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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 9 A 4.14   

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https://dejure.org/2019,10250
OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 9 A 4.14 (https://dejure.org/2019,10250)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2019 - 9 A 4.14 (https://dejure.org/2019,10250)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2019 - 9 A 4.14 (https://dejure.org/2019,10250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 28 GG, § 47 VwGO, § 15 Abs 2 S 4 KomGArbG BB, Art 97 Verf BB
    Nichtigkeit einer Schmutzwasserabgabensatzung; Anforderungen an die Schaffung kommunalen Gemeinschaftsrechts; Bedrohung der gemeindlichen Interessendurchsetzung durch § 15 Abs. 2 S. 4 GKG 1999

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, § 15 KomGArbG BB, Art 28 GG, Art 97 Verf BB
    Schmutzwasserabgabensatzung; beitragsrechtliche Vorschriften; Änderungssatzung; Satzungsbeschluss; Verbandsversammlung; abgegebene Stimmen; Enthaltungen; ungültige Stimmen; Mehrfachstimmrecht eines Verbandsmitglieds; Notwendigkeit einheitlicher Stimmabgabe; Folgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 9 A 4.14
    Angesichts der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 97 Abs. 1 Satz 1 LV) müssen sich die Reglungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit daran messen lassen, ob der Landesgesetzgeber einen angemessenen Rahmen dafür geschaffen hat, dass die Gemeinden ihre Zuständigkeiten wenigstens zusammen mit anderen Gemeinden unter möglichst eigenverantwortlicher Wahrung ihrer Interessen wahrnehmen konnten, wenn sie schon praktisch nicht in der Lage waren, ihre Aufgaben alleine wahrzunehmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg - Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 62/15 -, juris, Rn. 71 f.).
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