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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18.NE   

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https://dejure.org/2020,8122
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18.NE (https://dejure.org/2020,8122)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2020 - 10 D 31/18.NE (https://dejure.org/2020,8122)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2020 - 10 D 31/18.NE (https://dejure.org/2020,8122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung; Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Keine Berücksichtigung von Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 BauNVO bei der Berechnung der Grundfläche nach § ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 D 2/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Geltendmachung abwägungsrelevanter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18
    Zu Recht weist die Antragsgegnerin im Verfahren 10 D 2/18.NE zudem darauf hin, dass andernfalls ein Bebauungsplan, der Baugrundstücke mit einer Fläche von mehr als 25.000 qm umfasst, bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0, 4 wegen der möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche um bis zu 50 vom Hundert nach § 19 Abs. 4 BauGB nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden könnte.

    Die Antragsteller im Verfahren 10 D 2/18.NE rügen die prognostizierte Belastung der Außenwohnbereiche auf den Grundstücken im südlichen Teil des Plangebiets durch den von der A und der I.-E.-Straße stammenden Straßenverkehrslärm mit Immissionspegeln von bis zu 63 dB(A).

    Die Kritik der Antragsteller im Verfahren 10 D 2/18.NE, eine abschirmende Wirkung künftiger Gebäude dürfe bei den Lärmprognosen nicht berücksichtigt werden, weil weder sichergestellt sei, dass diese Gebäude tatsächlich errichtet noch dass sie auf Dauer erhalten würden, überzeugt angesichts des konkreten Bauvorhabens, dessen Verwirklichung der Bebauungsplan dienen soll, nicht.

    Unzutreffend ist die Auffassung der Antragsteller im Verfahren 10 D 2/18.NE, dass keine städtebaulichen Gründe für die erhebliche Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 gegeben seien beziehungsweise der Rat solche nicht verlautbart habe.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18
    vgl. zu dieser in der Rechtsprechung bislang offen gelassen Frage: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris, Rn. 27, und Urteil des Senats vom 25. Februar 2019 - 10 A 2557/16 -, juris, Rn. 64 ff. Gegen eine Berücksichtigung Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris, Rn. 25.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18
    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11.

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, a.a.O., Rn. 11.

  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Bei der Ermittlung des Schwellenwertes nach § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB sind über die Summe der nach § 19 Abs. 2 BauNVO zulässigen Grundflächen hinaus mögliche Überschreitungen nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht zu berücksichtigen (vgl. (OVG NW, U.v. 6.4.2020 - 10 D 31/18.NE - juris Rn. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10074/22

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle eines Bebauungsplans bei bereits

    Nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber für die Frage, welche Ermittlungen für die abwägende Prüfung der Möglichkeiten aktiven Lärmschutzes geboten sind, auf die Orientierungswerte der DIN 18005 - 1, die die Grenzwerte der 16. BImSchV erheblich unterschreiten, abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 6. April 2020 - 10 D 31/18 -, beck-online Rn. 51; Wahlhäuser, a.a.O., Rn. 940).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 D 2/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Geltendmachung abwägungsrelevanter

    Die Antragsteller im Verfahren 10 D 31/18, das ebenfalls die Wirksamkeit des Bebauungsplans zum Gegenstand hat, haben behauptet, es gebe keine sachgerechte Prognose zu dem planbedingten Lärm, der auf die benachbarten bebauten Grundstücke, unter anderem auf ihr eigenes Haus und Grundstück einwirken werde.
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