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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18   

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https://dejure.org/2018,14056
OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18 (https://dejure.org/2018,14056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2018 - 10 S 27.18 (https://dejure.org/2018,14056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 10 S 27.18 (https://dejure.org/2018,14056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 16 Abs 1 Nr 2 BPolLV 2011
    Einbeziehung in das Auswahlverfahren für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Kriterium einer Diensterfahrung von mindestens fünfzehn Jahren auf aufschichtungsfähigen Dienstposten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 88 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO, Art 33 Abs 2 GG
    Beschwerde; Bundespolizei; Polizeivollzugsdienst; verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Voraussetzung einer fünfzehnjährigen Diensterfahrung; Unzulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des Bewerberkreises; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 1 B 1786/17

    Zulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 B 1786/17 -, juris Rn. 14 ff.) zu Recht angenommen, dass die über die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 2 BPolLV hinausgehende Beschränkung des Bewerberkreises für die Zulassung zum verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei auf Beamte mit einer Diensterfahrung von mindesten 15 Jahren keine dem Organisationsermessen des Dienstherrn unterliegende Entscheidung ist, sondern am Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG zu messen ist, und das Kriterium einer 15jährigen Diensterfahrung auf aufschichtungsfähigen Dienstposten für die Zulassung zum verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei Art. 33 Abs. 2 GG verletzt.

    Der Senat folgt damit im Ergebnis dem eingehend begründeten und von der Antragsgegnerin in weiten Teilen nicht substantiiert in Frage gestellten erstinstanzlichen Beschluss, der in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs steht (Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 B 1786/17 -, juris Rn. 14-21).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in seinen Grundrechten, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 16 zum beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Ist der Antragsteller bei der Fassung des Antrages - wie hier - anwaltlich vertreten worden, kommt der Antragsformulierung gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu (u.a. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - BVerwG 8 C 50.12 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Die einstweilige Anordnung muss dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ergehen, da anderenfalls die Gefahr fortschreitender Rechtsvereitelung besteht, es sei denn, der Anordnung stünden sonst gewichtige Gründe entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Im Übrigen wäre selbst eine unterbliebene Gewährung rechtlichen Gehörs durch einen unterlassenen Hinweis jedenfalls im Beschwerdeverfahren geheilt (vgl. näher u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren für Laufbahnaufstieg vom

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Soweit die Antragsgegnerin vorbringt, es sei ihr durch "Zeitablauf" - das Auswahlverfahren für die "Ausbildungstranche" 2018 für das Sonderverfahren habe im Zeitraum vom 8. Januar 2018 bis zum 2. Februar 2018 stattgefunden - nicht mehr zumutbar, die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts umzusetzen (vgl. in diese Richtung auch BayVGH, Beschluss vom 17. April 2018 - 6 CE 18.468 -, juris Rn. 11), setzt sie sich nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend mit den tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2018 - 10 S 7.18

    Maßstab der gerichtlichen Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18
    Sie muss daher an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpfen und aufzeigen, weshalb diese aus Sicht des Beschwerdeführers nicht tragfähig sind bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Entscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Februar 2018 - OVG 10 S 7.18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 10 N 66.18

    Nachbarstreit - Lichtimmissionen - glasierte Dachziegel - Anfechtung der

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht grundsätzlich weder zu einem (schriftlichen) Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2018 - OVG 10 S 27.18 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2018 - OVG 10 S 27.18 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2018 - OVG 10 S 27.18 - juris Rn. 17).
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