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   OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17   

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https://dejure.org/2017,41653
OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17 (https://dejure.org/2017,41653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.11.2017 - 11 ME 518/17 (https://dejure.org/2017,41653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. November 2017 - 11 ME 518/17 (https://dejure.org/2017,41653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 3 GG; Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 2 GG; § 7 Abs. 1 S. 1, 2, 3 NVersG; § 8 Abs. 1 NVersG
    Rückgriff auf technische Regelwerke bei Befinden der Teilnehmer einer Versammlung auf Ladeflächen von fahrenden Lastkraftwagen i.R.d. Risikobewertung und zum Schutz der Teilnehmer; Versammlungsrechtliche Beschränkung während einer auf den Ladeflächen eines Lkw ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlungsrechtliche Beschränkungen bei einem "rollenden Theater"

  • rechtsportal.de

    Rückgriff auf technische Regelwerke bei Befinden der Teilnehmer einer Versammlung auf Ladeflächen von fahrenden Lastkraftwagen i.R.d. Risikobewertung und zum Schutz der Teilnehmer; Versammlungsrechtliche Beschränkung während einer auf den Ladeflächen eines Lkw ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 CS 15.431

    Personenbeförderung auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Da die Kunstfreiheit dabei ihre Grenzen in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes findet, die ein anderes in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.6.1984 - 1 BvR 816/12 -, Rn. 39, juris), kommen Beschränkungen der Kunstfreiheit insbesondere zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, juris, Rn. 28).

    Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass es zu gravierenden Verletzungen kommen kann, wenn sich Personen ungesichert auf der Ladefläche von Lastkraftwagen befinden und diese etwa plötzlich stark abbremsen müssen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, juris, Rn. 27).

    Die Beeinträchtigung des Versammlungsablaufs in zeitlicher Hinsicht wiegt wesentlich weniger schwer als eine Gesundheitsschädigung oder gar der Tod eines Menschen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, a.a.O., Rn. 29).

    Demgegenüber haben sie keine Befugnisse gegenüber Dritten (Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, a.a.O., Rn. 16).

    Gefahren, die von außen auf die Versammlung einwirken oder die auf das Verhalten von Personen zurückzuführen sind, die nicht an der Versammlung teilnehmen, sind vielmehr durch die Polizei abzuwehren (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, a.a.O., Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.2.2010 - 7 A 11095/09 -, a.a.O., Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 7 A 11095/09

    Demonstrationsveranstalterin musste keine Ordner stellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Aus der Systematik der zitierten Vorschriften folgt zum einen, dass es eine pauschale gesetzliche Verpflichtung für Versammlungsleiter, Ordner einzusetzen, nicht gibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.2.2010 - 7 A 11095/09 -, juris, Rn. 30).

    Gefahren, die von außen auf die Versammlung einwirken oder die auf das Verhalten von Personen zurückzuführen sind, die nicht an der Versammlung teilnehmen, sind vielmehr durch die Polizei abzuwehren (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 -, a.a.O., Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.2.2010 - 7 A 11095/09 -, a.a.O., Rn. 32).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Soweit möglich, ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 363).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Das Verwaltungsgericht geht daher zu Recht davon aus, dass die in den genannten technischen Regelwerken niedergelegten, bundeseinheitlichen Regelungen dem allgemeinen Stand der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und dass auf diese auch dann zurückgegriffen werden darf, wenn es sich - wie vorliegend - neben einer Versammlung i. S. d. Art. 8 Abs. 1 GG gleichzeitig auch um durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Kunstausübung handelt (vgl. für die gleichartige Veranstaltung des "Anachronistischen Zuges" BVerfG, Urt. v. 17.7.1984 - 1 BvR 816/82 - juris, Rn. 38).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10

    Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Denn Beschränkungen der Versammlungsfreiheit sind auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 NVersG unter Beachtung der Voraussetzungen, unter denen in das nicht unter einem Gesetzesvorbehalt stehende Grundrecht der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG eingegriffen werden kann, nicht ausgeschlossen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 17.3.2011 - 8 A 1188/10 - juris, Rn. 66).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • VG Hannover, 21.10.2015 - 10 B 5307/15

    Eilantrag des AStA der Uni Hannover gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 11 ME 518/17
    Das Beschwerdevorbringen des Antragstellers, der hier vorliegende Fall unterscheide sich maßgeblich von dem einer Nachttanzdemonstration, so dass die vom Verwaltungsgericht originär zu dem Fall einer Nachttanzdemonstration entwickelte Rechtsprechung (VG Hannover, Beschl. v. 21.10.2015 - 10 B 5307/15 -) nicht auf den hier vorliegenden Fall übertragbar sei, überzeugt nicht.
  • VG Braunschweig, 17.05.2018 - 5 A 238/15

    Beschränkung; Demonstration; Demonstrationsaufzug; Ordner; Ordnerin; Versammlung;

    Rechtsgüterkollisionen können gegebenenfalls durch versammlungsrechtliche Beschränkungen ausgeglichen werden (vgl. Nds. OVG, B. v. 01.11.2017 - 11 ME 518/17 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dem steht insbesondere nicht die Regelungssystematik des NVersG entgegen (vgl. Nds. OVG, B. v. 01.11.2017 - 11 ME 518/17 -, juris Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 10.02.2010 - 7 A 11095/09 -, juris Rn. 28; Ullrich, NVersG, § 8 Rn. 79 m.w.N.; Wefelmeier in: Wefelmeier/Miller; NVersG, § 8 Rn. 15; Dietel/Gintzel/Kniesel, VersG, 16. Aufl., § 15 Rn. 48).

    Gefahren, die von außen auf die Versammlung einwirken oder die auf das Verhalten von Personen zurückzuführen sind, die nicht an der Versammlung teilnehmen, sind vielmehr durch die Polizei abzuwehren (vgl. Nds. OVG, B. v. 01.11.2017 - 11 ME 518/17 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 1 S 1984/21

    Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen in Zeiten der

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. Senat, Beschl. v. 06.11.2020, a.a.O., und BayVGH, Beschl. v. 30.04.2020, a.a.O., zu infektionsschützenden Maßnahmen; NdsOVG, Beschl. v. 01.11.2017 - 11 ME 518/17 - NdsVBl 2018, 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3448/20

    Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen während der Corona-Pandemie

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.04.2020, a.a.O., zu infektionsschützenden Maßnahmen; NdsOVG, Beschl. v. 01.11.2017 - 11 ME 518/17 - NdsVBl 2018, 89).
  • OLG Celle, 23.08.2021 - 3 Ss OWi 156/21

    Anzeigepflicht für Kunstaktionen als Versammlung; Bußgeld für faktischen

    Die rechtliche Eigenschaft als Versammlung entfällt nicht dadurch, dass die Zusammenkunft künstlerische Elemente aufweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1987 - 1 BvR 520/84, NJW 1988, 328; Nds. OVG, Beschluss vom 1. November 2017 - 11 ME 518/17, Nds. VBl. 2018, 89; Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, Rn. 101).
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