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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 3 N 77.19   

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https://dejure.org/2021,19316
OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 3 N 77.19 (https://dejure.org/2021,19316)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2021 - 3 N 77.19 (https://dejure.org/2021,19316)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 3 N 77.19 (https://dejure.org/2021,19316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 AsylVfG 1992, § 25 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 73 AsylVfG 1992, § 26 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 79 Abs 2 AufenthG 2004
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 AsylVfG 1992, § 25 Abs 1 S 3 AufenthG, § 75 Abs 1 VwGO, § 73 AsylVfG 1992, § 26 Abs 3 AufenthG, § 79 Abs 2 AufenthG
    Flüchtlingsanerkennung; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit; Fiktion erlaubten Aufenthalts; Niederlassungserlaubnis; Anrechnung; Dauer des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; Entscheidung über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 3 N 77.19
    a) Ohne Erfolg wendet sich der Zulassungsantrag gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 3 N 77.19
    Sinn der dort vorgeschriebenen Aussetzung ist es, die maßgebliche Sachverhaltsermittlung in Bezug auf den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit den insoweit sachnäheren Verfolgungsorganen vorzubehalten, deren Entscheidung dann in der Regel auch der ausländerrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 72).
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