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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14   

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https://dejure.org/2014,14526
OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14 (https://dejure.org/2014,14526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2014 - 12 S 27.14 (https://dejure.org/2014,14526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 12 S 27.14 (https://dejure.org/2014,14526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43a Abs 3 Nr 1 WiPrO, § 111 AktG, § 37 GmbHG, § 43a Abs 3 Nr 2 WiPrO, § 146 Abs 4 VwGO
    Wirtschaftsprüfer; Ausnahmegenehmigung für Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrates einer Schweizer Aktiengesellschaft; Übergang vom Verpflichtungs- zum Feststellungsantrag im Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43a Abs 3 Nr 1 WiPrO, § 111 AktG, § 37 GmbHG, § 123 Abs 1 VwGO
    Wirtschaftsprüfer; unvereinbare gewerbliche Tätigkeit; Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer Aktiengesellschaft; einstweilige Anordnung; Beschwerde; Antragserweiterung; Übergang von Verpflichtungs- in Feststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2006 - II ZR 243/05

    Pflichten des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14
    Auf der Grundlage dieser Vorschrift vorgesehene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Arten von Geschäften stellen ein Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats dar, mit der Maßnahmen der Geschäftsleitung von vornherein unterbunden werden können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05 - DB 2007, 275; zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 14.10

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; unvereinbare gewerbliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14
    Soweit das in § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO geregelte Verbot einer gewerblichen Tätigkeit den Zweck verfolgt, die vom Gesetzgeber unterstellte abstrakte Gefahr von Interessenkollisionen zu vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu schützen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2011 - OVG 12 B 14.10 - juris Rn. 23 f.), greifen auch die Einwände gegen die vom Verwaltungsgericht angeblich pauschal angenommene Interessenkollision nicht durch.
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14

    Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer

    Die dagegen von dem Kläger eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 6. Juni 2014 zurück - OVG 12 S 27.14 -.

    Denn es handelt sich in beiden Konstellationen um eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbare gewerbliche Tätigkeit im Sinn des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO (so auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2014 - OVG 12 S 27.14 - Seite 4 des amtlichen Abdrucks).

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