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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08   

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https://dejure.org/2009,3119
OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08 (https://dejure.org/2009,3119)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2009 - 1 B 27.08 (https://dejure.org/2009,3119)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 1 B 27.08 (https://dejure.org/2009,3119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Vereins als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren; Anforderungen an das Finanzierungskonzept einer geplanten Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren; Aufnahme eines Schuldners als ordentliches Mitglied eines Vereins zwecks ...

  • zvi-online.de

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; AGInsO (Brandenburg) § 3; RDG §§ 1, 8
    Anerkennung als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 4 a; ; InsO § ... 305 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 305 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 305 Abs. 4; ; InsO § 305 Abs. 4 Satz 1; ; AGInsO § 2; ; AGInsO § 2 Abs. 1; ; AGInsO § 2 Abs. 2; ; AGInsO § 3; ; AGInsO § 3 Abs. 1; ; AGInsO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AGInsO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AGInsO § 4; ; BGB § 138 Abs. 2; ; RDG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; RDG § 8 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Vereins als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren; Anforderungen an das Finanzierungskonzept einer geplanten Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren; Aufnahme eines Schuldners als ordentliches Mitglied eines Vereins zwecks ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über Migliedsbeiträge der zu beratenden Schuldner finanzieren soll

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Keine Anerkennung für Vereine mit zu hohen Beiträgen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schuldnerberatungsstelle als "Abzockverein"

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schuldnerberatungsstelle darf sich nicht über Mitgliederbeiträge der Schuldner finanzieren - Finanzierungsmodell steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 30/04

    Vertretung durch eine als geeignet anerkannte Stelle im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08
    Die gerichtliche Vertretung eines Schuldners durch eine anerkannte Stelle für Verbraucherberatung ist mithin nur in dem dem vereinfachten Insolvenzverfahren vorangehenden gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 30/04 - juris, Rn. 6).
  • VG Kassel, 11.09.2008 - 5 L 1137/08

    Geeignetheit und Zuverlässigkeit einer Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08
    Im Hinblick darauf, dass durch die Zulassung nur geeigneter Schuldnerberatungsstellen wichtige Gemeinschaftsgüter geschützt werden sollen, sind an die Geeignetheit einer solchen Stelle grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen (vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 11. September 2008 - 5 L 1137/08.KS -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2005 - 3 K 354/04 - juris Rn. 36).
  • VG Hannover, 20.03.2007 - 7 A 6882/06

    Bescheinigung; Eignung; Stelle; Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08
    Auch wenn das Gesetz einen Anspruch des Schuldners auf kostenlose Beratung nicht vorsieht, darf der Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht in sein Gegenteil verkehrt werden, indem dem Schuldner durch die Beratung noch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen und er hierdurch bedingt die "Flucht aus der Schuldenfalle" nicht erreichen kann (vgl. Hergenröder, ZVI 2003, 577, 586 f.; Kühne ZRP 1999, 411, 415; s. auch VG Hannover, Urteil vom 20. März 2007 - 7 A 6882/06 - juris Rn. 26).
  • VG Aachen, 09.02.2005 - 3 K 354/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung der Anerkennung als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08
    Im Hinblick darauf, dass durch die Zulassung nur geeigneter Schuldnerberatungsstellen wichtige Gemeinschaftsgüter geschützt werden sollen, sind an die Geeignetheit einer solchen Stelle grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen (vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 11. September 2008 - 5 L 1137/08.KS -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2005 - 3 K 354/04 - juris Rn. 36).
  • Drs-Bund, 05.12.2007 - BT-Drs 16/7416
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08
    Für die rechtliche Würdigung des Senats ist jedoch allein das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht maßgeblich, zumal der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren diesem Änderungsvorschlag entgegengetreten (vgl. BTDrucks 16/7416 S. 61) und derzeit nicht erkennbar ist, ob die geänderte Fassung des § 305 Abs. 4 InsO Gesetzeskraft erlangt.
  • VG München, 08.08.2019 - M 16 S 18.4084

    Widerruf der Anerkennung als Insolvenzberatungsstelle

    Vor diesem Hintergrund stehen die Schuldnerberater in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden, die wegen ihrer finanziellen Notlage besonderer Beratung bedürfen, die nur von zuverlässigen, erfahrenen und geschulten Beratern gewährleistet wird (OVG Berlin-Bbg, U.v. 9.7.2009 - OVG 1 B 27.08 - juris; VG Kassel, B.v. 11.9.2008 - 5 L 1137/08.KS - juris).
  • VG Berlin, 28.08.2019 - 1 K 143.18
    a) Eine Beratungsstelle ist nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGInsO auf Dauer angelegt, wenn das zugrunde liegende Finanzierungskonzept eine nachvollziehbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beratungsstelle belegt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juli 2009 - OVG 1 B 27.08, juris Rn. 17).
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