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   OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15   

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OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15 (https://dejure.org/2015,19766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2015 - 4 Ss 166/15 (https://dejure.org/2015,19766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 4 Ss 166/15 (https://dejure.org/2015,19766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Nachstellung in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung; Tatbestandliche Handlungseinheit im Falle des § 238 Abs. 1 StGB (hier auch noch nach Erfolgseintritt begangene Nachstellungshandlungen); ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 S 1 GewSchG, § 52 Abs 1 StGB, § 238 Abs 1 StGB
    Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs vorgenommenen Nachstellungshandlungen; Konkurrenzverhältnis zwischen Nachstellung und Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen Nachstellung in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Sie wird beeinträchtigt, wenn das Opfer durch die Handlung des Täters veranlasst wird, ein Verhalten an den Tag zu legen, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte; stets festzustellen ist daher eine erzwungene Veränderung der Lebensumstände (BGH, Beschlüsse vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 22; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, juris Rn. 19; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 64).

    Erfasst werden damit im konkreten Kontext ins Gewicht fallende, gravierende und ernstzunehmende Folgen, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 22; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 65; BT-Drucks. 16/3641, S. 14).

    Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwas das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter, ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung und das Verdunkeln der Wohnung, sind dagegen als schwerwiegend anzusehen (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 22; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 65; BT-Drucks. 16/575, S. 8).

    § 238 Abs. 1 StGB ist zwar kein Dauerdelikt; die verschiedenen Angriffe des Täters, mit denen er den zur Vollendung des Delikts erforderlichen Erfolg nur einmal herbeigeführt hat, bilden jedoch eine tatbestandliche Handlungseinheit (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 24; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 86).

    Zwischen an sich selbständigen Delikten kann durch ein weiteres Delikt - auch einer anderen Handlungseinheit - Tateinheit hergestellt werden, wenn dieses weitere Delikt - beziehungsweise die Handlungseinheit - mit den anderen Straftatbeständen jeweils ideell konkurriert und zumindest mit einem der verbundenen Delikte eine annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 32).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Tatmehrheit (§ 53 Abs. 1 StGB) besteht dagegen, wenn mehrere Nachstellungshandlungen, die jeweils für sich das Merkmal der Beharrlichkeit erfüllen, zu unterschiedlichen Taterfolgen führen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383 Rn. 35; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 238 Rn. 39; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 86; Mosbacher, NStZ 2007, 665, 669 f.; Valerius in BeckOK StGB, § 238 Rn. 25 (Stand: Februar 2015)).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Sie wird beeinträchtigt, wenn das Opfer durch die Handlung des Täters veranlasst wird, ein Verhalten an den Tag zu legen, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte; stets festzustellen ist daher eine erzwungene Veränderung der Lebensumstände (BGH, Beschlüsse vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189 Rn. 22; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, juris Rn. 19; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 64).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Nicht angeklagte und nicht rechtskräftig abgeurteilte strafbare Handlungen dürfen - wegen des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung und des Verbots der Doppelbestrafung - nach dem Sinn des § 46 Abs. 2 StGB nur dann zum Nachteil des Täters gewertet werden, wenn sie als Anzeichen für seine Schuld und Gefährlichkeit in einem inneren Zusammenhang zur angeklagten Tat stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NJW 2014, 645 Rn. 8).
  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Dem entspricht es, dass ein Verstoß gegen durch Einzelanordnungen konkretisierte Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung- wie ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG - bei der Strafzumessung wegen Nachstellung strafschärfend berücksichtigt werden kann (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 315/05

    Gewaltschutzverfahren: Ordnungsmittel bei Verstoß gegen Kontaktverbot bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verlangt lediglich einen schuldhaften Verstoß gegen das Unterlassungsgebot; hierfür reicht bereits Fahrlässigkeit aus (OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 10 WF 315/05, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Straftaten, die nicht Gegenstand der Anklage sind und nicht rechtskräftig festgestellt sind, muss er so bestimmt feststellen, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 2 Ws 142/08

    Bestehen rechtlicher Bedenken gegen den Widerruf einer Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Dagegen nimmt die überwiegende Meinung Tateinheit an (Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 238 Rn. 39; Gericke in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 238 Rn. 59; Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 239 Rn. 23; Sonnen in NK StGB, 4. Aufl., § 238 Rn. 60; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 Ws 142/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Der Tatrichter muss die Umstände, aufgrund derer er die Kriminalprognose als ungünstig bewertet, rechtsfehlerfrei feststellen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1991 - 15 W 123/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
    Zudem gilt nach herrschender Meinung im Verfahren über die Festsetzung des Ordnungsgeldes die Regelung des § 138 Abs. 3 ZPO, so dass bei der Feststellung der Zuwiderhandlung nur bestrittene Tatsachen des Beweises bedürfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 1991 - 15 W 123/90, NJW-RR 1991, 1088; Brehm in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 891 Rn. 2; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 891 Rn. 2; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 891 Rn. 9; Stürner in BeckOK ZPO, § 891 Rn. 1; a. A. Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 891 Rn. 1).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Zwischen an sich selbstständigen Delikten kann durch ein weiteres Delikt - auch einer anderen Handlungseinheit - Tateinheit hergestellt werden, wenn dieses weitere Delikt - beziehungsweise die Handlungseinheit - mit den anderen Straftatbeständen jeweils ideell konkurriert und zumindest mit einem der verbundenen Delikte eine annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (BGHSt 54, 189; OLG Stuttgart NJOZ 2015, 1909; Fischer a.a.O. Vor § 52 Rn. 30).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Zwischen an sich selbstständigen Delikten kann durch ein weiteres Delikt - auch einer anderen Handlungseinheit - Tateinheit hergestellt werden, wenn dieses weitere Delikt - beziehungsweise die Handlungseinheit - mit den anderen Straftatbeständen jeweils ideell konkurriert und zumindest mit einem der verbundenen Delikte eine annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (BGHSt 54, 189; OLG Stuttgart NJOZ 2015, 1909; Fischer a.a.O. Vor § 52 Rn. 30).
  • BGH, 23.08.2022 - 3 StR 247/22

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das

    Als solches Delikt ist eine Nachstellung gemäß § 238 StGB in Erwägung zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 4 Ss 166/15, Justiz 2015, 281, 283; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2017 - 1 Ss 41/17, juris Rn. 7).
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