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   OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21   

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OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21 (https://dejure.org/2023,9681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2023 - 4 LA 212/21 (https://dejure.org/2023,9681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 4 LA 212/21 (https://dejure.org/2023,9681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BnatSchG § 68 Abs. 1
    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit; grundstücksbezogen; Entschädigung gemäß § 68 BNatSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BnatSchG § 68 Abs. 1
    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit; grundstücksbezogen; Entschädigung gemäß § 68 BNatSchG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 11 B 20.14

    Naturschutzrechtlicher Entschädigungsanspruch; forstwirtschaftliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Der Begriff der unzumutbaren Belastung im Sinne des § 68 Abs. 1 BNatSchG ist - ebenso wie die Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte von "Grundstücken" nach § 65 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG - grundstücksbezogen und nicht etwa personenbezogen zu verstehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 28; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.10.2018 - 4 C 9.17 -, juris Rn. 38).

    Auf individuelle subjektive Umstände wie etwa die persönliche, finanzielle, familiäre oder gesundheitliche Situation des betroffenen Eigentümers kommt es daher nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 8.2.2013 - 1 A 287/11 -, juris Rn. 76 zu § 67 BNatSchG und Bayerischer VGH, Urt. v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 -, juris Rn. 50 zu Art. 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayNatSchG a.F.; vgl. ferner Blum, in Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: Januar 2022, § 42 Rn. 55; Sauthoff, in Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 65-68 BNatSchG, Rn. 34 f.).

    Wenn das betroffene Buchgrundstück und weitere Grundstücke desselben Grundstückseigentümers nach den konkreten natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten in einem räumlichen Zusammenhang stehen und im Wesentlichen gleich bewirtschaftet werden, so liegt es nahe, die sich für den Eigentümer dieser einheitlich bewirtschafteten Grundstücke auf Grund von Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 1 BNatSchG ergebenden Beschränkungen und hieraus resultierende (wirtschaftliche) Beeinträchtigung seines Eigentums im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Grundstücke als wirtschaftliche Einheit zu ermitteln und nicht isoliert auf das konkrete Buchgrundstück abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 30; ferner Blum, in Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: Januar 2022, § 42 Rn. 55; Sauthoff, in Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 65-68 BNatSchG, Rn. 34).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Hingegen kann es aber zumutbar sein, Vermögen einzusetzen, das zusammen mit dem betroffenen Grundstück eine "funktionale Einheit" darstellt, etwa wenn dieses Bestandteil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder sonstigen Unternehmens ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 -, juris Rn. 62).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergibt sich hieraus eine Art immanenter, d.h. dem Grundstück selbst anhaftender Beschränkung der Eigentümerbefugnisse, die durch natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen lediglich nachgezeichnet wird ( BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 -, juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Auf individuelle subjektive Umstände wie etwa die persönliche, finanzielle, familiäre oder gesundheitliche Situation des betroffenen Eigentümers kommt es daher nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 8.2.2013 - 1 A 287/11 -, juris Rn. 76 zu § 67 BNatSchG und Bayerischer VGH, Urt. v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 -, juris Rn. 50 zu Art. 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayNatSchG a.F.; vgl. ferner Blum, in Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: Januar 2022, § 42 Rn. 55; Sauthoff, in Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 65-68 BNatSchG, Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Aus der "Situationsgebundenheit" eines unter Naturschutz gestellten Grundstück, also der Lage und Beschaffenheit des betreffenden Grundstücks, ergibt sich eine gesteigerte Sozialbindung des Eigentums ( BVerwG, Urt. v. 17.2.2021 - 7 C 3.20 -, juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 08.02.2013 - 1 A 287/11

    Befreiung von naturschutzrechtlichem Bauverbot; teilweise Errichtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Auf individuelle subjektive Umstände wie etwa die persönliche, finanzielle, familiäre oder gesundheitliche Situation des betroffenen Eigentümers kommt es daher nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 8.2.2013 - 1 A 287/11 -, juris Rn. 76 zu § 67 BNatSchG und Bayerischer VGH, Urt. v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 -, juris Rn. 50 zu Art. 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayNatSchG a.F.; vgl. ferner Blum, in Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: Januar 2022, § 42 Rn. 55; Sauthoff, in Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 65-68 BNatSchG, Rn. 34 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17

    Abschaltzeiten; brutto; Ersatzzahlung; Gesamtinvestitionskosten; Mäusebussard;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (Senatsbeschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, juris Rn. 38; BVerwG, Beschl. v. 18.3.2022 - 8 B 49.21 -, juris Rn. 3; ferner Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 43. EL August 2022, VwGO § 124 a Rn. 106 ff.).
  • BVerwG, 25.10.2018 - 4 C 9.17

    Abweichungskompetenz der Länder; Angemessenheit der Entschädigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Der Begriff der unzumutbaren Belastung im Sinne des § 68 Abs. 1 BNatSchG ist - ebenso wie die Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte von "Grundstücken" nach § 65 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG - grundstücksbezogen und nicht etwa personenbezogen zu verstehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris Rn. 28; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.10.2018 - 4 C 9.17 -, juris Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Beitragspflicht; Beitragsschuldner;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum diese Frage im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (Senatsbeschl. v. 21.2.2020 - 4 LA 286/19 - n.V.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2018 - 13 LA 21/18 -, juris Rn. 22; ferner Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 43. EL August 2022, VwGO § 124 a Rn. 102 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2018 - 9 B 18.17

    Aufteilung der als Abfindung festgesetzten Grundstücke unter den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt worden, hat dies zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.2018 - 9 B 18.17 -, juris Rn. 28; v. 14.4.2016 - 5 B 7.16 -, juris Rn. 9 und v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 -, juris Rn. 23; v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 -, juris Rn. 3 und v. 4.3.2015 - 4 LA 177/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 177/14

    Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Erwerbstätigkeit als Tagespflegeperson

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 13 LA 21/18

    Besondere Behandlung; Fleischerzeugnis; Flüssigwürzung; Irreführung;

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

  • BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16

    Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes

  • BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21

    Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
  • VG Halle, 31.01.2024 - 4 A 120/21

    Voraussetzungen des naturschutzrechtlichen Entschädigungsanspruchs

    Eine Bewertung anhand der individuellen Umstände, wie etwa die persönliche, finanzielle, familiäre oder gesundheitliche Situation des Eigentümers, findet grundsätzlich nicht statt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 4 LA 212/21 - juris).

    Jedoch wird dadurch nicht ausgeschlossen, auch wirtschaftliche Aspekte des Gewerbebetriebs bei der Schwere eines Eingriffs zu berücksichtigen, weil es hier um die Fortsetzung einer rechtmäßigen aufgenommenen Nutzung geht und ebenso ein Ausschluss von Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage der Dinge objektiv anbieten oder aufdrängen, die Grenze der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung überschreiten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 C 9.17; Sächsisches OVG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 1 B 700/06; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 4 LA 212/21 - jeweils in juris).

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