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   OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22   

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OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22 (https://dejure.org/2022,30011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2022 - 13 ME 249/22 (https://dejure.org/2022,30011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 13 ME 249/22 (https://dejure.org/2022,30011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnungsanspruch einer Asylantragstellerin auf Ermöglichung des Besuchs ihrer erkrankten Tochter im Heimatland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Ausländer; unbillige Härte; besonderes öffentliches Interesse; Notreiseausweis; Passbeschaffung; subsidiär Schutzberechtigte; Syrien; zumutbar; Grundsätzliche Zumutbarkeit der Passbeschaffung durch (international) subsidiär ...

  • rechtsportal.de

    Anordnungsanspruch einer Asylantragstellerin auf Ermöglichung des Besuchs ihrer erkrankten Tochter im Heimatland

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - 18 A 951/15

    Zumutbarkeit der Vorsprache eines subsidiär Schutzberechtigten bei den nationalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Denn ihre Rechtsstellung in Bezug auf die Erlangung von Reisedokumenten ist anders geregelt als die der Flüchtlinge (vgl. hierzu im Einzelnen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N.; insoweit unbeanstandet durch BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - BVerwG 1 C 9.21 -, zitiert nach der Pressemitteilung Nr. 62/2022 v. 11.10.2022).

    Ob eine Ausnahme von diesem Grundsatz schon dann zu machen ist, wenn der dem subsidiären Schutzstatus zugrundeliegende drohende ernsthafte Schaden im Sinne des § 4 AsylG auf eine Bedrohung durch staatliche Behörden zurückgeht, oder nur dann, wenn weitere Umstände, wie etwa die begründete Furcht der Gefährdung der im Heimatland lebenden Verwandten hinzutritt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 34 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.10.2018.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 11 S 2744/95

    Ausstellung und Verlängerung des Reisedokumentes nach AuslG1990DV § 15:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 11 PA 345/04

    Ausländer; Generalkonsulat; Passersatzpapier; Reiseausweis; Reisedokument;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 8 PA 65/12

    Zumutbarkeit von Bemühungen um die Ausstellung eines Passes durch einen Ausländer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304 - juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, NVwZ-RR 2016, 678 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Für die Höhe der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gilt der streitwertunabhängige Kostentatbestand in Nr. 5502 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichtskostengesetz (vgl. zur Entstehung von Gerichtskosten bei Zurückweisung einer PKH-Beschwerde: Senatsbeschl. v. 28.3.2019 - 13 PA 65/19 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Denn ihre Rechtsstellung in Bezug auf die Erlangung von Reisedokumenten ist anders geregelt als die der Flüchtlinge (vgl. hierzu im Einzelnen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N.; insoweit unbeanstandet durch BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - BVerwG 1 C 9.21 -, zitiert nach der Pressemitteilung Nr. 62/2022 v. 11.10.2022).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Ihrer Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 - juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Die insoweit allein geltend gemachte Erkrankung der Tochter der Antragstellerin und einen sich daraus ergebenden akuten Besuchs- und Hilfebedarf hält auch der Senat nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22
    Die insoweit allein geltend gemachte Erkrankung der Tochter der Antragstellerin und einen sich daraus ergebenden akuten Besuchs- und Hilfebedarf hält auch der Senat nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22

    Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung

  • VG Hannover, 05.01.2023 - 12 B 230/23

    Afghanistan; Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Passbeschaffung;

    Aber auch eine vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die im Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt ihn vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. VG München, Beschl. v. 11.12.2019 - M 12 E 19.5537 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 4.8.2021 - M 10 E 21.492 -, juris Rn. 24 f.; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 23.6.2022 - 11 B 63/22 -, juris Rn. 5; vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.10.2022 - 13 ME 249/22 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 13.9.2022 - 13 ME 150/22 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 11).

    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind ( Nds. OVG, Beschl. v. 24.10.2022 - 13 ME 249/22 -, juris Rn. 9; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit ( Nds. OVG, Beschl. v. 24.10.2022 - 13 ME 249/22 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

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