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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19   

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https://dejure.org/2022,9560
OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19 (https://dejure.org/2022,9560)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2022 - 3 B 41.19 (https://dejure.org/2022,9560)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2022 - 3 B 41.19 (https://dejure.org/2022,9560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 6 AufenthG 2004, § 25 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 29 Abs 2 AufenthG 2004, § 30 AufenthG 2004
    Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem in Deutschland als Flüchtling anerkannten syrischen Staatsangehörigen; Ergänzung von Ermessenserwägungen im Visaerteilungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 AufenthG, § 25 Abs 2 S 1 AufenthG, § 29 Abs 2 AufenthG, § 30 AufenthG, § 32 AufenthG, § 114 VwGO
    Visum; Familiennachzug zu Flüchtling; syrische Staatsangehörige; Kuwait; Sichrung des Lebensunterhalts; AbsehenDreimonatsfrist; Ermessen; Ergänzung der Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren; Bemühungen um eine Arbeitsstelle; Integrationsleistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19
    Auch dem durch § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG geschützten grundlegenden staatliche Interesse, neue Belastungen für die öffentlichen Haushalte durch Zuwanderung zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 39), ist ein erhebliches Gewicht beizumessen.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen im Falle des Bestehens einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19
    Unterlässt der Schutzberechtigte ihm mögliche Anstrengungen, ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann die Ausländerbehörde die Ablehnung des Antrags darauf stützen (vgl. Zeitler in: HTK-AuslR, § 29 AufenthG, Rn. 10 zu Abs. 2; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2011 - 11 LB 199/10 - juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 11.09

    Demokratische Republik Kongo; Visum; Kindernachzug; (kein) alleiniges Sorgerecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19
    Da die Visumversagung keinem unmittelbaren gesetzlichen Begründungserfordernis unterliegt (vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 AufenthG sowie § 2 Abs. 3 Nr. 3 VwVfG, wonach § 39 VwVfG nicht anwendbar ist), kann für die Frage, ob eine Ermessensentscheidung getroffen wurde und welche Erwägungen ihr zugrunde lagen, aber ergänzend auf die sonstigen in den Akten dokumentierten Umstände zurückgegriffen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 11.09 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19
    Sie muss zugleich deutlich machen, welche ihrer ursprünglichen bzw. bereits früher nachgeschobenen Erwägungen weiterhin aufrecht erhalten bleiben und welche durch die neuen Erwägungen gegenstandslos werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 45.20

    Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 45.20 - juris Rn. 11).
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