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   OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12   

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https://dejure.org/2015,18246
OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12 (https://dejure.org/2015,18246)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.06.2015 - 1 A 251/12 (https://dejure.org/2015,18246)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 1 A 251/12 (https://dejure.org/2015,18246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2; BremPolG § 16 Abs 1; BremPolG § 16 Abs 3; VersammlG § 15 Abs 1; VersammlG § 29 Abs 1 Nr 1; EMRK Art 5 Abs 1 Satz 2; GG Art 104 Abs 2
    Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung - Versammlungsverbot; Ingewahrsamnahme; Verhinderungsgewahrsam; Unterbindungsgewahrsam; Richtervorbehalt; Rechtsweg; gerichtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer ohne richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ergangenen Ingewahrsamnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer ohne richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ergangenen Ingewahrsamnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Ingewahrsamnahme wegen der Teilnahme an Versammlung ist Grund für das Versammlungsverbot entscheidend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Ingewahrsamnahme wegen der Teilnahme an Versammlung ist Grund für das Versammlungsverbot entscheidend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist "unverzüglich" dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239, 249).

    Das Bestätigungsverfahren ist aber kein Selbstzweck (vgl. § 16 Abs. 2 BremPolG sowie BVerfG Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239, 251 zu - dem insoweit inhaltsgleichen - § 19 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Zum anderen muss auch die weitere Sachbehandlung durch den Richter dem Gebot der Unverzüglichkeit entsprechen (zusammenfassend BVerfG Kammerbeschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 580 Rn. 37 f.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass auch in Fällen der Eilbedürftigkeit für einen Bestätigungsantrag im Hinblick auf die Dokumentation des Sachverhalts und die Feststellung der Identität der Betroffenen bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind (BVerfG Kammerbeschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 580 Rn. 39).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Er hat hierfür in vollem Umfang die Verantwortung zu übernehmen (BVerfG Beschl. v. 30.10.1990 - 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24, 33; Kammerbeschl. v. 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04, NStZ-RR 2005, 187, 188).

    Seine Tätigkeit beschränkt sich insoweit nicht darauf zu überprüfen, ob die von der Polizei vorgetragenen Gründe für eine Freiheitsentziehung plausibel erscheinen (BVerfG Beschl. v. 30.10.1990, a.a.O.).

  • VG Bremen, 02.12.2010 - 2 K 1989/09

    Zulässigkeit einer Masseningewahrsamnahme - Feststellungsklage; Gewahrsam;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 2.12.2010 - 2 K 1989/09 - aufzuheben,.

    die Berufung gegen das Urteil des VG Bremen vom 2.12.2010 - Az.: 2 K 1989/09 - zurückzuweisen.

  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Danach umfasst Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) 2. Alt. EMRK die Fälle, in denen es gesetzlich zulässig ist, einer Person die Freiheit zu entziehen, um sie dazu zu zwingen, eine ihr obliegende "spezifische und konkrete" Verpflichtung zu erfüllen, der sie bisher noch nicht nachgekommen ist (Rechtssache Engel u.a. ./. die Niederlande, Urt. v. 08.06.1976, Aktenzeichen 5100/71 u.a., Rn. 69).
  • EGMR, 07.03.2013 - 15598/08

    OSTENDORF v. GERMANY

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) unter anderem in der Rechtssache Henrik Ostendorf ./. Bundesrepublik Deutschland (Urt. v. 07.03.2013, Aktenzeichen 15598/08, EuGRZ 2013, 489 = NVwZ 2014, 43 mit Anmerkungen unter anderem von Heidebach, NVwZ 2014, 554 ff.; Waechter, NVwZ 2014, 995 ff. und Hoffmann, NVwZ 2015, 720 ff.), die der Senat mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert hat, kann der polizeiliche Präventiv- bzw. Verhinderungsgewahrsam allein auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) EMRK gestützt werden.
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Sie setzt voraus, dass die körperliche Bewegungsfreiheit nach allen Seiten hin aufgehoben wird (BVerfG Kammerbeschl. v. 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, DVBl. 2011, 623, 625).
  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Er hat hierfür in vollem Umfang die Verantwortung zu übernehmen (BVerfG Beschl. v. 30.10.1990 - 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24, 33; Kammerbeschl. v. 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04, NStZ-RR 2005, 187, 188).
  • OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten, die aus einer

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Die Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Verhinderung der Begehung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremPolG verstieß nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ), die in der Bundesrepublik im Range eines Bundesgesetzes gilt und damit entgegenstehendem Landesrecht vorgeht (Urt. des Senats vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98, NVwZ 2001, 221).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
    Kann sie durch eine polizeiliche Maßnahme verhindert werden, die den einzelnen und die Allgemeinheit weniger beeinträchtigt, ist die polizeiliche Ingewahrsamnahme nicht erforderlich und daher auch nicht unerlässlich (so zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 17.12.1964 bereits BVerwG Urt. v. 26.02.1974 - I C 31.72, BVerwGE 45, 51, 56).
  • BVerfG, 13.04.2015 - 1 BvR 3279/14

    Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Anordnung eines Versammlungsverbots

  • VG Bremen, 05.04.2011 - 5 K 1008/09

    Versammlungsverbot bei Prognose eines unfriedlichen Verlaufs - unfriedlich;

  • OVG Bremen, 31.10.2014 - 1 A 110/11

    Verbot der Demonstration "Anti-Repression" - Versammlungsverbot; strafbare

  • OVG Bremen, 12.12.2008 - 1 B 595/08

    Verbot der Demonstration "Anti-Repression" - Gewalttätigkeiten; Unfriedlichkeit;

  • OVG Bremen, 10.01.2012 - 1 S 327/11

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Rechtsweg für Überprüfung der Rechtmäßigkeit -

  • OVG Bremen, 31.10.2014 - 1 A 110/11

    Verbot der Demonstration "Anti-Repression" - Versammlungsverbot; strafbare

    Die Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahmen ist Gegenstand anhängiger und vom Oberverwaltungsgericht zugelassener Berufungen (1 LB 99/14 und 1 A 251/12).
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 A 211/20

    Ingewahrsamnahme; Veranlasser; Kosten; Benachrichtigung; Minderjährig;

    Jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, ist nicht mehr unverzüglich (OVG Bremen, Urt. v. 9. Juni 2015 - 1 A 251/12 -, juris Rn. 51 m. w. N.).
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