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   OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92   

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https://dejure.org/1992,4582
OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92 (https://dejure.org/1992,4582)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.10.1992 - 5 U 63/92 (https://dejure.org/1992,4582)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 U 63/92 (https://dejure.org/1992,4582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 276 BGB; § 278 BGB; § 328 BGB; § 286 BGB; § 287 BGB
    Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt; Geburtshilfe; Entlastungsschnitt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt; Geburtshilfe; Entlastungsschnitt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276, § 611, § 823

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 155
  • VersR 1993, 1235
  • VersR 1994, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Der Klägerin steht ein Anspruch auf Ersatz ihrer materiellen Schäden aus positiver Verletzung des zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten zustandegekommenen Behandlungsvertrages zu, der Schutzwirkung zu ihren Gunsten entfaltet, wobei es unschädlich ist, wenn die haftungsbegründende Handlung vor der Vollendung der Geburt liegt ( BGHZ 106, 153 ff.; 86, 240, 253).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Damit stellt diese Maßnahme eine Standardmethode zur Bekämpfung der aus schwieriger Rumpfentwicklung resultierenden erkennbaren bekannten Risiken, für deren Unterlassung ein plausibler Grund von der Berufung nicht aufgezeigt wird und auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. dazu BGHZ 72, 132, 135; OLG Bremen, AHRS II, Kz. 2500/6).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Der Klägerin steht ein Anspruch auf Ersatz ihrer materiellen Schäden aus positiver Verletzung des zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten zustandegekommenen Behandlungsvertrages zu, der Schutzwirkung zu ihren Gunsten entfaltet, wobei es unschädlich ist, wenn die haftungsbegründende Handlung vor der Vollendung der Geburt liegt ( BGHZ 106, 153 ff.; 86, 240, 253).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen der Armplexuslähmung als Sekundärschaden der Traumatisierung des Armnervengewebes und dem Behandlungsfehler wäre danach das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO maßgeblich (BGH VersR 1986, 1121) mit der Möglichkeit weiterer Beweiserleichterung bei groben Behandlungsfehlern, soweit die geschuldete Behandlung gerade auch diesem Sekundärschaden vorbeugen sollte und insoweit eine typische Folge der Primärverletzung darstellt (vgl. BGH VersR 1989, 145).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Es obliegt der Behandlungsseite, darzutun und zu beweisen, daß auch bei regelgerechter Geburtshilfe die Armlähmung eingetreten wäre (vgl. grundlegend nur BGHZ 85, 212; BGH VersR 1986, 366).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen der Armplexuslähmung als Sekundärschaden der Traumatisierung des Armnervengewebes und dem Behandlungsfehler wäre danach das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO maßgeblich (BGH VersR 1986, 1121) mit der Möglichkeit weiterer Beweiserleichterung bei groben Behandlungsfehlern, soweit die geschuldete Behandlung gerade auch diesem Sekundärschaden vorbeugen sollte und insoweit eine typische Folge der Primärverletzung darstellt (vgl. BGH VersR 1989, 145).
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
    Es obliegt der Behandlungsseite, darzutun und zu beweisen, daß auch bei regelgerechter Geburtshilfe die Armlähmung eingetreten wäre (vgl. grundlegend nur BGHZ 85, 212; BGH VersR 1986, 366).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und

    Das Unterlassen einer vorgeschriebenen Schutz- und Sicherungsmaßnahme - wie hier des entlastenden Dammschnittes - ist als ursächlich für den infolge Verwirklichung der Gefahr eingetretenen Schaden anzusehen, wenn sie allgemein geeignet wäre, den Schaden abzuwenden (vgl. OLG Bremen VersR 1979, 1061 = AHRS 6510/16; OLG Oldenburg VersR 1993, 1235 m. Anm. Gaisbauer VersR 1994, 432).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 14 U 71/96

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädigung des Armnervengeflechts, Armplexusparese

    Ob das Unterlassen des Scheidendammschnitts bei Schulterdystokie allein schon einen groben, eine Beweislastumkehr im Kausalitätsbereich tragenden Fehler darstellt (so die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 27.10.1992, VersR 1993, 1235 ), bedarf keiner Entscheidung, weil zu Lasten der Beklagten davon ausgegangen werden muss, dass auch die weiteren getroffenen Veranlassungen in erheblichem Ausmaß hinter den elementaren Behandlungsregeln zurückbleiben.
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