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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16   

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https://dejure.org/2017,28584
OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16 (https://dejure.org/2017,28584)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2017 - 11 B 4.16 (https://dejure.org/2017,28584)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 11 B 4.16 (https://dejure.org/2017,28584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80, Art 6 EWGAssRBes 1/80
    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80); Auswirkungen auf Vermittlung eines Aufenthaltsrechts bei vorübergehender Unterbrechung bzw. längerer Krankheit während Arbeitssuche bzw. Beschäftigungsbemühungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80
    Rücknahme AE nach § 4 Abs. 5 AufenthG; Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; endgültiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt; vorübergehende Unterbrechung; längere Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    "Ein türkischer Arbeitnehmer gehört trotz einer vorübergehenden Unterbrechung seines Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum, der angemessen ist, um eine andere Beschäftigung zu finden, weiterhin im Sinne von Art. 6 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats an, und zwar unabhängig davon, welchen Grund die Abwesenheit des Betroffenen vom Arbeitsmarkt hat, sofern diese Abwesenheit vorübergehender Natur ist (Urteil vom 7. Juli 2005, Dogan, C-383/03, Slg. 2005, I-6237, Randnrn. 19 und 20).

    44, und Dogan, Randnr. 23)".

    Im dort zitierten Urteil vom 7. Juli 2005 Rs. - C-383/03 Dogan und auch im Urteil vom 10. Februar 2000 Rs. - C-340/97 Nazli, jeweils in juris, hat der Europäische Gerichtshof die weitere Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt im Fall einer zeitlich begrenzten Inhaftierung und der anschließenden (erfolgreichen) Suche nach einer neuen Beschäftigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums bejaht.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Ein türkischer Arbeitnehmer ist erst dann vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn er objektiv keine Möglichkeit mehr hat, sich in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern, oder den Zeitraum überschritten hat, der angemessen ist, um nach einer vorübergehenden Beschäftigungslosigkeit eine neue Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu finden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2000, Nazli, C-340/97, Slg. 2000, I-957, Randnrn.

    Im dort zitierten Urteil vom 7. Juli 2005 Rs. - C-383/03 Dogan und auch im Urteil vom 10. Februar 2000 Rs. - C-340/97 Nazli, jeweils in juris, hat der Europäische Gerichtshof die weitere Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt im Fall einer zeitlich begrenzten Inhaftierung und der anschließenden (erfolgreichen) Suche nach einer neuen Beschäftigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums bejaht.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies als richtig unterstellt und unter Berücksichtigung der aus dem Rentenversicherungsverlauf ersichtlichen Einkünfte der Mutter des Klägers - zunächst monatlich etwas mehr als 300 EUR, ab März 2008 durchgehend etwas mehr als 500 EUR und ab März 2009 etwa 600 EUR -, spricht viel dafür, dass es sich dabei nicht um eine nur völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 Rs. - C-14/09 Genc; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10 -, juris Rz. 26 ff., bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, juris Rz. 15 ff.), die dem Kläger ebenfalls ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Alt. 1 ARB 1/80 vermitteln würde.
  • BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies als richtig unterstellt und unter Berücksichtigung der aus dem Rentenversicherungsverlauf ersichtlichen Einkünfte der Mutter des Klägers - zunächst monatlich etwas mehr als 300 EUR, ab März 2008 durchgehend etwas mehr als 500 EUR und ab März 2009 etwa 600 EUR -, spricht viel dafür, dass es sich dabei nicht um eine nur völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 Rs. - C-14/09 Genc; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10 -, juris Rz. 26 ff., bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, juris Rz. 15 ff.), die dem Kläger ebenfalls ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Alt. 1 ARB 1/80 vermitteln würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies als richtig unterstellt und unter Berücksichtigung der aus dem Rentenversicherungsverlauf ersichtlichen Einkünfte der Mutter des Klägers - zunächst monatlich etwas mehr als 300 EUR, ab März 2008 durchgehend etwas mehr als 500 EUR und ab März 2009 etwa 600 EUR -, spricht viel dafür, dass es sich dabei nicht um eine nur völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 Rs. - C-14/09 Genc; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10 -, juris Rz. 26 ff., bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, juris Rz. 15 ff.), die dem Kläger ebenfalls ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Alt. 1 ARB 1/80 vermitteln würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13

    Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats hierzu - vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2017 in OVG 11 S 24.17 und vom 7. Februar 2012 in OVG 11 S 75.11 - bzw. der anderer Senate des OVG Berlin-Brandenburg - vgl. etwa Urteil des 7. Senats vom 15. August 2013 in OVG 7 B 4.13 - (vgl. im Übrigen auch die Kommentierung von Armbruster im HTK, a.a.O., Art. 6 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11

    Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats hierzu - vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2017 in OVG 11 S 24.17 und vom 7. Februar 2012 in OVG 11 S 75.11 - bzw. der anderer Senate des OVG Berlin-Brandenburg - vgl. etwa Urteil des 7. Senats vom 15. August 2013 in OVG 7 B 4.13 - (vgl. im Übrigen auch die Kommentierung von Armbruster im HTK, a.a.O., Art. 6 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - 11 S 24.17

    Abschiebungsandrohung; Anspruch auf Aufenthaltsrecht aus Art 7 Abs 1 ARB 1/80

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats hierzu - vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2017 in OVG 11 S 24.17 und vom 7. Februar 2012 in OVG 11 S 75.11 - bzw. der anderer Senate des OVG Berlin-Brandenburg - vgl. etwa Urteil des 7. Senats vom 15. August 2013 in OVG 7 B 4.13 - (vgl. im Übrigen auch die Kommentierung von Armbruster im HTK, a.a.O., Art. 6 Nr. 4).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Ein diesbezüglicher Anspruch entsteht nach der Rechtsprechung des EuGH für (jedenfalls minderjährige) Familienangehörige "eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedsstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers", die die Genehmigung zum Zuzug erhalten haben oder die dort geboren sind, wenn sie bei diesem seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben, wobei es nicht darauf ankommt, ob dies die ersten drei Jahre nach dem Zuzug oder der Geburt sind (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-508/15 u.a. Ukar/Kilic, und vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 Cetinkaya, jeweils in juris).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16
    Der Begriff "Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt" in Art. 7 Satz 1 ARB 1 /80 entspricht dem in Art. 6 ARB 1/80 verwendeten und bezeichnet "die Gesamtheit der Arbeitnehmer ..., die den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedsstaats nachkommen und somit das Recht haben, eine Berufstätigkeit in dessen Hoheitsgebiet auszuüben (Armbruster, HTK-AuslR/ARB 1/80, Art. 7 Satz 1 Nr. 3.5 und Art. 6/Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt/Nr. 1; EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 Rs. - C-337/07 Altun, juris Rz. 23 m.w.N.).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

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