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   OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22   

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OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22 (https://dejure.org/2023,30935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2023 - 3 LD 6/22 (https://dejure.org/2023,30935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2023 - 3 LD 6/22 (https://dejure.org/2023,30935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BeamtStG § 34 Abs. 1 Satz 3; NBG § 62 Satz 3; NDiszG § 48 Abs. 1 Satz 2; NDizG § 34 Abs. 2; NHG § 63h Abs. 6 Nr. 2
    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde; Genehmigung; Manipulation; Organtransplantation; Wohlverhaltenspflicht; Zuständigkeit Disziplinarklage; Disziplinarrechtliche Folgen der Manipulation von Blutwerten auf Veranlassung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde; Genehmigung; Manipulation; Organtransplantation; Wohlverhaltenspflicht; Zuständigkeit Disziplinarklage; Disziplinarrechtliche Folgen der Manipulation von Blutwerten auf Veranlassung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    bb) Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist das Kriterium der Schwere des Dienstvergehens (BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13, 20; Urteil vom 23.2.2012 - BVerwG 2 C 30.10 -, juris Rn. 12).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 11.6.2013 - 6 LD 1/13 -, juris Rn. 50; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 198).

    cc) Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25; Urteil 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14).

    Ein Aspekt des Persönlichkeitsbildes stellt auch die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 199).

    Das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die Person des Beamten bezieht sich in erster Linie auf dessen allgemeinen Status als Beamter, daneben aber auch auf dessen konkreten Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und auf dessen konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 15).

    bbb) Die verdeckt gestaltete Rückzahlung der von ihm vereinnahmten 30.000 EUR im Anschluss an das Schreiben des Justiziars der Universität vom 6. August 2008 kann nicht als tätige Reue mildernd zugunsten des Beklagten gewertet werden, weil darin weder eine freiwillige Wiedergutmachung des Schadens noch die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor drohender Entdeckung zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Urteil vom 23.2.2012 - BVerwG 2 C 38.10 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 212).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Der Begriff des Mangels im Sinne von § 50 Abs. 1 NDiszG erfasst zum einen Verletzungen von Verfahrensregeln, die im behördlichen Disziplinarverfahren von Bedeutung sind, insbesondere Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung - also bis zur Entscheidung, Disziplinarklage zu erheben oder eine Disziplinarverfügung zu erlassen - betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - BVerwG 2 B 63.08 -, juris Rn 14; Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn 13 [jeweils zur inhaltsgleichen Regelung des § 55 BDG]; Nds. OVG, Urteil vom 14.6.2023 - 3 LD 2/21 -, juris Rn. 99 m. w. N.); dabei kann auch die Verletzung von Verfahrensregeln außerhalb des Regelungsbereichs des Bundesdisziplinargesetzes bedeutsam sein (so BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 13).

    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 - BVerwG 2 B 19.16 -, juris Rn. 7 f.; Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22).

    Oder anders ausgedrückt: Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung das Vorliegen eines mildernden Umstands nicht ohne vernünftigen Zweifel ausschließen, ist dieser Umstand nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 23.2.2012 - BVerwG 2 B 143.11 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 6.6.2013 - BVerwG 2 B 50.12 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.3.2014 - BVerwG 2 B 100.13 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 197).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 11.6.2013 - 6 LD 1/13 -, juris Rn. 50; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 198).

    cc) Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25; Urteil 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 200).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 62.11 -, juris Rn. 26 m. w. N.; Urteil vom 29.3.2012 - BVerwG 2 A 11.10 -, juris Rn. 66).

    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 62.11 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Dabei ist unter Vorteil jeder wirtschaftliche Wert zu verstehen, der dem Beamten oder einem von ihm bestimmten Dritten von anderer Seite als dem Dienstherrn zugewandt werden soll (BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 62.11 -, juris Rn. 27 m. w. N.; Urteil vom 8.6.2005 - BVerwG 1 D 3.04 -, juris Rn. 18; Plog/Wiedow, BBG (alt), Band 1a), Stand: 2009, § 70 BBG Rn.1b).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Vorteil gefordert, gewährt oder in Aussicht gestellt wird, um den Beamten bei seinem dienstlichen Verhalten wohlwollend zu stimmen, sogenannte "Pflege der Landschaft" (BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 62.11 -, juris Rn. 28; Plog/Wiedow, a. a. O., § 70 BBG Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 11.6.2013 - 6 LD 1/13 -, juris Rn. 50; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 198).

    Ein Aspekt des Persönlichkeitsbildes stellt auch die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 199).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 6/22 -, juris Rn. 200).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 62.11 -, juris Rn. 26 m. w. N.; Urteil vom 29.3.2012 - BVerwG 2 A 11.10 -, juris Rn. 66).

    Hier findet der Grundsatz "in dubio pro reo" Anwendung: Insbesondere bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens dürfen nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen; demgegenüber sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 29.3.2012 - BVerwG 2 A 11.10 -, juris Rn. 72).

    Unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung ist ein Verstoß gegen das beamtenrechtliche Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit jeher als so schwerwiegend eingestuft worden, dass bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Richtschnur angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2012 - BVerwG 2 A 11.10 -, juris Rn. 76 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Nur solche Mängel sind wesentlich im Sinne der angeführten Vorschrift, bei denen sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass sie sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben können (BVerwG, Urteil vom 24.6.2010 - BVerwG 2 C 15.09 -, juris Rn 19; Urban/Wittkowski, a. a. O., § 55 Rn. 4).

    Der Rechtsgedanke des § 46 VwVfG über die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formvorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts tritt hinter § 50 Abs. 1 NDiszG zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.2010 - BVerwG 2 C 15.09 -, juris Rn. 19 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 BDG]; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2022 - 6 LD 1/22 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Wann ein Mangel in diesem Sinne wesentlich ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 24.6.2010 - BVerwG 2 C 15.09 -, juris Rn. 19; Urban/Wittkowski, a. a. O., § 55 Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2022 - 6 LD 1/22

    Befangenheit; behördliches Disziplinarverfahren; inhaltliche Bestimmheit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Zum anderen kann der Begriff des Mangels im vorgenannten Sinne den Inhalt der Disziplinar- oder Nachtragsdisziplinarklageschrift betreffen (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2022 - 6 LD 1/22 -, juris Rn. 9 m. w. N.; vgl. Urban/Wittkowski, BDG, 2. Auflage 2017, § 55 Rn. 3).

    Der Rechtsgedanke des § 46 VwVfG über die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formvorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts tritt hinter § 50 Abs. 1 NDiszG zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.2010 - BVerwG 2 C 15.09 -, juris Rn. 19 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 BDG]; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2022 - 6 LD 1/22 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Die Verwaltungsgerichte treffen - wie auch der Senat - eine eigenständige Disziplinarentscheidung nach § 14 NDiszG und führen nicht lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle durch (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2022 - 6 LD 1/22 -, juris Rn. 21; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Loseblatt Stand November 2022, § 55 Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Dieser Umstand fällt jedoch nicht mildernd ins Gewicht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 140 m. w. N.).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlicher Leistung für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 140 m. w. N.).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Nur eine in diesem Sinne inhaltlich bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.2007 - BVerwG 2 A 3.05 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - BVerwG 2 B 69.10 -, juris Rn. 6).

    Trotz dieses Mangels war dem Kläger nicht nach § 50 Abs. 3 Satz 1 NDiszG eine Frist zur Beseitigung dieses wesentlichen Mangels der Klageschrift zu setzen, weil bereits die hinreichend substantiierten Vorwürfe der Manipulation der Blutwerte zum Zweck der Erhöhung der Chance auf Zuteilung eines Spenderorgans sowie der unberechtigten Forderung und Annahme eines Geldbetrages von Angehörigen des Patienten L. für sich genommen zur Aberkennung des Ruhegehalts führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.2007 - BVerwG 2 A 3.05 -, juris Rn. 30 f.; BVerwG, Beschluss vom 12.6.2018 - 2 B 31.18 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
    Zweifel ergeben sich bereits dann, wenn der Beamte wegen seiner Amtsführung in den Genuss von Vorteilen kommt, die nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 16 f.).

    Insoweit greift § 78 NBG a. F. weiter als die strafrechtlichen Verbotsnormen der §§ 331, 332 StGB (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 17 zu § 70 BBG a. F.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 19.16

    Entfernung aus dem Dienst bei Gesamtschaden von über 5 000 EUR; Anforderungen an

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

  • BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10

    Nicht ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen des Klägers

  • BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 22.11.1979 - 1 D 84.78
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 80 D 6.09

    Polizeihauptmeister; Erhebung der Disziplinarklage; Zuständigkeit; Übertragung

  • VG Göttingen, 01.04.2019 - 5 A 4/18

    Disziplinarklage; Disziplinarklagebehörde; Georg-August-Universität Göttingen

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2023 - 3 LD 2/21

    Ärztliche Atteste; Folgepflicht; Gesunderhaltungspflicht; Hingabepflicht;

  • BVerwG, 14.10.2013 - 2 B 64.12

    Heilbarkeit eines Mangels i.R.d.Erhebung einer Disziplinarklageschrift von einer

  • VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Denn über die hier zu treffende Disziplinarmaßnahme entscheidet das Disziplinargericht unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Gesichtspunkte, wobei das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht und die erforderlichen Beweise erhebt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. September 2023 - 3 LD 6/22 - juris Rn. 92).
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