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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12   

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https://dejure.org/2013,28940
OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12 (https://dejure.org/2013,28940)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2013 - 10 S 34.12 (https://dejure.org/2013,28940)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 10 S 34.12 (https://dejure.org/2013,28940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 Nr 2 VwVfG, § 54 VwVfG, § 55 VwVfG, § 60 Abs 1 S 1 VwVfG, § 106 VwGO
    Vorläufige Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung - Abschluss eines Vergleichs im Prüfungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 Nr 2 VwVfG, § 54 VwVfG, § 55 VwVfG, § 60 Abs 1 S 1 VwVfG, § 106 VwGO, § 146 VwGO, § 20 ÄAppO
    Erster Abschnitt Ärztliche Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; Antrag auf vorläufige Teilnahme an den Prüfungen; gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleich; Streit über Vorliegen von Prüfungsunfähigkeit; Ablauf der im Vergleich festgelegten Prüfungsfrist; keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs in prüfungsrechtlichen Verfahren bei allgemeinen Verfahrensfragen außerhalb der spezifischen Prüfungssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs in prüfungsrechtlichen Verfahren bei allgemeinen Verfahrensfragen außerhalb der spezifischen Prüfungssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99

    Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12
    Die Regelung ist daher ebenfalls einschränkend auszulegen und bezieht sich nur auf die Tätigkeit im Bildungsbereich im engeren Sinne, also etwa auf die inneren Schulangelegenheiten im Gegensatz zur äußeren Schulorganisation (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.; Schmitz, a.a.O., Rn. 137 f.; vgl. zur Möglichkeit der Vereinbarung über die Kostenerstattung einer Klassenfahrt auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 -, NJW 2000, 2040; kritisch zu einer ähnlichen Vorschrift im saarländischen Recht VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003 - 1 K 78/02 -, NVwZ-RR 2003, 438, 439).
  • VG Saarlouis, 13.01.2003 - 1 K 78/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12
    Die Regelung ist daher ebenfalls einschränkend auszulegen und bezieht sich nur auf die Tätigkeit im Bildungsbereich im engeren Sinne, also etwa auf die inneren Schulangelegenheiten im Gegensatz zur äußeren Schulorganisation (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.; Schmitz, a.a.O., Rn. 137 f.; vgl. zur Möglichkeit der Vereinbarung über die Kostenerstattung einer Klassenfahrt auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 -, NJW 2000, 2040; kritisch zu einer ähnlichen Vorschrift im saarländischen Recht VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003 - 1 K 78/02 -, NVwZ-RR 2003, 438, 439).
  • VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09

    Ärztliche Vorprüfung; Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Anrechnung nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12
    Außerhalb der spezifischen Prüfungssituation, wenn es nicht um die Leistungsbewertung selbst, sondern um allgemeine Verfahrensfragen geht, besteht die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs nach den allgemeinen Grundsätzen fort, so dass beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über den äußeren Verfahrensablauf, den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder die Gestaltung einer Wiederholungsprüfung Vereinbarungen getroffen werden dürfen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juni 2012 - OVG 10 M 4.12 -, BA S. 3 f. ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 2 Rn. 42; Schliesky in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 2 Rn. 35; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 2 Rn. 26; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 125; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 918; VG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2014 - 10 N 90.11

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; fehlende

    Außerhalb der spezifischen Prüfungssituation, wenn es nicht um die Leistungsbewertung selbst, sondern um allgemeine Verfahrensfragen geht, besteht dagegen die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs nach den allgemeinen Grundsätzen fort, so dass beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über den äußeren Verfahrensablauf, den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder die Gestaltung einer Wiederholungsprüfung Vereinbarungen getroffen werden dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2013 - OVG 10 S 34.12 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 11. Juni 2012 - OVG 10 M 4.12 -, BA S. 3 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 2 Rn. 42; Schliesky in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 2 Rn. 35; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 2 Rn. 26; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 125; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 918; VG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 -, juris Rn. 5).

    Die Regelung dürfte daher ebenfalls einschränkend auszulegen sein und sich nur auf die Tätigkeit im Bildungsbereich im engeren Sinne beziehen, also etwa auf die inneren Schulangelegenheiten im Gegensatz zur äußeren Schulorganisation (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.; Schmitz, a.a.O., Rn. 137 f.; vgl. zur Möglichkeit der Vereinbarung über die Kostenerstattung einer Klassenfahrt auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 -, NJW 2000, 2040; kritisch zu einer ähnlichen Vorschrift im saarländischen Recht VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003 - 1 K 78/02 -, NVwZ-RR 2003, 438, 439).

    Zudem ist die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger außergerichtlicher Vergleiche obergerichtlich bereits geklärt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Bei einer Vereinbarung über die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuches zwischen der Universität und einem Studierenden handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der sich über § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 39), nach den §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2015 (BGBl. I. S. 2010), beurteilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - OVG 10 S 34.12 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 32/93 -, NJW 1996, 608.609).
  • VG Schwerin, 24.08.2022 - 6 A 1128/21

    Wiederholung des praktischen Prüfungsteils der staatlichen Prüfung für

    Außerhalb der spezifischen Prüfungssituation, wenn es nicht um die Leistungsbewertung selbst, sondern um allgemeine Verfahrensfragen geht, besteht die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs nach den allgemeinen Grundsätzen, so dass beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über den äußeren Verfahrensablauf, den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder die Gestaltung einer Wiederholungsprüfung Vereinbarungen getroffen werden dürfen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2013 - 3 K 260.12-, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - OVG 10 S 34.12-, juris Rn.15; Dieterich, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 918).
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