Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19.AZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,531
OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19.AZ (https://dejure.org/2020,531)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2020 - 1 Bf 193/19.AZ (https://dejure.org/2020,531)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 1 Bf 193/19.AZ (https://dejure.org/2020,531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 78 Abs 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • rabüro.de

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 4 S. 1; VwGO § 60 Abs. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylgerichtsverfahren; Fristversäumnis eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Der mit einem "O.K.-Vermerk" versehene Fax-Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Allerdings kommt es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes nicht auf den Ausdruck, sondern allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 12).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017, 2 B 57.16 u.a., juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 13).

    Allerdings verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 8, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax;

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Allerdings kommt es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes nicht auf den Ausdruck, sondern allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 12).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017, 2 B 57.16 u.a., juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 13).

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).

    Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass ein Rechtsanwalt, der - wie der Bevollmächtigte des Klägers - eine Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hat, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 12; Beschl. v. 9.5.2006, XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637, juris Rn. 8, m.w.N.).

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10, m.w.N.).

    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).

  • BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht den Bevollmächtigten des Klägers nicht umgehend darauf hingewiesen hat, das am 12. April 2019 dorthin übermittelte Telefax sei nicht ordnungsgemäß übertragen worden.Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995, 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114, juris Rn. 44 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein am letzten Tag einer Frist - hier zudem nicht direkt bei dem Verwaltungsgericht, sondern bei der Gemeinsamen Annahmestelle - eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2017, X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.3.2015, NotSt (Brfg) 7/14, WM 2015, 900, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14

    Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht den Bevollmächtigten des Klägers nicht umgehend darauf hingewiesen hat, das am 12. April 2019 dorthin übermittelte Telefax sei nicht ordnungsgemäß übertragen worden.Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995, 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114, juris Rn. 44 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein am letzten Tag einer Frist - hier zudem nicht direkt bei dem Verwaltungsgericht, sondern bei der Gemeinsamen Annahmestelle - eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2017, X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.3.2015, NotSt (Brfg) 7/14, WM 2015, 900, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht den Bevollmächtigten des Klägers nicht umgehend darauf hingewiesen hat, das am 12. April 2019 dorthin übermittelte Telefax sei nicht ordnungsgemäß übertragen worden.Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995, 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114, juris Rn. 44 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein am letzten Tag einer Frist - hier zudem nicht direkt bei dem Verwaltungsgericht, sondern bei der Gemeinsamen Annahmestelle - eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2017, X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.3.2015, NotSt (Brfg) 7/14, WM 2015, 900, juris Rn. 14).
  • BSG, 06.12.2016 - B 6 KA 59/16 B

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme; Verfristete

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Denn für den rechtzeitigen Eingang des (vollständigen) Schriftsatzes trägt der Kläger nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Beweislast (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.2013, VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179, juris Rn. 10; BSG, Beschl. v. 6.12.2016, B 6 KA 59/16 B, juris Rn. 5; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 12.3.2019, 1 Bf 479/18.AZ, BA S. 4).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 8.4.2014, VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047, juris Rn. 8, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017, 2 B 57.16 u.a., juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 13).
  • OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

  • OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Fiktion des fristwahrenden Eingangs eines per

  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen;

  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 3 A 866/19

    Antrag; Begründung; Zulassung der Berufung; schriftlich; Unterschrift;

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17

    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge

  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

  • OVG Hamburg, 20.05.2019 - 4 Bs 190/18

    Zurechnung eines Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten; Pflicht

  • VG Schleswig, 19.03.2020 - 11 B 188/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Wenn er sich dann gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, darf er sich nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2020 - 1 Bf 193/19.Az - juris).

    Die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, gibt die Handhabe, den mit der Nutzung eines Telefaxgeräts verbundenen Risiken dann angemessen Rechnung zu tragen, wenn der Nutzer keinen Anlass hatte, an einer ordnungsgemäßen Datenübertragung zu zweifeln (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2020 - 1 Bf 193/19.Az -, juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2021 - 8 B 11187/21

    Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt die Antragstellerin die (materielle) Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 1 Bf 193/19 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, a.a.O., Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht