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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24   

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https://dejure.org/2024,876
OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24 (https://dejure.org/2024,876)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2024 - 6 N 5.24 (https://dejure.org/2024,876)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 6 N 5.24 (https://dejure.org/2024,876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 2 WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 1 WaffG 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung (NPD)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 Abs 2 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung (NPD)

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  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
    Auf das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - zum NPD-Verbotsverfahren kommt es hierbei nicht an.
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
    Gefahreinschätzungen sind nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen wird (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317 ff., juris Rn. 135).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohten, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollten, sei der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam seien, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben könnten (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45 ff., juris Rn. 19 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohten, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollten, sei der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam seien, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben könnten (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45 ff., juris Rn. 19 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 ).
  • VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
    Der Kläger verkennt, dass der Schutzbereich des Grundrechts schon nicht eröffnet ist, weil der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatbestandlich nicht unmittelbar an das Merkmal der politischen Anschauung anknüpft (VGH München, Beschluss vom 13. November 2019 - 21 CS 18.1290 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
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