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   OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10   

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OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10 (https://dejure.org/2011,2803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 (https://dejure.org/2011,2803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 7 KS 4/10 (https://dejure.org/2011,2803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Verhältnis von Straßenplanung und Flächennutzungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 28 Abs. 2 GG; § 17 S. 2 FStrG; § 17e Abs. 6 S. 2 FStrG; § 7 BauGB; § 38 S. 2 BauGB
    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines Verstoßes des Planfeststellungsbeschlusses gegen die Anpassungspflicht an den Flächennutzungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines Verstoßes des Planfeststellungsbeschlusses gegen die Anpassungspflicht an den Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für Stadt Cloppenburg und Kirchengemeinde im Rechtsstreit um den Anschluss B 213

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines Verstoßes des Planfeststellungsbeschlusses gegen die Anpassungspflicht an den Flächennutzungsplan

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Der Verstoß des Planfeststellungsbeschlusses gegen die Anpassungspflicht an den Flächennutzungsplan nach § 7 BauGB begründet die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Vorhabens (wie BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226-243).

    Die Bindung der Fachplanung an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs gilt - wie § 38 Satz 2 BauGB ausdrücklich klarstellt - auch für die nach § 38 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, u.a. DVBl. 2011, 496 ff).

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden in diesem Fall zu den öffentlichen Planungsträger rechtlich bindenden Vorgaben ( BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, aaO mwN ).

    e) Allerdings ist der Planfeststellungsbeschluss im Falle eines solchen Mangels lediglich für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, aaO), so dass die Klage im Übrigen abzuweisen ist.

    Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kommt hiernach nur dann in Betracht, wenn der Fehler, an dem der Planfeststellungsbeschluss leidet, von solcher Art und Schwere ist, dass die Planung als Ganzes von vornherein in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, aaO mwN).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf die kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, UPR 1999, 271 m.w.N.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388, 392).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, a.a.O.; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, a.a.O.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, a.a.O.).

    Verfassungsrechtlich ist das Eigentum von Gemeinden nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) geschützt, also insoweit, als es Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, a.a.O., Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143, 151 ff.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf die kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, UPR 1999, 271 m.w.N.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388, 392).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, a.a.O.; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, a.a.O.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, a.a.O.).

    Verfassungsrechtlich ist das Eigentum von Gemeinden nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) geschützt, also insoweit, als es Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, a.a.O., Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143, 151 ff.).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Zu den der Gemeinde als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegenden Aufgaben gehört es nicht, die Belange von Gemeindebürgern wahrzunehmen, denen es freisteht, sich vor rechtswidrigen Eingriffen selbst zu schützen (BVerwG, Urt. v. 30.8.1995 - 4 B 86.95 -, NVwZ-RR 1996, 67 f).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind e igene wehrfähige Rechte einer Kommune nicht betroffen, wenn Belange gefährdet werden, deren Wahrnehmung nicht der Gemeinde als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt, sondern Gemeindebürger betroffen sind, denen es freisteht, sich vor rechtswidrigen Eingriffen selbst zu schützen (BVerwG, Urt. v. 30.8.1995 - 4 B 86.95 -, NVwZ-RR 1996, 67 f) .

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Eine Planänderung iSv § 78 Abs. 8 VwVfG ist zulässig, wenn durch die Veränderung das Gesamtkonzept des Vorhabens nicht berührt wird bzw. wenn trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris; Beschl. v. 29.1.2001 - 4 B 87.00 -, NVwZ-RR 2002, 2f); in welchem Umfang Planungsvorstellungen der Klägerin durch die Umplanung betroffen werden, ist für diese Frage nicht erheblich.

    § 73 Abs. 8 VwVfG schreibt eine erneute Erörterung nicht verbindlich vor, sondern eröffnet der Planfeststellungsbehörde eine Wahlmöglichkeit (BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf die kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, UPR 1999, 271 m.w.N.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388, 392).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, a.a.O.; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, a.a.O.; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Das Gebot der gerechten Abwägung der planbetroffenen Belange erfasst grundsätzlich alle Rechtspositionen und sonstigen rechtlich geschützten Interessen, unabhängig davon, ob diese Belange auch verfassungsrechtlich abgesichert sind (BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, DÖV 1992, 748).

    Das ist bei dem lediglich einfachrechtlich geschützten Eigentum einer Gemeinde nicht anders; auch sie ist Inhaberin aller Rechte, die sich für einen Eigentümer aus §§ 903 ff. BGB ergeben (BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, aaO).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind Fehler, wenn ohne den Abwägungsmangel die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bestanden hätte (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 -, DVBl. 1997, 708 ff ).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Dies erfordert eine qualifizierte Standortzuweisung im Flächennutzungsplan, da es sonst an einem relevanten Verstoß gegen die Darstellungen des Flächennutzungsplans fehlt (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 45.93 -, juris; vgl. weiter Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206.92 -, juris; Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, DVBl. 1988, 460 ff; Brügelmann, aaO, Rn. 101; vgl. zur Abwägung bei entgegenstehendem F-Plan: BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 8.95 -, NVwZ 1997, 173 f).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10
    Dies erfordert eine qualifizierte Standortzuweisung im Flächennutzungsplan, da es sonst an einem relevanten Verstoß gegen die Darstellungen des Flächennutzungsplans fehlt (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 45.93 -, juris; vgl. weiter Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206.92 -, juris; Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, DVBl. 1988, 460 ff; Brügelmann, aaO, Rn. 101; vgl. zur Abwägung bei entgegenstehendem F-Plan: BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 8.95 -, NVwZ 1997, 173 f).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

  • BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06

    Auswirkungen der Befangenheit der einen Verwaltungsakt erlassenden Behörde auf

  • BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 8/10

    Vertrauen auf die Zustellung einer Postsendung am folgenden Werktag bei Aufgabe

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    § 7 Satz 1 BauGB geht damit über die allgemeine Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange bei der fachplanerischen Abwägung hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris).

    Die Bindung der Fachplanung an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs gilt - wie § 38 Satz 2 BauGB ausdrücklich klarstellt - auch für die nach § 38 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris).

    Für die Beurteilung, ob noch ein Entwickeln vorliegt, sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris; Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 127. EL Oktober 2017, § 7 Rn.10b f., § 8 Rn. 34 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Bindung der Fachplanung an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs gilt - wie § 38 Satz 2 BauGB ausdrücklich klarstellt - auch für die nach § 38 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Die von der Beklagten geltend gemachte Bindungswirkung der §§ 7 Satz 1, 38 Satz 2 BauGB hinsichtlich der Flächennutzungsplanfeststellungen ist nicht unüberwindbar, wie § 7 Sätze 3 bis 5 BauGB zeigen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris Rn. 51ff.; Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris Rn. 60).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 8/10

    Vertrauen auf die Zustellung einer Postsendung am folgenden Werktag bei Aufgabe

    Nach dem von ihr vorgelegten Vertrag mit der Stadt Cloppenburg, Klägerin des Verfahrens 7 KS 4/10, vom 25. August / 20. November 1992 soll(t)en von der Stadt Cloppenburg für den Friedhof verschiedene Grundstücke eingebracht und an die Kirchengemeinde übereignet werden.

    Im Übrigen wiederholt er seine Ausführungen aus dem Verfahren 7 KS 4/10.

    Wegen der Einzelheiten und des weiteren Vorbringens wird auf die Gerichtsakte und den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss sowie die von der Stadt Cloppenburg vorgelegten Unterlagen einschließlich ihres Flächennutzungsplanes und auf die Parallelverfahren 7 KS 4/10 bis 7 KS 7/10 sowie die dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

    Eine bis in die Fachplanung hineinwirkende Ausschlusswirkung kann nicht aus der Präklusionsnorm des § 4a Abs. 6 BauGB a. F., dem Anpassungsgebot des § 7 Satz 1 BauGB sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris) gefolgert werden.

    In dieser wird vielmehr ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Vorhabenträger die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Anpassungspflicht des § 7 BauGB herbeiführt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris, Langtext Rn. 63).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 10 ME 90/13

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Beauftragten nach § 175 NKomVG durch den

    Denn daraus ist nicht zu entnehmen, dass es abweichend von den Regelungen im übrigen Recht (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 10.5.1996 - 7 B 74/96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4, juris, Rn. 2; Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris, Rn. 36) gerade zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zwingend einer - zumal sehr weitgehenden - Regelung der institutionellen Befangenheit bedarf (vgl. Mehlhorn, NLT-Informationen 2013, 172, 173 f. zur Rechtslage in anderen Ländern, in denen "mögliche Interessenkollisionen schlicht hingenommen werden"); im Übrigen umschreibt das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Konstellationen mit den Worten "unmittelbare Kollisionsfälle" (a. a. O., Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 7/10
    Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 26. Oktober 2011 - 7 KS 4/10 und 7 KS 8/10 - den Klagen der Stadt Cloppenburg und der Kirchengemeinde St. Andreas gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Cloppenburg vom 21. Dezember 2009 für den Bau einer Anschlussstelle der Landesstraße 836 (Molberger Straße) an die Bundesstraße 213 teilweise stattgegeben.
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