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   OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12   

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https://dejure.org/2012,35145
OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12 (https://dejure.org/2012,35145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2012 - 1 W 25/12 (https://dejure.org/2012,35145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 1 W 25/12 (https://dejure.org/2012,35145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 823 BGB, § 114 ZPO
    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs unter Berücksichtigung eines Schlichtungsgutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung eines Gutachtens aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren im PKH-Verfahren; Darlegungslast und Beweislast im Arzthaftungsprozess

  • rabüro.de

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Verwertung eines Gutachtens aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Nach Darstellung des Antragstellers hat er mit Spätfolgen zu rechnen und die behaupteten Behandlungsfehler sind grundsätzlich geeignet, künftige Schäden herbeizuführen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (BGH NJW 2004, 2825, 2827; OLG Hamm NJOZ 2002, 1847, 1848).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Das Vorbringen einer Partei ist schlüssig, wenn es in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; nähere Einzelheiten sind nur dann vorzutragen, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW 1999, 2887, 2888).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Läge sogar ein grober Behandlungs- oder ein Befunderhebungsfehler vor, der wahrscheinlich zu einem gravierenden und unbedingt reaktionspflichtigen Ergebnis geführt hätte, wäre es u.U. sogar Sache des Antragsgegners, den haftungsbegründenden Kausalverlauf zu widerlegen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 831, 832; NJW 1996, 1589, 1590; 1999, 860, 861; 862, 863).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 24/09

    Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Läge sogar ein grober Behandlungs- oder ein Befunderhebungsfehler vor, der wahrscheinlich zu einem gravierenden und unbedingt reaktionspflichtigen Ergebnis geführt hätte, wäre es u.U. sogar Sache des Antragsgegners, den haftungsbegründenden Kausalverlauf zu widerlegen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 831, 832; NJW 1996, 1589, 1590; 1999, 860, 861; 862, 863).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Läge sogar ein grober Behandlungs- oder ein Befunderhebungsfehler vor, der wahrscheinlich zu einem gravierenden und unbedingt reaktionspflichtigen Ergebnis geführt hätte, wäre es u.U. sogar Sache des Antragsgegners, den haftungsbegründenden Kausalverlauf zu widerlegen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 831, 832; NJW 1996, 1589, 1590; 1999, 860, 861; 862, 863).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Senat, Beschluss vom 5. August 2009, 1 W 39/08 - BeckRS 2009, 29086; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rdn. 19, 26 f.), besteht hier nicht.
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Senat, Beschluss vom 5. August 2009, 1 W 39/08 - BeckRS 2009, 29086; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rdn. 19, 26 f.), besteht hier nicht.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Der ablehnende Beschluss des Landgerichts lässt es an der kritischen Auseinandersetzung mit dem Gutachten unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers fehlen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206; OLG Frankfurt NJOZ 2011, 903, 904).
  • OLG Hamm, 10.08.2001 - 3 W 18/01

    Prozeßkostenhilfe im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (BGH NJW 2004, 2825, 2827; OLG Hamm NJOZ 2002, 1847, 1848).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10

    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

  • OLG Naumburg, 05.08.2009 - 1 W 39/08

    Pflichten eines Arztes in der Notaufnahme eines Krankenhauses zur Erhebung von

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative

    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH, NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 19, 26 f.), besteht hier nicht (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz. 15).

    Dies gilt jedoch regelmäßig nicht, wenn das Schlichtungsgutachten Widersprüche aufweist oder sich nicht mit allen Aspekten befasste, die der Antragsteller zur Begründung seiner beabsichtigten Klage vorträgt (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz.15).

  • OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Arzthaftungsprozess: Anforderungen

    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (der erkennende Senat, Beschluss vom 6. Juni 2012 zu 1 W 25/12, zitiert nach juris, RN 12).
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