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   OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20   

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https://dejure.org/2020,25307
OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20 (https://dejure.org/2020,25307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.2020 - 10 ME 174/20 (https://dejure.org/2020,25307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 2020 - 10 ME 174/20 (https://dejure.org/2020,25307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 SGB 8; § 22 Abs 2 SGB 8; § 22 Abs 3 S 2 SGB 8; § 22a Abs 3 SGB 8; § 24 Abs 2 S 1 SGB 8; § 5 SGB 8
    Auswahlkriterien; Beruftstätigkeit; Betreuungsplatz; Eltern; Tageseinrichtung; Vergabeverfahren; Wunsch- und Wahlrecht

  • RA Kotz

    Auswahlkriterien bei der Vergabe von Kita-Plätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auswahlkriterien bei der Vergabe von Kita-Plätzen: Erwerbstätigkeit der Eltern ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3264
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20
    3 Entgegen der Auffassung des Antragstellers ermöglicht das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB VIII dem anspruchsberechtigten Kind und seinen Erziehungsberechtigten allerdings nur, innerhalb des tatsächlich vorhandenen Angebots einen Betreuungsplatz auszuwählen (Senatsbeschluss vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Denn § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gewährt nur einen Anspruch auf den Nachweis eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege und keinen Anspruch auf Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten in der gewünschten Einrichtung (Senatsbeschlüsse vom 13.08.2020 - 10 LA 78/20 -, juris Rn. 11, und vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20
    Der Anspruch auf Förderung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII kann sich jedoch mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung "verdichten", wenn dort ein bedarfsgerechter und belegbarer Platz für die gewünschte Betreuung vorhanden ist und atypische Umstände nicht vorliegen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 78/20

    Betreuung; Dauerverwaltungsakt; Fahrdienst; Fahrtkosten; Kindergartenjahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20
    Denn § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gewährt nur einen Anspruch auf den Nachweis eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege und keinen Anspruch auf Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten in der gewünschten Einrichtung (Senatsbeschlüsse vom 13.08.2020 - 10 LA 78/20 -, juris Rn. 11, und vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17

    Anspruch auf Kitaplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20
    Liegen - wie hier - mehr Aufnahmeanträge vor als Plätze in der gewünschten Tageseinrichtung bzw. den ausgewählten Einrichtungen vorhanden sind, ist ein sachgerecht ausgestaltetes Vergabeverfahren zur Vergabe der Betreuungsplätze durchzuführen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28.08.2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität;

    78 Bei der vorliegenden Vergabe von Betreuungsplätzen sind darüber hinaus die für Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege geltenden Grundsätze der Förderung gemäß § 22 SGB VIII zu berücksichtigen, da diese auch Hinweise für sachgerechte Auswahlkriterien im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.09.2020 - 10 ME 174/20 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    Entscheidend ist vielmehr die sachliche Nähe des geltend gemachten Anspruchs auf Zuweisung eines Platzes in einer kommunalen Kindertageseinrichtung zu den Regelungen der §§ 22 ff. SGB VIII, insbesondere den Grundsätzen der Förderung in § 22 SGB VIII und dem Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII (vgl. zur Berücksichtigung des § 22 SGB VIII bei der Vergabe von Kita-Plätzen etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2020 - 10 ME 174/20 -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 05.08.2022 - 3 B 2563/22

    Bedarfsgerechtigkeit; einstweilige Anordnung; gleichberechtigter Zugang zur

    In der Rechtsprechung des Nds. OVG, der die Kammer insoweit in ständiger Rechtsprechung folgt, ist jedoch diesbezüglich anerkannt, dass sich der Verschaffungsanspruch mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 SGB VIII auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung verdichten kann, wenn dieser Platz bedarfsgerecht und belegbar ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 ME 174/20 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de, Rn. 3, m. w. N.).

    Offenbleiben kann insoweit, ob das Gericht mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII für den Fall, dass für die gewünschte Einrichtung mehr Aufnahmeanträge vorliegen, als belegbare Plätze zur Verfügung stehen, im Rahmen des gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens auch die jugendhilferechtliche Sachgerechtigkeit des konkreten Vergabeverfahrens zu prüfen hat (bejahend etwa Nds.OVG, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 ME 174/20 -, a.a.O. Rn. 3, m. w. N.) oder ob es allein auf die tatsächliche Verfügbarkeit eines Platzes in der Einrichtung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (so Sächs. OVG, Beschluss vom 24. April 2015 - 1 B 125/15 -, juris Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23

    Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes für ein Kind in

    Unabhängig davon, dass sich der Verwaltungsakte weder die Vergabekriterien, die Kapazitäten, die Warteliste noch der Listenplatz des Antragstellers für die hier primär gewünschte Kindertagesstätte entnehmen lassen (vgl. zum sachgerechten Vergabeverfahren OVG Nds, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 ME 174/20 -, juris, Rn. 3), obwohl solche Angaben bei Ablehnung der Wunscheinrichtung zu erwarten gewesen wären, trifft die Antragsgegnerin auch im vorliegenden Verfahren keinerlei Aussagen zu der zu erwartenden Wartezeit.
  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 395/21

    Kindergartenrecht

    Insoweit geht auch der Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 3. September 2020, 10 ME 174/20, ins Leere, da dem dortigen Beschluss nicht entnommen werden kann, inwieweit der dortige Antragsteller bereits im Antragsverfahren auf die Erwerbstätigkeit seiner Sorgeberechtigten hingewiesen hatte.
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