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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19 OVG   

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https://dejure.org/2020,4371
OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19 OVG (https://dejure.org/2020,4371)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2020 - 7 A 10885/19 OVG (https://dejure.org/2020,4371)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 7 A 10885/19 OVG (https://dejure.org/2020,4371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 78 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, Art 29 EUV 604/2013, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013
    Flüchtigkeit eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl; Asylbewerber; Asylverfahren; Aufforderung; Ausländer; Behörde; Durchsetzung; Einwand; Element; Flucht; flüchtig; Flüchtigsein; Flüchtling; Frist; Hindernis; international; Kirche; Kirchenasyl; Kirchengemeinde; Mitgliedstaat; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht; ...

  • rechtsportal.de

    Der den Behörden bekannte Aufenthalt im Kirchenasyl rechtfertigt keine Verlängerung der sechsmonatigen Regelüberstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 Dublin III-VO auf 18 Monate; Die Unmöglichkeit der Überstellung des Ausländers wegen des unbekannten Aufenthals ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Flüchtigkeit eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    lässt sich unter Zugrundelegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019 (- C-163/17, Jawo -) ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantworten (einhellige obergerichtliche Rechtsprechung nach diesem Urteil).

    Sie ist auf den Fall ihres Flüchtigseins zu übertragen, da in beiden Fällen die Fristverlängerung nur gerechtfertigt ist, wenn die Überstellung objektiv unmöglich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 60).

    Das objektive Element betont der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 19. März 2019 (- C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 60), indem er feststellt, Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO gestatte ausnahmsweise eine Fristverlängerung, um zu berücksichtigen, dass es dem Mitgliedstaat auf Grund der Inhaftierung oder Flucht der betreffenden Person tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen.

    Die Überstellungsfristen in Art. 29 Dublin III-VO sollen die zügige Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz gewährleisten, indem die betreffende Person möglichst rasch an den für die Prüfung des Antrags zuständigen Staat überwiesen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 59).

    Denn die nationalen Behörden dürfen, wenn die betreffende Person die ihr zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne über ihre Abwesenheit zu informieren, annehmen, dass sie beabsichtigt, sich den Behörden zu entziehen, um ihre Überstellung zu vereiteln, sofern die Person über ihre Pflichten ordnungsgemäß informiert wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 62).

    Sie stehen in engem Zusammenhang zu den Ausführungen, in denen als Voraussetzung für die Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO die Unmöglichkeit der Überstellung gefordert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 60, 70).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. März 2019 die Frage bejaht, ob im Rahmen eines Verfahrens gegen eine Überstellungsentscheidung die betreffende Person geltend machen kann, die Überstellungsfrist sei abgelaufen, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (- C-163/17, Jawo -, juris, Rn. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2019 - 11 A 2285/19
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Das Kirchenasyl verhindert die Überstellung der betreffenden Person weder rechtlich noch - wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist - tatsächlich (vgl. BremOVG, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 -, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A -, Rn. 13; OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, Rn. 14; alle juris).

    Ungeachtet dessen handelt es sich jedenfalls nicht um eine gesetzliche Vorgabe, die im Überstellungsverfahren zu beachten wäre (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A -, Rn. 24).

    Für die dabei zu beantwortende Frage, ob ihre Überstellung während ihres Kirchenasyls unmöglich war, ist es nicht von Bedeutung, wie ihr Verhalten zu qualifizieren ist und ob sie etwaige Mitwirkungspflichten verletzt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A -, juris, Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Das Kirchenasyl verhindert die Überstellung der betreffenden Person weder rechtlich noch - wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist - tatsächlich (vgl. BremOVG, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 -, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A -, Rn. 13; OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, Rn. 14; alle juris).

    Mit anderen Worten muss das Verhalten der Person kausal dafür sein, dass sie nicht an den anderen Mitgliedstaat überstellt werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A -, Rn. 15; OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, Rn. 14; beide juris).

    Diesem Ziel widerspräche es, wenn ein Mitgliedstaat auf die Durchsetzung der Überstellung verzichten könnte, obschon kein Vollzugshindernis vorliegt, und sich die Überstellungsfrist gleichwohl verlängern ließe (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 13 A 2890/19

    Bewertung eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers als flüchtig;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Mit anderen Worten muss das Verhalten der Person kausal dafür sein, dass sie nicht an den anderen Mitgliedstaat überstellt werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A -, Rn. 15; OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, Rn. 14; beide juris).

    Zudem wäre die einheitliche Anwendung der Regeln zur Verlängerung der Überstellungsfristen nicht mehr gewahrt, wenn ein Mitgliedstaat sie faktisch zu Lasten anderer Mitgliedstaaten erweitern könnte, indem er gesetzlich nicht vorgesehene Vollzugshindernisse freiwillig toleriert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A -, Rn. 18).

  • OVG Bremen, 18.09.2019 - 1 LA 246/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Das Kirchenasyl verhindert die Überstellung der betreffenden Person weder rechtlich noch - wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist - tatsächlich (vgl. BremOVG, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 -, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A -, Rn. 13; OVG Nds, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 -, Rn. 14; alle juris).

    Es existiert kein Sonderrecht der Kirchen, welches die Behörden hindert, die Überstellung einer im Kirchenasyl befindlichen Person zu betreiben und dazu gegebenenfalls unmittelbaren Zwang anzuwenden (vgl. BremOVG, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 -, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Objektiv muss dieses Verhalten zur Unmöglichkeit der Überstellung führen (vgl. VGH BW, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 123).

    12 Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Behörden - wie im Fall der Klägerinnen - wissen, wo sich der Betroffene aufhält, und objektiv gesehen auf ihn zugreifen können (vgl. VGH BW, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 123).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2018 - A 4 S 544/18

    Unzulässigkeit des Asylantrags eines in Deutschland geborenen Kindes von im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Ferner muss die Frage für das Berufungsurteil entscheidungserheblich (vgl. Beschluss des Senats vom 30. September 2019 - 7 A 11012/19.OVG -, ESOVGRP, Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 14. März 2018 - A 4 S 544/18 -, juris, Rn. 2) und einer abstrakten Klärung zugänglich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Ferner muss die Frage für das Berufungsurteil entscheidungserheblich (vgl. Beschluss des Senats vom 30. September 2019 - 7 A 11012/19.OVG -, ESOVGRP, Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 14. März 2018 - A 4 S 544/18 -, juris, Rn. 2) und einer abstrakten Klärung zugänglich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Hessen, 12.09.2019 - 6 A 1495/19

    Asylbewerber im Kirchenasyl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Das Kirchenasyl allein verhindert den behördlichen Zugriff zur Durchsetzung der Überstellung nicht; es stellt kein rechtliches Hindernis dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 6 A 1495/19.Z.A. - juris, Rn. 9).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - VGH B 7/04

    Zur Kehrpflicht durch Schornsteinfeger - OVG muss Erforderlichkeit neu prüfen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die als grundsätzlich bezeichnete Frage auf der Grundlage des Gesetzes und vorliegender Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004- VGH B 7/04 -, AS 35, 184).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des

    Vielmehr verzichtet der Staat als Ausdruck des Respekts vor einer christlich-humanitären Tradition bewusst darauf, das Recht durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 - AuAS 2020, 81 ; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 125/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - InfAuslR 2019, 400 ; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2020, § 29 AsylG Rn. 49a; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 27.04.2020 - 5 A 157/20

    Sog. offenes Kirchenasyl; Überstellungsfrist; Fluchtabsicht

    6 Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 -, juris, seine vorherige Rechtsprechung bestätig hat, dass allein der Umstand, dass ein Asylbewerber sich der Überstellung entziehen will und sich dazu in das (offene) Kirchenasyl begeben hat, nicht dazu führt, dass er flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO ist, und weitere Obergerichte zwischenzeitlich vergleichbare Zulassungsanträge der Beklagten abgelehnt haben (OVG Bremen, Beschl. v. 18. September 2019 - 1 LA 246/19 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschl v. 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Februar 2020 - OVG 3 N 10/20 -, juris).
  • VG Bayreuth, 20.07.2020 - B 8 K 18.50777

    Frist zur Überstellung in zuständigen Mitgliedstaat

    Ungeachtet der Frage, ob nicht bereits die Entscheidung über die Verlängerung der Überstellungsfrist mit der Begründung, der Kläger sei aufgrund des Kirchenasyls flüchtig, angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH U.v. 19.3.2019 - C -163/17 - juris; BayVGH B.v. 7.1.2020 - 13a ZB 19.50042 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 3.2.2020 - 7 A 10885/19 - juris) rechtswidrig erfolgte, mit der Folge, dass die Beklagte bereits nach Ablauf von 6 Monaten zuständig geworden wäre, ist diese spätestens jedenfalls aufgrund des Ablaufs der Überstellungsfrist von 18 Monaten (bereits Anfang Mai 2020) ohne eine erfolgte Überstellung zuständig geworden.
  • VG Gießen, 14.09.2020 - 6 L 4828/19

    Eritrea: Dublin: Frist aufgrund Flüchtigsein verlängert; Aussetzung durch Corona

    A, BeckRS 2020, 17902; VG Osnabrück, Beschluss vom 12.05.2020, Az. 5 B 95/20, BeckRS 2020, 9390; vgl. zur Verneinung der Flüchtigkeit beim Kirchenasyl: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020, Az. OVG 3 N 10/20; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.2020, Az. 14 B 19.50010 und zur zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschluss vom 08.06.2020, Az. 1 B 19/20 sowie Beschluss vom 07.01.2020, Az. 13a ZB 19.50042; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.02.2020, Az. 7 A 10885/19; OVG Bremen, Beschluss vom 18.09.2019, Az. 1 LA 246/19; Hessischer VGH, Beschluss vom 12.09.2019, Az. 6 A 1495/19.Z.A; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschlüsse vom 05.09.2019, Az. 13 A 2890/19.A, 02.09.2019, Az. 11 A 2285/19.A und 29.08.2019, Az. 11 A 2874/19.A; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2019, Az. 10 LA 155/19 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2019, Az. VGH A 4 S 749/19; sämtlich juris).
  • VG Trier, 08.09.2021 - 7 K 824/21

    Verlängerung der sechsmonatigen Überstellungsfrist wegen Flüchtig-Seins

    Dieses Erfordernis ist in Art. 29 Abs. 2 S. 2 Var. 1 Dublin III-Verordnung für den Fall der Inhaftierung der Person ausdrücklich genannt und muss auf den Fall ihres Flüchtig-Seins übertragen werden, da in beiden Fällen die Fristverlängerung nur gerechtfertigt ist, wenn die Überstellung objektiv unmöglich ist ( OVG RP, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 -, Rn. 9 , juris mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 60, juris).
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