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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11   

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https://dejure.org/2013,45234
OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11 (https://dejure.org/2013,45234)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 11 B 1.11 (https://dejure.org/2013,45234)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 11 B 1.11 (https://dejure.org/2013,45234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 15 Abs 2 KrWG, § 35 Abs 1 KrWG, § 62 WHG 2009
    Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von flüssig-pastösen Abfällen; kein Verzicht auf wasserrechtliche Schutzanforderungen aus Gründen des Gemeinwohls

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 BImSchG, § 6 BImSchG, § 15 KrwG, § 35 KrwG, § 62 WHG
    Antrag auf (Neu-)Genehmigung einer Biopolderanlage; Trocknung und Lagerung von flüssig-pastösen Abfällen; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage i.S.d. § 35 Abs. 1 KrwG; immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig; wasserrechtliche Anforderungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
    Denn sowohl das von der Klägerin für ihre Auffassung angeführte OVG Schleswig-Holstein (Urteil v. 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 -, zit. nach juris Rn 44) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 -, zit. nach juris Rn 18) haben eine Relativierung der Anforderungen des Gewässerschutzes nur für - nunmehr in § 35 Abs. 2 KrwG gesondert geregelte - Deponien in Betracht gezogen, weil derartige Anlagen wegen der langfristig kaum jemals hinreichend sicher auszuschließenden Gefährdung des Grundwassers andernfalls kaum noch zugelassen werden könnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92

    Zum Verhältnis von Wasserrecht und Abfallrecht bei der Erkundung von (illegalen)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
    Denn sowohl das von der Klägerin für ihre Auffassung angeführte OVG Schleswig-Holstein (Urteil v. 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 -, zit. nach juris Rn 44) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 -, zit. nach juris Rn 18) haben eine Relativierung der Anforderungen des Gewässerschutzes nur für - nunmehr in § 35 Abs. 2 KrwG gesondert geregelte - Deponien in Betracht gezogen, weil derartige Anlagen wegen der langfristig kaum jemals hinreichend sicher auszuschließenden Gefährdung des Grundwassers andernfalls kaum noch zugelassen werden könnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
    Auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 16. März 1999 - 7 A 11674/98 -, Langtext in BRS 62 Nr. 64) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung dieser Frage.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95

    Möglichkeiten der Kostenerstattung bei gewässeraufsichtlichen Maßnahmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
    Entsprechendes gilt für die von der Klägerin weiter angeführte Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (v. 17. Juni 1997 - 2 L 363/95 -, hier zit. nach juris Rn 28), in der das Gericht lediglich klarstellt, dass die "Legalisierungswirkung" einer abfallrechtlichen Genehmigung, bei deren Erteilung wasserrechtliche Belange umfassend geprüft worden sind, insoweit einen Vorrang des Abfallrechts vor dem Wasserrecht begründen, als es einem auf die Verletzung wasserrechtlicher Vorschriften gestützten behördlichen Einschreiten entgegensteht.
  • VG Frankfurt/Oder, 04.11.2010 - 5 K 213/07

    Errichtung einer Biopolderanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 4. November 2010 (Az. 5 K 213/07) abgewiesen.
  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14

    Biopolderanlage; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage; Deponie;

    VG Frankfurt (Oder) - 04.11.2010 - AZ: VG 5 K 213/07 OVG Berlin-Brandenburg - 12.12.2013 - AZ: OVG 11 B 1.11.
  • VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17

    Immissionsschutzrecht

    Aus den Antragsunterlagen der Klägerin ergeben sich für die wesentlich geänderte Gesamtanlage einerseits reine Lagerflächen sowie andererseits die "Behandlungsanlage im weiteren Sinne": Die streitgegenständliche Anlage soll feste Stoffe und Gemische sowohl lagern, das heißt, sie zur weiteren Nutzung (Verwendung, Be- oder Verarbeitung), Abgabe oder Entsorgung aufbewahren, als auch verwenden (Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - OVG 11 B 1.11 -, juris Rn. 32; Meyer, a. a. O., § 62 WHG, Rn. 8).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser

    Nach heutiger - vergleichbarer - Rechtslage hat das Oberverwaltungsgericht eine Privilegierung von Abfallentsorgungsanlagen in Bezug auf den Grundwasserschutz im Übrigen verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 11 B 1.11; hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - BVerwG 7 B 14.14).
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