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   OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21   

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OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21 (https://dejure.org/2021,2593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.02.2021 - 1 B 53/21 (https://dejure.org/2021,2593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 1 B 53/21 (https://dejure.org/2021,2593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    § 4 Abs 2 Nr 9; Coronaverordnung § 6 Abs 2; GG Art 12; GG Art 3 Abs 1;
    Schließung Friseurbetriebe, Erbringung Friseurdienste (Vierundzwanzigste CoronaVO) - Coronaverordnung; Friseur; Friseurbetrieb; Friseurdienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag des Betreibers eines Friseursalons in Bremerhaven abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung von Friseurbetrieben bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Hiernach sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20, juris Rn. 46 m.w.N.).

    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20, juris Rn. 46 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.11.2020 - 13 MN 472/20, juris Rn. 60 m.w.N.).

    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.11.2020 - 13 MN 472/20, juris Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn - wie hier - die in der Hauptsache angegriffene Norm in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhebliche Grundrechtseingriffe enthält oder begründet, so dass sich das Normenkontrollverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweisen dürfte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, Rn. 18 m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch sogenannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, juris Rn. 43).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07, juris Rn. 40; Beschl. v. 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a., juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 - 1 BvL 16/11.
  • OVG Bremen, 12.11.2020 - 1 B 347/20

    Zwanzigste Coronaverordnung; Schließung von Gastronomiebetrieben - Coronavirus;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Überdies wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiberinnen und Betreiber von Friseurbetrieben dadurch gemildert, dass den direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen von Seiten der Bundesregierung weitere finanzielle Unterstützungsleistungen in Aussicht gestellt worden sind, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme hinausgehen (vgl. zur "Überbrückungshilfe III" den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder v. 10.02.2021, veröffentlicht unter: https://www.bundeskanzlerin.de/resource/blob/656734/1852514/508d851535b4a599c27cf320d8ab69e0/2021-02-10-mpk-data.pdf?download=1; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2020 - 1 B 347/20, BeckRS 2020, 31139 Rn. 53).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Dafür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahme gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.02.2001 - 1 BvR 781/98, juris Rn. 22; Beschl. v. 26.04.1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Dafür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahme gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.02.2001 - 1 BvR 781/98, juris Rn. 22; Beschl. v. 26.04.1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 468/20

    "Feuerwerksverbot", Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20

    Coronavirus; Fitnessstudio; Schließung; Verlängerung

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 B 104/21

    Coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten - Covid-19; Schließung von

    Dass der Bundesgesetzgeber die Norm des § 28 IfSG mit Schaffung des § 28a IfSG ("Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)") durch das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrollverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 574/20, juris Rn. 18).

    Vielmehr haben sich bislang teilweise bestehende Bedenken in der Rechtsprechung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 IfSG damit erledigt (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 22 ff.).

    Der Senat hat hierfür in einem früheren Beschluss bereits auf die über die bisherigen Unterstützungsleistungen hinausgehende "Überbrückungshilfe III" (November 2020 bis Juni 2021) abgestellt (OVG Bremen, Beschluss v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 39).

  • OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios - Coronaverordnung; Covid-19;

    Dass der Bundesgesetzgeber die Norm des § 28 IfSG mit Schaffung des § 28a IfSG ("Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)") durch das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397 ) mit Wirkung vom 19.11.2020 lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrollverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 574/20, juris Rn. 18).

    Vielmehr haben sich bislang teilweise bestehende Bedenken in der Rechtsprechung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 IfSG damit erledigt (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 22 ff.).

    Der Senat hat hierfür in einem früheren Beschluss bereits auf die über die bisherigen Unterstützungsleistungen hinausgehende "Überbrückungshilfe III" (November 2020 bis Juni 2021) abgestellt (OVG Bremen, Beschluss v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 39).

  • VG Bremen, 09.04.2021 - 5 V 652/21

    Corona-Maßnahmen - Ausgangssperre

    Unabhängig davon, dass die Antragsgegnerin verfügte Infektionsschutzmaßnahmen angesichts der Erheblichkeit der damit verbundenen Grundrechtsbeschränkungen fortlaufend zu evaluieren und überprüfen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21 -, juris Rn. 39; vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16), ist sie bei der besonders grundrechtsintensiven Ausgangsbeschränkung im besonderen Maße verpflichtet, die Zeitdauer der Maßnahme von vornherein mit in den Blick zu nehmen.
  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

    Der Senat hat bereits nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Bestimmung solche Bedenken nicht geteilt (vgl. Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 - juris) und schließt sich im Übrigen der insoweit ebenfalls Zweifel verneinenden obergerichtlichen Rechtsprechung an (Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE - juris Rn. 8 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. März 2021 - 8 B 309/21 N - juris Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 1 B 53/21 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 Bs 217/20 - juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

    Zudem wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben dadurch gemildert, dass den direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen von Seiten der Bundesregierung weitere finanzielle Unterstützungsleistungen in Aussicht gestellt worden sind, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme hinausgehen (vgl. zur "Überbrückungshilfe III" den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder v. 10.02.2021, veröffentlicht unter: https://www.bundeskanzlerin.de/resource/blob/656734/1852514/508d851535b4a599c27c f320d8ab69e0/2021-02-10-mpk-data.pdf?download=1; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21 , juris Rn. 39 sowie Beschl. v. 12.11.2020 - 1 B 347/20 , BeckRS 2020, 31139 Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für

    Es steht außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Anzahl regelmäßig ansonsten nicht zusammentreffender Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.3.2021 - 3 R 13/21 -, juris Rn. 40 m.w.N.; BremOVG, Beschl. v. 19.2.2021 - 1 B 53/21 -, juris Rn. 33).
  • OVG Thüringen, 07.04.2021 - 3 EN 209/21

    Corona-Pandemie, sog. dritte Welle; Schließung von Fitnessstudios

    Der Senat hat bereits nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Bestimmung solche Bedenken nicht geteilt (vgl. Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 - juris) und schließt sich im Übrigen der insoweit ebenfalls Zweifel verneinenden obergerichtlichen Rechtsprechung - auch des von der Antragstellerin zitierten Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - an (Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE - juris Rn. 8 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. März 2021 - 8 B 309/21 N - juris Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 1 B 53/21 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 Bs 217/20 - juris Rn. 7).
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