Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1918
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20 (https://dejure.org/2021,1918)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2021 - 1 E 983/20 (https://dejure.org/2021,1918)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 1 E 983/20 (https://dejure.org/2021,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 M 48/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 1 B 1519/19
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20
    Die Vollstreckung der der Vollstreckungsschuldnerin mit der einstweiligen Anordnung des Senats vom 4. Februar 2020 - 1 B 1519/19 - aufgegebenen Verpflichtung zur Fortführung des abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens richtet sich nach § 172 VwGO.

    Die Vollstreckungsschuldnerin hat die ihr mit der einstweiligen Anordnung des Senats vom 4. Februar 2020 - 1 B 1519/19 - aufgegebene Verpflichtung zur Fortführung des abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens nämlich bereits erfüllt, indem sie das Verfahren wieder aufgenommen und den aktuellen Bewerberkreis ermittelt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 6 E 1536/08

    Zwangsgeldandrohung durch ein Gericht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - 1 E 940/10 -, BA S. 3 f. (Neuentscheidung eines Ausschusses über die Annahme des von dem dortigen Vollstreckungsgläubiger eingereichten Verbesserungsvorschlages), n. v., und vom 16. März 2009 - 6 E 1536/08 -, juris, Rn. 4 bis 6 (Erstellung einer neuen dienstlichen Beurteilung); in diesem Sinne ferner mit ausführlicher und überzeugender Begründung Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 712 Rn. 16 und 18 bis 20, m. w. N. auch zu der Gegenansicht, die eine Vollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend den §§ 883 ff. ZPO für geboten hält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 B 2054/20

    Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens für einen Dienstposten nach Abbruch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20
    Zur Begründung nimmt der Senat auf die entsprechenden Ausführungen in dem Beschluss gleichen Rubrums vom heutigen Tage mit dem Aktenzeichen 1 B 2054/20 Bezug, mit dem die auf Fortführung des erneut abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens abzielende Beschwerde des hiesigen Vollstreckungsgläubigers und dortigen Antragstellers zurückgewiesen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - 1 E 940/10
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 E 983/20
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - 1 E 940/10 -, BA S. 3 f. (Neuentscheidung eines Ausschusses über die Annahme des von dem dortigen Vollstreckungsgläubiger eingereichten Verbesserungsvorschlages), n. v., und vom 16. März 2009 - 6 E 1536/08 -, juris, Rn. 4 bis 6 (Erstellung einer neuen dienstlichen Beurteilung); in diesem Sinne ferner mit ausführlicher und überzeugender Begründung Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 712 Rn. 16 und 18 bis 20, m. w. N. auch zu der Gegenansicht, die eine Vollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend den §§ 883 ff. ZPO für geboten hält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 1 B 2054/20

    Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens für einen Dienstposten nach Abbruch

    Der Entscheidungssatz beinhaltet aber nicht die Aussage, ein (ggf. auch umgehender) erneuter Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens sei der Behörde auch dann untersagt, wenn sie diesen auf andere als im Verfahren 1 B 1519/19 thematisierte Gründe stütze; sie müsse also das fortzuführende Besetzungsverfahren in jeden Fall durch eine "Sachentscheidung" beenden (so der ausdrückliche Vortrag des Antragstellers im zugehörigen Verfahren 1 E 983/20, Beschwerdebegründung, S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 1 E 634/22

    Vollstreckung einer der Behörde auferlegten Verpflichtung zur Fortführung des

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2021- 1 E 983/20 -, juris, Rn. 4 ff. (Fortsetzung eines Auswahlverfahrens), vom 27. September 2010 - 1 E 940/10 -, BA S. 3 f. (Neuentscheidung eines Ausschusses über die Annahme des von dem dortigen Vollstreckungsgläubiger eingereichten Verbesserungsvorschlages), n. v., und vom 16. März 2009- 6 E 1536/08 -, juris, Rn. 4 bis 6 (Erstellung einer neuen dienstlichen Beurteilung); in diesem Sinne ferner mit ausführlicher und überzeugender Begründung Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Stand: 43. EL August 2022, § 172 Rn. 16 und 18 bis 20, m. w. N. auch zu der Gegenansicht, die eine Vollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend den §§ 883 ff. ZPO für geboten hält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht