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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2016 - 5 M 20.16   

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https://dejure.org/2016,37289
OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2016 - 5 M 20.16 (https://dejure.org/2016,37289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2016 - 5 M 20.16 (https://dejure.org/2016,37289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 5 M 20.16 (https://dejure.org/2016,37289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 2 Nr 1 TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG
    Sicherstellung eines Hundes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 2 Nr 1 TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 2 TierSchG, § 6 Abs 2 VwVG BE, § 12 VwVG BE
    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Tierschutz; Sicherstellung; Hund; erhebliche Vernachlässigung; schwere Verletzungen; kein artgerechter Umgang; tierschutzwidrige Haltung; amtstierärztliche Feststellungen; Beurteilungskompetenz; Verwaltungsvollstreckung; Sofortvollzug; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2016 - 5 M 20.16
    Die nachträglich bestätigte streitgegenständliche Fortnahme des Hundes "W...", die sich nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG als eine besondere tierschutzrechtliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. August 2008 - BVerwG 7 C 7.08 -, juris Rn. 24), findet ihre Rechtsgrundlage in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG i.V.m. § 6 Abs. 2 VwVG Bln (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 18 ff., allerdings in einem Fall, wo sich die Fortnahme und Veräußerung der Tiere bereits Wochen vorher abgezeichnet hatten).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2016 - 5 M 20.16
    Die nachträglich bestätigte streitgegenständliche Fortnahme des Hundes "W...", die sich nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG als eine besondere tierschutzrechtliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. August 2008 - BVerwG 7 C 7.08 -, juris Rn. 24), findet ihre Rechtsgrundlage in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG i.V.m. § 6 Abs. 2 VwVG Bln (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 18 ff., allerdings in einem Fall, wo sich die Fortnahme und Veräußerung der Tiere bereits Wochen vorher abgezeichnet hatten).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2016 - 5 M 20.16
    Diese amtstierärztlichen Beurteilungen können die Antragsteller angesichts der Amtstierärzten vom Gesetz eingeräumten Beurteilungskompetenz (vgl. §§ 15 Abs. 2, 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG; vgl. Beschluss des Senats vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.) nicht durch Bestreiten, bloße Schilderung eines anderen Geschehensablaufes oder durch Vermutungen einer Hobbyzüchterin entkräften, zumal es, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, jeder Lebenserfahrung widerspricht, dass ein Hund entgegen seinem eigenen Instinkt ohne Not von einer großen Höhe springt und sich dabei beide Vorderbeine bricht.
  • VG Schwerin, 10.03.2022 - 3 B 245/22

    Vollziehbarkeit von gebührenpflichtigen und zwangsgeldbewehrten

    Es ist indes allgemein anerkannt, dass wegen des Ausnahmecharakters gegenüber der in § 80 Abs. 1 VwGO enthaltenen Grundregelung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage ein formelles Bundes- und Landesgesetz erforderlich ist, das zudem eine ausdrückliche und eindeutige Regelung treffen muss (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 Rn. 69 m. w. N.; Gersdorf, in BeckOK VwGO § 80 Rn. 59, 63 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 5 M 20.16 -, BeckRS 2016, 53784; VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - 11 CS 17.953 -, juris Rn. 9).
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