Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs 1 AufenthG; § 61 Abs 1e AufenthG
Anzeigepflicht; Freiheitsbeschränkung; Meldeauflage; Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.10.2019 - 6 B 72/19
- OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 22.01.2018 - 13 ME 442/17
Anzeigepflicht; Aufenthaltsverpflichtung; Ausreise; Förderung der Ausreise; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19
Sie belastet den Antragsteller nicht mit der Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten an einem bestimmten Ort aufzuhalten (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: Senatsbeschl. v. 22.1.2018 - 13 ME 442/17 -, juris Rn. 6), sondern gibt ihm lediglich auf, vorher anzuzeigen, wenn er sich zu bestimmten (nächtlichen) Zeiten nicht in seiner Wohnung aufhalten will. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19
Eine entsprechende Anordnung muss einen sinnvollen Bezug zu diesem zulässigen Verfahrenszweck aufweisen und darf nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.3.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn.6). - OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 13 ME 173/17
Anordnung einer aufenthaltsrechtlichen Meldepflicht; Erheblichkeit der mit dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19
Aus dem Beschluss des Senats vom 16. August 2017 - 13 ME 173/17 - (juris) zu § 56 Abs. 1 AufenthG ergibt sich nichts Anderes.
- VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung, die die …
Über die Verfügung zur Wohnsitznahme wird die Erreichbarkeit des Ausländers und die Einwirkungsmöglichkeit der Ausländerbehörde sichergestellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn.4 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/420, S. 88 zu § 46).Damit weist sie keinen freiheitsbeschränkenden Charakter auf, der von § 46 Abs. 1 AufenthG nicht gedeckt wäre (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation: OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) Zur Anordnung derartiger, über die ohnehin bestehende gesetzliche Anzeigepflicht des § 50 Abs. 4 AufenthG hinausgehender Verpflichtungen ist die Ausländerbehörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch § 46 Abs. 1 AufenthG befugt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N.).
- VG Schleswig, 12.03.2024 - 11 B 20/24
Einstweiliger Rechtschutz gegen Zuweisung
Über die Verfügung zur Wohnsitznahme wird die Erreichbarkeit des Ausländers und die Einwirkungsmöglichkeit der Ausländerbehörde sichergestellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris Rn.4 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/420, S. 88 zu § 46). - VGH Hessen, 30.06.2020 - 10 A 430/19
Flüchtigsein im "Dublin"-Verfahren
Anhaltspunkte für eine etwaige Nichtigkeit der Verfügung sind weder dargetan noch angesichts der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. Nieders. OVG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2019 - 13 ME 353/19 - und vom 15. Januar 2019 - 8 ME 93/18 - jew. juris) auch nur ansatzweise ersichtlich.