Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64 |
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Verletzung seines Persönlichkeitsrechts; Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ; Verletzung der Ehre und des Rechts am eigenen Bilde als sonstige Rechte; Erteilung der Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Bildes ; Kränkung der Ehre und Herabwürdigung ...
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Krumme Wege
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.05.1964 - 7 O 312/63
- OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61
Doppelmörder / Popps Helfer
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Gehe man aber von der Rechtsprechung des BGH aus, so müsse sowohl die grundgesetzlich anerkannte Pressefreiheit berücksichtigt, als auch beachtet werden, daß im vorliegenden Fall kein "schwerwiegender Übergriff" vorliege, wie schon ein Vergleich mit den Fällen BGHZ 26, 349, 35, 363; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] und NJW 62, 1004 zeige.Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.
Eine schwere Beeinträchtigung der persönlichen Sphäre des Klägers liegt schon deshalb vor, weil sein Bildnis im Zusammenhang mit dem Text der Veröffentlichung einem weiten Kreis von Lesern des in einer Auflage von 405.000 Stück erschienenen Heftes gezeigt wurde (vergl. BGH in NJW 1962, 1004 "Seemann").
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Gehe man aber von der Rechtsprechung des BGH aus, so müsse sowohl die grundgesetzlich anerkannte Pressefreiheit berücksichtigt, als auch beachtet werden, daß im vorliegenden Fall kein "schwerwiegender Übergriff" vorliege, wie schon ein Vergleich mit den Fällen BGHZ 26, 349, 35, 363; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] und NJW 62, 1004 zeige.Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.
- BGH, 21.02.1963 - II ZR 76/62
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Gehe man aber von der Rechtsprechung des BGH aus, so müsse sowohl die grundgesetzlich anerkannte Pressefreiheit berücksichtigt, als auch beachtet werden, daß im vorliegenden Fall kein "schwerwiegender Übergriff" vorliege, wie schon ein Vergleich mit den Fällen BGHZ 26, 349, 35, 363; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] und NJW 62, 1004 zeige.Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Das Persönlichkeitsrecht sei ein "sonstiges Recht" im Sinne von § 823 I BGB (BGH 13, 334; 26, 349). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62
Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern. - BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Nach den von der Rechtsprechung gemachten Einschränkungen (vgl. bes. BGHZ 35, 363 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] und 39, 124) reicht die rechtswidrige und schuldhafte Verletzung eines Persönlichkeitsrechts nicht ohne weiteres aus, um einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens zu geben, vielmehr ist weiter erforderlich, daß die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern. - BGH, 03.07.1961 - II ZR 188/59
Unpfändbarkeit der Handwerker-Befreiungsversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.