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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20   

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https://dejure.org/2022,30370
OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20 (https://dejure.org/2022,30370)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2022 - 2 B 19.20 (https://dejure.org/2022,30370)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2022 - 2 B 19.20 (https://dejure.org/2022,30370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 1 S 2 Nr 3 BauO BB 2018, § 55 Abs 2 Nr 3 BauO BB 2018, § 74 Abs 1 BauO BB 2018, § 7 Abs 2 Nr 7 BauNVO, § 34 BauGB
    Zur Zuständigkeit des Erlasses einer Beseitigungsverfügung im Land Brandenburg (amtsfreie Gemeinde bzw. Landkreis)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 53 Abs 1 S 2 Nr 3 BauO BB, § 55 Abs 2 Nr 3 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 7 Abs 2 Nr 7 BauNVO, § 34 BauGB, § 35 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan unwirksam: Landkreis für Baurechtsverstoß zuständig!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    § 34 BauGB ist aber kein "Ersatzplan" - weder ein fingierter noch ein fiktiver Plan -, weil es ihm an der konkreten Ortsbezogenheit fehlt, sondern lediglich ein Planersatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65, juris Rn. 15 sowie Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, juris Rn. 12).

    Dasselbe gilt für § 35 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Der Plangeber hat bei der Festsetzung von Wohnungen im Kerngebiet jedoch zu beachten, dass dieses in erster Linie und im Unterschied zu anderen Baugebieten der Baunutzungsverordnung den genannten zentralen Funktionen und Einrichtungen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 2015 - OVG 2 B 1.14 -, juris Rn. 48).

    Das ist mit der allgemeinen Zweckbestimmung eines Kerngebiets nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 2015, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    § 34 BauGB ist aber kein "Ersatzplan" - weder ein fingierter noch ein fiktiver Plan -, weil es ihm an der konkreten Ortsbezogenheit fehlt, sondern lediglich ein Planersatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65, juris Rn. 15 sowie Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen hat aber nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich genommen noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54.08 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 2 B 26.10

    Baugenehmigung; Glienicker Horn; qualifizierter Bebauungsplan Nr. 7 "Berliner

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich gewordene Verfahrens- und Abwägungsfehler sind nicht zu berücksichtigen, denn die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214, 215 BauGB sind auch im Rahmen einer inzidenten Kontrolle des Bebauungsplans zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 2012 - OVG 2 B 26.10 -, juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2010 - 2 L 149/09

    Verwaltungsakt: Rechtsmäßigkeit bei nachträglichem Wegfall der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Entgegen der Auffassung des Beklagten bedarf keiner Entscheidung, ob eine nachträgliche Änderung der sachlichen Zuständigkeit die formelle Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung unberührt lässt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 2 L 149/09 -, juris Rn. 9), denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Über die Frage der Gültigkeit des Bebauungsplans wird in diesem Fall nicht allgemeinverbindlich entschieden, sondern die Feststellung ist als klärungsbedürftige Vorfrage nur ein Element der Begründung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.02.2010 - 4 BN 50.09

    Abschaffung eines Rechtsmittels; Vertrauensschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    Diese Inzidentkontrolle von Bebauungsplänen ist auch geboten, wenn einem Normenkontrollantrag - wie vorliegend - die Frist des § 47 Abs. 2 VwGO entgegenstände (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 4 BN 50.09 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20
    In jedem Anfechtungs- und Verpflichtungsrechtsstreit hat das Gericht die Gültigkeit der Rechtsvorschriften zu prüfen, auf denen das zur Prüfung gestellte Verwaltungshandeln beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10).
  • VG Potsdam, 17.10.2023 - 4 K 886/19
    Auch nach der von den Klägern angeführten Kommentarliteratur ist die Gemeinde nur dann sachlich zuständig, wenn durch ein baugenehmigungsfreies Vorhaben gegen wirksame örtliche Bauvorschriften oder planungsrechtliche Festsetzungen verstoßen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2022 - OVG 2 B 19/20 -, juris Rn.44 ff.; Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Auflage 2017, § 58 Rn. 17 ff.; Otto, Brandenburgische Bauordnung, 5. Auflage 2021, § 58 Rn. 34 ff.).

    Wie nachfolgend dargestellt, ist der Bebauungsplan Nr. 18 unwirksam, was - ungeachtet einer förmlichen Aufhebung oder Unwirksamkeitserklärung - mangels wirksamer planungsrechtlicher Festsetzungen bereits für sich genommen eine etwaige gemeindliche Zuständigkeit entfallen und die Zuständigkeit bei der unteren Bauaufsichtsbehörde verbleiben lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2022 - OVG 2 B 19/20 -, juris Rn. 48).

  • VG Potsdam, 17.10.2023 - 4 K 1552/18

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses

    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich gewordene Verfahrens- und Abwägungsfehler sind nicht zu berücksichtigen, denn die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214, 215 BauGB sind auch im Rahmen einer inzidenten Kontrolle des Bebauungsplans zu beachten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2022 - OVG 2 B 19/20 -, juris Rn. 33 m. w. N. aus der Rspr.).
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