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   OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00   

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https://dejure.org/2001,16971
OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00 (https://dejure.org/2001,16971)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.01.2001 - 1 AR 54/00 (https://dejure.org/2001,16971)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 1 AR 54/00 (https://dejure.org/2001,16971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits gem. § 36 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) durch ein Oberlandesgericht; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines Amtsgerichts für ein anderes Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 769
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 1 O 149/18

    Rechtsnatur der vergaberechtliche Entscheidung der Vergabekammer im

    Ob vorliegend neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Fiskus für die privatrechtlich handelnde staatliche Vergabestelle gemäß § 18 ZPO (Sonderregelung zu § 17 ZPO, vgl. Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17 ZPO Rn. 2, 3; Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 17 ZPO Rn. 3; BeckOK ZPO, Stand 1. März 2019, § 17 ZPO Rn. 6) auch der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO gegeben wäre und der Klägerin ein Wahlrecht gemäß § 35 ZPO zukommt, kann auf sich beruhen, weil sowohl der Sitz der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt in Magdeburg (vgl. Teil 1 Kap. 4 Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 36 d. Erl d. MP, Beschl. d. LReg., Gem. RdErl. d. StK und der Ministerien vom 9. April 2013 - 5002-202.4, MBl. LSA S. 204, zuletzt geändert durch RdErl. d. MJ vom 27.Februar 2017 - 5002-202.4, MBl. LSA S. 146 i. V. m. Ziff. 1.3 d. RdErl. d. MLV vom 20. März 2012 - 11-01622, MBl. LSA S. 142) wie auch der Erfüllungsort in 39439 Güsten als Ort der Bauausführung (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 AR 54/00 -, juris Rn. 7 zum Erfüllungsort bei gegenseitigen Vertragspflichten im Zusammenhang mit einem Bauwerk; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99 -, juris Rn. 29) in den Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Magdeburg fallen.
  • OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09

    Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des

    Soweit einzelne Oberlandesgerichte dies in der Vergangenheit für identische Fallgestaltungen anders gesehen und die jeweilige Verweisung durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des beklagten Auftraggebers für willkürlich gehalten haben (OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Naumburg MDR 2001, 769), hat der früher für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zuständig gewesene 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO auf eine höchstrichterliche Klärung hingewirkt; in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts hat der Bundesgerichtshof Willkür verneint und die Bindungswirkung des entsprechenden Verweisungsbeschlusses bejaht (NJW-RR 2002, 1498).
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