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   OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15   

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https://dejure.org/2016,1407
OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15 (https://dejure.org/2016,1407)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15 (https://dejure.org/2016,1407)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15 (https://dejure.org/2016,1407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 319 Abs 4 StGB, § 229 StGB
    Fahrlässige Baugefährdung: Konkurrenzverhältnis zur fahrlässigen Körperverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subsidiarität der fahrlässigen Baugefährdung zu einer fahrlässigen Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StGB § 229; StGB § 319 Abs. 4
    Subsidiarität der fahrlässigen Baugefährdung zu einer fahrlässigen Körperverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugefährdung tritt hinter fahrlässiger Körperverletzung zurück!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
    An einer eigenen Entscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO war der Senat gehindert (vgl. BVerfG NJW 2007, 2977, 2982; Temming in Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 354 Rn. 17).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
    Sie hat damit - anders etwa als § 315 c StGB (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 18) - gegenüber §§ 222, 229 StGB keinen eigenständigen Schutzbereich.
  • RG, 27.04.1896 - 917/96

    1. Haben derjenige, welcher auf einem von ihm erworbenen Grundstücke eine Fabrik

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
    Die Bestimmung des § 319 StGB dient dem Schutz gegen Gefahren, die Leben und Gesundheit von Menschen aus fehlerhaften, gegen die anerkannten Regeln der Bauzunft verstoßenden Tätigkeiten im Baugewerbe drohen (RGSt 25, 90, 92; 28, 318, 320; 39, 417, 418; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl. § 319 Rn. 2; Wieck-Noodt in MünchKomm-StGB, 2. Aufl. § 319 Rn. 2; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 319 Rn. 1).
  • RG, 31.01.1907 - III 765/06

    Fällt unter den Begriff des "Baues" im Sinne von § 330 St.G.B.'s auch die zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
    Die Bestimmung des § 319 StGB dient dem Schutz gegen Gefahren, die Leben und Gesundheit von Menschen aus fehlerhaften, gegen die anerkannten Regeln der Bauzunft verstoßenden Tätigkeiten im Baugewerbe drohen (RGSt 25, 90, 92; 28, 318, 320; 39, 417, 418; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl. § 319 Rn. 2; Wieck-Noodt in MünchKomm-StGB, 2. Aufl. § 319 Rn. 2; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 319 Rn. 1).
  • RG, 23.01.1894 - 4172/93

    Kann als Ausführung eines "Baues" auch der Abbruch eines Gebäudes angesehen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
    Die Bestimmung des § 319 StGB dient dem Schutz gegen Gefahren, die Leben und Gesundheit von Menschen aus fehlerhaften, gegen die anerkannten Regeln der Bauzunft verstoßenden Tätigkeiten im Baugewerbe drohen (RGSt 25, 90, 92; 28, 318, 320; 39, 417, 418; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl. § 319 Rn. 2; Wieck-Noodt in MünchKomm-StGB, 2. Aufl. § 319 Rn. 2; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 319 Rn. 1).
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