Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11   

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OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11 (https://dejure.org/2011,1361)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 (https://dejure.org/2011,1361)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 10 W 10/11 (https://dejure.org/2011,1361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG; § 17 Abs. 1 FamFG; § 17 Abs. 2 FamFG; § 10 RSG; § 9 GrdstVG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Versagung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.S.v. § 9 GrdstVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Versagung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.S.v. § 9 GrdstVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Versagung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.S. von § 9 GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Naturschutz geht Landwirtschaft nicht immer vor

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Naturschutz genießt beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen nicht immer Vorrang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    In der Rspr. des BGH und in der Literatur ist für die Wiedereinsetzung im Zivilprozess bereits anerkannt worden, dass eine unzutreffende, inhaltlich falsche Rechtsbehelfsbelehrung oder eine sonst unzutreffende Belehrung des Gerichts einen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; BGH NJW 1993, 3206 - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eines Landwirtschaftssenats; NJW 1981, 576, 577, MK-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 517 ZPO Rn. 13; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., Vor § 511 ZPO Rn. 36).

    Dabei darf auch eine anwaltlich vertretene Partei sich regelmäßig auf die Richtigkeit der Belehrung durch das Gericht verlassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; Musielak/Ball, a.a.O.).

  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    In der Rspr. des BGH und in der Literatur ist für die Wiedereinsetzung im Zivilprozess bereits anerkannt worden, dass eine unzutreffende, inhaltlich falsche Rechtsbehelfsbelehrung oder eine sonst unzutreffende Belehrung des Gerichts einen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; BGH NJW 1993, 3206 - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eines Landwirtschaftssenats; NJW 1981, 576, 577, MK-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 517 ZPO Rn. 13; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., Vor § 511 ZPO Rn. 36).

    Dabei darf auch eine anwaltlich vertretene Partei sich regelmäßig auf die Richtigkeit der Belehrung durch das Gericht verlassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; Musielak/Ball, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Allerdings ist entsprechend dem Gesetzeswortlaut (der von der vergleichbaren, aber als Fiktion formulierten Regelung in § 44 S. 2 StPO deutlich abweicht), den für die Vermutung geltenden allgemeinen Grundsätzen, wie sie in § 292 ZPO zum Ausdruck kommen, und mangels anderer Anhaltspunkte in der Gesetzessystematik davon auszugehen, dass es sich bei § 17 Abs. 2 FamFG um eine widerlegbare Vermutung handelt (vgl. OLG Rostock FamRZ 2011, 986, 987; Hartmann in BLAH, ZPO, 69. Aufl., § 17 FamFG Rn. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann, § 17 FamFG Rn. 37; abweichend Keidel/Sternal, § 17 FamFG Rn. 37; Prütting/Helms/Ahn-Roth, § 17 FamFG Rn. 29; die für die abw.

    Hat hingegen - wie hier - das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung mit einer inhaltlich fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung versehen, wird jedoch auch für einen Rechtsanwalt ein gewisser Vertrauenstatbestand geschaffen (ebenso OLG Rostock FamRZ 2011, 986, 987).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Es widerspricht danach regelmäßig den angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wenn landwirtschaftlich genutzter bzw. zu nutzender Boden an einen Nichtlandwirt und einen auch sonst nicht nach dem GrdstVG privilegierten Erwerber veräußert werden soll und ein Landwirt das betreffende Grundstück zur Aufstockung seines landwirtschaftlichen Betriebs mit hinreichender Dringlichkeit benötigt (BVerfGE 21, 73, 79; 21, 99, 101; 21, 306, 309; BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 294; BGH AgrarR 1997, 249, 250; BGH NJW-RR 1998, 1472).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Die Vermutung fehlenden Verschuldens wird danach insbesondere widerlegt sein, wenn die Rechtsmittelbelehrung unvollständig ist; hier muss die erforderliche Kenntnis hinsichtlich des unvollständigen Teils bei einem Rechtsanwalt regelmäßig erwartet werden (vgl. hierzu BGH FamRZ 2010, 1425, 1426; OLG Köln FGPrax 2011, 261).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip untersagt dem Gericht nämlich, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Versäumnissen oder Unklarheiten Verfahrensnachteile für Beteiligte abzuleiten (BVerfGE 51, 188, 192; BVerfG NJW 2006, 1579).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Es widerspricht danach regelmäßig den angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wenn landwirtschaftlich genutzter bzw. zu nutzender Boden an einen Nichtlandwirt und einen auch sonst nicht nach dem GrdstVG privilegierten Erwerber veräußert werden soll und ein Landwirt das betreffende Grundstück zur Aufstockung seines landwirtschaftlichen Betriebs mit hinreichender Dringlichkeit benötigt (BVerfGE 21, 73, 79; 21, 99, 101; 21, 306, 309; BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 294; BGH AgrarR 1997, 249, 250; BGH NJW-RR 1998, 1472).
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist - ohne dass es im ArbGG eine dem § 17 Abs. 2 vergleichbare Vermutungsregelung gibt - anerkannt, dass bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und dadurch veranlasster Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der vom Gericht (mit-)verursachte Irrtum des Rechtsanwalts (Rechtskundigen) nachvollziehbar und irgendwie verständlich erscheint (vgl. BAG NJW 2010, 3387; 2007, 1485; 2005, 3515, stRspr des BAG).
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist - ohne dass es im ArbGG eine dem § 17 Abs. 2 vergleichbare Vermutungsregelung gibt - anerkannt, dass bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und dadurch veranlasster Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der vom Gericht (mit-)verursachte Irrtum des Rechtsanwalts (Rechtskundigen) nachvollziehbar und irgendwie verständlich erscheint (vgl. BAG NJW 2010, 3387; 2007, 1485; 2005, 3515, stRspr des BAG).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
    Nach Rspr. des BGH ist allerdings die weitere Fristverlängerung zur Herbeiführung der Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht wirksam mit der Folge des Eintritts der Genehmigungsfiktion, wenn die Genehmigungbehörde zu Unrecht bzw. irrtümlich die Voraussetzungen für die weitere Fristverlängerung zwecks Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts angenommen hat, die Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts aber bei Fristverlängerung objektiv nicht vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 336, 337; BGHZ 94, 299, 302; 44, 202, 204).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines

  • OLG Köln, 03.08.2011 - 2 Wx 114/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des Fiskus gegen die Feststellung der

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Beschwerdefrist: Anwaltsverschulden

  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94

    "Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in

  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 273/65

    Prüfungsmaßstab bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    Im Beschluss vom 22. Dezember 2011 (10 W 10/11, Juris) listet das Oberlandesgericht Oldenburg lediglich Voraussetzungen auf, unter denen nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung Projekte von (allgemein) Naturschutzverbänden den konkreten Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten gleichgestellt werden (vgl. a.a.O., Juris Rn. 47 ff.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

    Demnach ist lediglich erforderlich, dass "der Ankauf der Flächen oder zumindest das betreffende Projekt entweder von der Bundesregierung, einem Land oder der Europäischen Gemeinschaft unterstützt, insbesondere finanziell gefördert wird" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 -, Juris Rn. 49).

  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 10 Sa 474/16

    § 13b AÜG ist als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen. Gewährt der

    Im Ansatz zutreffend ist, dass der Arbeitgeber, also der Entleiher, im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung u.U. Schadensersatz zu leisten hat (vgl. Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 44; Forst AuR 2012, 97, 101; Hk-ArbR/Lorenz 3. Aufl. § 13b AÜG Rn. 4; ErfK/Wank 16. Aufl. § 13b AÜG Rn. 3).

    Darüber hinaus ist § 13b AÜG als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen (vgl. HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 13b AÜG Rn. 5; Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 44; Forst AuR 2012, 97).

    Diese Unterscheidung wird - mit z.T. geringfügigen Abweichungen - von der ganz h.M. in der Wissenschaft getroffen (vgl. Thüsing/Kock AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 18; BeckOK/ders Stand: 01.06.2016 § 13b Rn. 7; Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 22; Forst AuR 2012, 97, 100; Hk-ArbR/Lorenz 3. Aufl. § 13b AÜG Rn. 2; NK-GA/Ulrici § 13b AÜG Rn. 4; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 13b AÜG Rn. 2; im Grundsatz auch ErfK/Wank 16. Aufl. § 13b AÜG Rn. 1).

    Mangels gegenständlicher Einrichtung sind deshalb Essenszuschüsse nicht von dem Begriff der Gemeinschaftseinrichtung gedeckt (vgl. LAG Hamburg 7. Juni 2012 - 2 TaBV 4/12 - Rn. 36, Juris; Lembke NZA 2011, 319, 324: Thüsing/Kock AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 18; BeckOK/ders Stand: 01.06.2016 § 13b Rn. 7.2; Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 27; Forst AuR 2012, 97, 100; Hk-ArbR/Lorenz 3. Aufl. § 13b AÜG Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I - 10 W 27/12 -, alle Juris).

    Im Beschluss vom 22. Dezember 2011 ( 10 W 10/11, Juris) listet das Oberlandesgericht Oldenburg lediglich Voraussetzungen auf, unter denen nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung Projekte von (allgemein) Naturschutzverbänden den konkreten Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten gleichgestellt werden (vgl. a.a.O., Juris Rn. 47 ff.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

    Demnach ist lediglich erforderlich, dass "der Ankauf der Flächen oder zumindest das betreffende Projekt entweder von der Bundesregierung, einem Land oder der Europäischen Gemeinschaft unterstützt, insbesondere finanziell gefördert wird" (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 -, Juris Rn. 49).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Da das Genehmigungsverfahren nicht der positiven Lenkung des Grundstücksverkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken dient, hat hierbei keine Überprüfung dahingehend stattzufinden, welche der beiden Maßnahmen als dringlicher oder vorzugswürdiger einzustufen ist (vgl. BGH MDR 1985, 3070LG Oldenburg RdL 2001, 295 und AUR 2012, 97; OLG Brandenburg RdL 2012, 186; OLG Hamm AUR 2013, 98; OLG Jena RdL 2011, 23; Netz, GrdstVG, a.a.O., S. 617).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 10 W 27/12

    Grundwasser- und Trinkwasserschutz dienen der Verbesserung der Agrarstruktur

    Deswegen kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur dient, die Genehmigung auch nicht deshalb versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall als dringlicher angesehen wird (so BGH, MDR 1985, 307; BGHZ 94, 292 ff; OLG Oldenburg RdL 2001, 295; AUR 2012, 97 ; OLG Brandenburg. OLG RdL 2012, 186/187, Kollruss, a.a.O. S. 197).
  • LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12

    Unterschiedliche Kantinenpreise für Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter -

    Andererseits folgt daraus nicht, dass das Entleiherunternehmen etwa verpflichtet wäre, Essenszuschüsse, die es unmittelbar an seine Stammarbeitnehmer auszahlt, nunmehr auch den Leiharbeitnehmern zu gewähren (so auch Fitting, aaO, § 87 Rn. 353; Forst, AuR 2012, S. 97, 100; Kock, aaO, S. 325; Lembke, NZA 2011, S. 319ff.; Lembke, DB 2011, S. 414, 418).
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