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   OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17   

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OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17 (https://dejure.org/2017,19520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2017 - 13 ME 107/17 (https://dejure.org/2017,19520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 13 ME 107/17 (https://dejure.org/2017,19520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 S 1 AsylG; § 60 Abs 5 AufenthG; § 60 Abs 7 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2c AufenthG; § 3 MRK; Art 2 Abs 2 S 1 GG; Art 6 Abs 1 GG
    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung; Vollstreckungshindernis, inlandsbezogenes; Belastungsstörung, posttraumatische; Reiseunfähigkeit; Vorwirkung; Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17
    Die Antragsteller haben sich zur Begründung eines solchen rechtlichen Abschiebungshindernisses auf das Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 13. Dezember 2016 - No. 41738/10 -, Paposhvili v. Belgien, juris Rn. 183, 191, bezogen, das sich im Wesentlichen mit krankheitsbedingten Gefahren wegen der Verhältnisse im dortigen Zielstaat der Abschiebung (Georgien) befasst hat.

    a) Soweit der von den Antragstellern zitierte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5, im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 13. Dezember 2016 (a.a.O.) offenbar aus Art. 3 EMRK (und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) resultierende rechtliche "Vorwirkungen" einer Beurteilung der Verhältnisse im Zielstaat bereits auf den Abschiebevorgang angenommen und entsprechende Pflichten auch der mit der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde zur Gewährleistung der Einhaltung hinreichender medizinischer Versorgung nach Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats postuliert hat, unterliegt dieser Ansatz mit Blick auf die im Inland bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - und Ausländerbehörde erheblichen Bedenken.

    Allein daraus, dass der EGMR in seinem Urteil vom 13. Dezember 2016 (a.a.O., Rn. 191) im Interesse der Vermeidung eines drohenden Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die Einholung individueller und ausreichender Zusicherungen des Zielstaats durch den abschiebenden Staat im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit einer adäquaten medizinischen Behandlung bei schwer erkrankten Personen vor Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats gefordert und als eine "Vorbedingung einer Abschiebung" (Ë®precondition for removal") bezeichnet hat, folgt nach Ansicht des Senats noch nicht, dass eine derartige Einholung von Zusicherungen - wenn eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote bereits in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt stattgefunden hat und solche wegen der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der erforderlichen medizinischen Behandlung im Zielstaat verneint worden sind - nochmals und ggf. aktualisiert durch die Ausländerbehörde geschehen müsste (so aber wohl VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

    Der Vorgabe an die Konventionsstaaten aus der o.g. Entscheidung des EGMR vom 13. Dezember 2016 (a.a.O., Rn. 185), ein angemessenes Verfahren vorzusehen, das die Berücksichtigung der sich aus Art. 3 EMRK wegen der Verhältnisse im Zielstaat ergebenden Anforderungen ermöglicht, ist damit durch das Asylverfahren hinreichend Rechnung getragen worden.

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17
    Der Beschwerde der Antragsteller kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17
    Auf die von der Beschwerde unter Verweis auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 6. Februar 2008 - 11 S 2439/07 -, juris Rn. 9, erhobene Forderung, die amtsärztliche Untersuchung habe im Falle der Antragstellerin zu 2. zwingend psychologisch-psychotherapeutisch ausgerichtet sein müssen, muss der Senat mangels erkennbarer Auswirkungen der psychischen Erkrankungen auf den Abschiebevorgang ebenfalls nicht eingehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17
    a) Soweit der von den Antragstellern zitierte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5, im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 13. Dezember 2016 (a.a.O.) offenbar aus Art. 3 EMRK (und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) resultierende rechtliche "Vorwirkungen" einer Beurteilung der Verhältnisse im Zielstaat bereits auf den Abschiebevorgang angenommen und entsprechende Pflichten auch der mit der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde zur Gewährleistung der Einhaltung hinreichender medizinischer Versorgung nach Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats postuliert hat, unterliegt dieser Ansatz mit Blick auf die im Inland bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - und Ausländerbehörde erheblichen Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung;

    Allein daraus, dass der EGMR in dieser Entscheidung (a.a.O., Rn. 191) im Interesse der Vermeidung eines drohenden Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die Einholung individueller und ausreichender Zusicherungen des Zielstaats durch den abschiebenden Staat im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit einer adäquaten medizinischen Behandlung bei schwer erkrankten Personen vor Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats gefordert und als eine "Vorbedingung einer Abschiebung" (Ë®precondition for removal") bezeichnet hat, folgt nach Ansicht des Senats noch nicht, dass eine derartige Einholung von Zusicherungen - wenn eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote bereits in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt stattgefunden hat und solche wegen der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der erforderlichen medizinischen Behandlung im Zielstaat verneint worden sind - nochmals und ggf. aktualisiert durch die Ausländerbehörde geschehen müsste (so aber wohl VGH Baden-Württemberg, Beschl v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 12 ff.).

    Eine erneute Prüfung derselben Fragestellung durch die Ausländerbehörde wäre systemwidrig und führte zu auch aus Rechtsschutzgründen nicht gebotenen Doppelprüfungen (vgl. Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O.).

    Diese Wirkung könnte nur im Wege eines Folgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG oder eines auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich nationalrechtlicher zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote beschränkten sog. isolierten Folgeschutzgesuchs beim Bundesamt (§ 51 Abs. 1 bis 3 oder Abs. 5 VwVfG) überwunden werden (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Anhaltspunkte für ein inlandsbezogenes - und damit von der Ausländerbehörde selbständig zu prüfendes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 415 f.; BVerwG, Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, BVerwGE 105, 322, 327) - Ausreisehindernis wegen einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 4) ergeben sich aus der vom ihm vorgelegten und vom Verwaltungsgericht eingehend gewürdigten ärztlichen Stellungnahme vom 1. August 2018 (Blatt 41 der Gerichtsakte) und auch aus seinem Beschwerdevorbringen nicht.

    Hinsichtlich eines etwaigen krankheitsbedingten zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots sind der Antragsgegner und auch der Senat nach § 42 Satz 1 AsylG an die insoweit negative Feststellung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. August 2016 (Blatt 23 der Gerichtsakte) gebunden und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einer eigenen Prüfung weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 195; Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Diese Bindungswirkung kann nur im Wege eines Folgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG oder eines auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich nationalrechtlicher zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote beschränkten Folgeschutzgesuchs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überwunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Soweit er die Auffassung vertritt, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergebe sich daraus, dass das Verwaltungsgericht Augsburg von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (13 ME 107/17) abgewichen sei, verkennt er, dass sich diese Entscheidung lediglich zu den Voraussetzungen einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG verhält, die vorliegend nicht streitgegenständlich ist.
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    aa) Sämtliche bislang eingereichten Atteste und Entlassungsberichte sowie das amtsärztliche Gutachten vom 7. Januar 2016 zeigen Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung wegen der psychischen Erkrankung (Depression) des Antragstellers bei einer Abschiebung - das heißt bereits während des Abschiebevorgangs - voraussichtlich ergeben, in der von § 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG regelhaft geforderten Weise (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 6 f.) nicht auf.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    An diese bestandskräftigen Feststellungen sind der Antragsgegner und auch die Verwaltungsgerichte gemäß § 42 Satz 1 AsylG gebunden und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einer eigenen Prüfung weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 195 - juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin;

    Die von den Antragstellern eingereichten, seit Juli 2016 ausgestellten Atteste des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie G. und der Familientherapeutin H. (insbes. Bl. 29 bis 31 der Sonderheftung "Medizinische Unterlagen" in der BA 002 II) führen Art und Ausmaß der prognostizierten Folgen der psychischen Erkrankungen der Antragstellerin zu 2. für den Abschiebevorgang nicht in der von § 60a Abs. 2c Satz 3 i.V.m. Abs. 2d AufenthG geforderten Weise auf (vgl. zu den Anforderungen Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 7), so dass sie nicht geeignet sind, eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit der Antragstellerin zu 2. zu belegen.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17

    Asylantrag; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; zielstaatsbezogenes

    Folgerichtig hat das Bundesamt den dort gestellten "isolierten Erstantrag" zu nationalrechtlichen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten vom 18. Mai 2011 bereits mit einem an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin gerichteten Schreiben vom 10. August 2011 (Blatt 457 der Beiakte 1/II), das keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, als unstatthaft angesehen, weil dieser mangels einer vom Bundesamt bereits getroffenen negativen Erstfeststellung zu derartigen Abschiebungsverboten nicht (wenigstens) als ein hierauf beschränkter Wiederaufgreifensantrag nach § 51 Abs. 1 oder Abs. 5 VwVfG (sog. isoliertes Folgeschutzgesuch; vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17) angesehen werden konnte.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17

    Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer;

    Denn an die bestandskräftig gewordene Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamts) aus Ziffer 3. dessen Bescheides vom 11. Januar 2012 (Bl. 50 der BA 001), dass im Falle des Antragstellers keine zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG a.F. (entspricht § 60 Abs. 2, 5 und 7 Satz 1 AufenthG n.F.) bezogen auf dessen Herkunftsland Algerien vorliegen, ist die Antragsgegnerin als Ausländerbehörde nach § 42 Satz 1 AsylG gebunden; diese Bindungswirkung könnte nur im Wege eines Asylfolgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG oder eines sog. isolierten Folgeschutzgesuchs beim Bundesamt nach § 51 Abs. 1 bis 3 oder Abs. 5 VwVfG überwunden werden (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 18 B 1285/17

    Reiseunfähigkeit als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis bei einer psychischen

  • VG München, 17.11.2017 - M 4 K 16.31014

    Erfolglose Klage gegen eine qualifizierte Ablehnung der Zuerkennung der

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