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   OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13   

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https://dejure.org/2013,374
OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2013 - 11 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 11 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 227 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 512 Hs. 2 Alt. 1 ZPO; § 173 VwGO
    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu unterschiedlichen Zeiten an einem ca. 170 Kilometer entfernten Gerichtsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu unterschiedlichen Zeiten an einem ca. 170 Kilometer entfernten Gerichtsort

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwei Termine + 170 km Fahrt: Keine Terminsverlegung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorfahrt für Rechtsanwälte?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abgelehnte Terminsverlegung - Was ist einem Anwalt zumutbar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu unterschiedlichen Zeiten an einem ca. 170 Kilometer entfernten Gerichtsort

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Termin ist Termin! - Eine Anwältin kann zwischen zwei Sitzungen auch mal 170 km reisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie viele auswärtige Termine muss ein Anwalt pro Tag absolvieren?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwei Gerichtstermine an einem Tag an etwa 170 km voneinander entfernten Gerichtsorten begründen keine Terminsverlegung - Acht-Stunden-Tag für selbstständigen Rechtsanwalt zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1691
  • NJW 2013, 32
  • DÖV 2013, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13
    Sollten sich die Kläger mit dem Zulassungsantrag auch dagegen wenden wollen, dass der von ihnen - wegen der Nichtverlegung des Termins - gestellte Befangenheitsantrag gegen den Einzelrichter abgelehnt worden ist, so kann auch diese Entscheidung als solche nach § 173 VwGO i. V. m. § 512 ZPO, § 146 Abs. 2 VwGO nicht erfolgreich im Zulassungsverfahren angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187/98 -, NVwZ-RR 2000, 257 ff., juris, Rn. 11 ff.; Bayr. VGH, Beschl. v. 27.10.2006 - 2 ZB 05.1794 -, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13
    Allerdings kann in einer fehlerhaften Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages, d.h. in der Ablehnung trotz Vorliegens eines "erheblichen Grundes" und der dadurch bedingten Nichtteilnahme des Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten zugleich auch ein im Zulassungsverfahren rügefähiger Verstoß gegen das Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 5 B 10/07 -, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986 ff., juris, Rn. 2 ff.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 7 B 95.98

    Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins - Durchführung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13
    Als erheblicher Grund für eine Terminsverlegung ist in der Regel die Kollision des streitigen mit einem anderen, bereits zuvor geladenen Termin zur mündlichen Verhandlung anerkannt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 19.5.1998 - 7 B 95/98 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13
    Allerdings kann in einer fehlerhaften Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages, d.h. in der Ablehnung trotz Vorliegens eines "erheblichen Grundes" und der dadurch bedingten Nichtteilnahme des Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten zugleich auch ein im Zulassungsverfahren rügefähiger Verstoß gegen das Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 5 B 10/07 -, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986 ff., juris, Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 2 ZB 05.1794
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13
    Sollten sich die Kläger mit dem Zulassungsantrag auch dagegen wenden wollen, dass der von ihnen - wegen der Nichtverlegung des Termins - gestellte Befangenheitsantrag gegen den Einzelrichter abgelehnt worden ist, so kann auch diese Entscheidung als solche nach § 173 VwGO i. V. m. § 512 ZPO, § 146 Abs. 2 VwGO nicht erfolgreich im Zulassungsverfahren angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187/98 -, NVwZ-RR 2000, 257 ff., juris, Rn. 11 ff.; Bayr. VGH, Beschl. v. 27.10.2006 - 2 ZB 05.1794 -, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

    Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

    Eine Kollision setzt voraus, dass die Wahrnehmung beider Termine zeitlich nicht möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, NJW 2013, 1691).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

    Als damit unanfechtbare, dem Endurteil vorausgegangene Vorentscheidung unterliegt sie gemäß der nach § 173 VwGO insoweit anwendbaren und gegenüber § 128 VwGO spezielleren Regelung nach § 512 ZPO (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2013 - 11 LA 3/13 -, NJW 2013, 1691; Hess. VGH, Beschl. v. 20.1.2016 - 5 A 1471/15 -, juris, Rn. 22; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 128, Rn. 8; Meissner/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 173, Rn. 257, jeweils m. w. N.) nicht mehr der Beurteilung der zweiten Instanz.

    Dass die nicht gesetzeskonforme Fristsetzung zur Klagebegründung weitergehende Verfahrensmängel zur Folge gehabt hätte, etwa einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter oder das Gebot, rechtliches Gehörs zu gewähren (vgl. dazu nochmals: Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2013 - 11 LA 3/13 -, NJW 2013, 1691; Hess. VGH, Beschl. v. 20.1.2016 - 5 A 1471/15 -, juris, Rn. 22), machen die Zulassungsantragsteller nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aufgrund eines bereits zuvor anberaumten kollidierenden Verhandlungstermins kann einen erheblichen Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 11 LA 3/13 -, juris, Rn. 3; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 110 Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2020 - 13 LA 323/19

    Anlage; Auslegung; Gewässerausbau; Plangenehmigung; richterliche Fristsetzung;

    (vgl. Niedersächsisches OVG Beschl. v. 22.1.2013 - 11 LA 3/13 -, juris Rn. 9, Hessischer VGH, Beschl. v. 20.1.2016 - 5 A 1471/15 - Eyermann, a.a.O., § 128 Rn. 8; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 173, Rn. 257; jew. m.w.N.).
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