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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,42023
OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14.OVG (https://dejure.org/2014,42023)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14.OVG (https://dejure.org/2014,42023)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG (https://dejure.org/2014,42023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Beihilfe für zwei Hörgeräte eines Beamten

  • esovgrp.de

    BBG § 78,BBhV § 25,BBhV § 25 Abs 4,BBhV § 25 Abs 4 S 1,BBhV § 49,BBhV § 50,GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 33,GG Art 33 Abs 5
    Amtsangemessener Lebensunterhalt, Begrenzung, Beihilfe, Belastung, Belastungsgrenze, Beschränkung, besondere Härte, Bruttoversorgung, Eigenbehalt, Fürsorgepflicht, gesetzliche Krankenversicherung, Gleichheitssatz, Härte, Härtefall, Härtefallregelung, Höchstbetrag, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Beihilfe für zwei Hörgeräte eines Beamten

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Beihilfe für zwei Hörgeräte eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 345
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Der Verordnungsgeber war daher nicht gehalten, sich bei der Festsetzung der Höchstbeträge - anders als betreffend den Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln - an den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung zu orientieren (vgl. BVerwG; Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 11).

    Ein Gleichheitsverstoß ist dann nur anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 15).

    Eine etwaige den Beihilfeberechtigten treffende Belastung verteilt sich daher rechnerisch auf mehrere Jahre und ermöglicht damit regelmäßig, hierfür eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, a.a.O., Rn. 15).

    Zum anderen ist auch nicht offensichtlich, dass die Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Hörgeräte typischerweise und damit in aller Regel einen Kreis von Beihilfeberechtigten in einer Weise betrifft, die eine Art. 3 Abs. 1 GG zuwiderlaufende Altersdiskriminierung nahelegen könnte (BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, a.a.O., Rn. 17).

    Denn bei wertender Betrachtung macht es aus der Sicht der Fürsorgepflicht keinen sachlichen Unterschied, ob bei der Anschaffung von Hilfsmitteln der vollständige Ausschluss der Beihilfefähigkeit oder deren höhenmäßige Begrenzung zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung der Beihilfeberechtigten führt (BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, a.a.O., Rn. 24).

    Dieser Umstand rechtfertigt im Regelfall die Annahme, dass der Beihilfeberechtigte in der Lage sein wird, für die über den beihilfefähigen Höchstbetrag hinausgehenden Kosten eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 -, a.a.O., Rn. 15 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2010 - 4 S 728/08

    Beihilfe für Aufwendungen eines in der Schweiz krankenversicherten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Das Beihilferecht ist nach seiner Konzeption lediglich eine Ergänzung der mit eigenen Mitteln zu betreibenden Eigenvorsorge (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2010 - 4 S 728/08 -, Rn. 38, juris).

    Verfassungsrechtlich ist die Grenze der dem Beamten zumutbaren Belastung im Hinblick auf die Eigenvorsorge erst erreicht und damit die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt, wenn der amtsangemessene, aus der Besoldung bzw. Versorgung zu bestreitende Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2010 - 4 S 728/08 -, Rn. 38, juris).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Denn maßgeblich ist die Fassung der Beihilfeverordnung im Zeitpunkt der Beschaffung der Hörgeräte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Eigenbehalte bis zu diesen Belastungsgrenzen werden im Hinblick auf die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht als bedenklich angesehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 -, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 23. September 2010 - 14 BV 09.1186 -, Rnr. 11, juris).
  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 14 BV 09.1186

    Eigenbeteiligung von 6 Euro je Rechnungsbeleg für ambulante ärztliche,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Eigenbehalte bis zu diesen Belastungsgrenzen werden im Hinblick auf die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht als bedenklich angesehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 -, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 23. September 2010 - 14 BV 09.1186 -, Rnr. 11, juris).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Zur Vermeidung einer derartigen unzumutbaren Belastung muss der Dienstherr normative Vorkehrungen in Gestalt einer abstrakt-generellen Härtefallregelung treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, Rn. 21, juris) .
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Er darf jedoch nicht mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleiben, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35/04 -, Rn. 37, und vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, Rn. 15, jeweils juris).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird durch Unterschiede in der Leistungsgewährung nach den Beihilfevorschriften des Bundes und den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht verletzt; die Krankheitsvorsorge aufgrund von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung unterscheidet sich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum und die Leistungsform grundlegend von der gesetzlichen Krankenversicherung (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2010 - 2 C 12.10 - , juris, Rn. 17).
  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 10040/16

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung einer neuen Perücke vor

    Sie ist in dieser Hinsicht durch die Beihilfevorschriften grundsätzlich abschließend konkretisiert und verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG - juris Rn. 31).

    Wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe muss der Beamte daher auch Nachteile und Härten hinnehmen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG, a. a. O.).

    Ob eine unzumutbare Belastung des Beihilfeberechtigten gegeben ist und deshalb die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, auch die grundsätzlich ausgenommenen Aufwendungen als beihilfefähig anzuerkennen, beurteilt sich anhand der Jahresbruttovergütung und grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Eigenbehalte (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG - juris Rn. 33).

    Maßgeblich ist im Übrigen aber letztlich auch der nach den oben ausgeführten Grundsätzen nicht zu beanstandende Nutzungszeitraum von vier Jahren, welcher wiederum zu einer erheblichen und im Ergebnis nahezu nicht mehr bemerkbaren Reduzierung der finanziellen Beeinträchtigungen führt (vgl. für die Nichtannahme einer unzumutbaren Belastung bei einer jährlichen Belastung von 0, 61 Prozent der Bruttoversorgungsbezüge unter Zugrundelegung einer in den Beihilfevorschriften des Bundes festgelegten fünfjährigen Nutzungsdauer von Hörgeräten: OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG -juris Rn. 39).

    Hierbei hat der Verordnungsgeber außerdem willkürfrei berücksichtigt, dass es sich bei Perücken um Hilfsmittel handelt, die nicht in kürzeren Abständen angeschafft werden müssen, sondern im Allgemeinen eine längere Lebensdauer aufweisen (vgl. für die Höchstbetragsregelung in der Beihilfeverordnung des Bundes - BBVO - für Hörgeräte unter Festlegung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren: OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG - juris Rn. 27).

    Das Gebot der Gleichbehandlung wird durch Unterschiede in der Leistungsgewährung nach den Beihilfevorschriften des Landes und den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht verletzt (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG - juris Rn. 28); die Krankheitsfürsorge aufgrund von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung unterscheidet sich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum und die Leistungsform grundlegend von der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. Mai 2010 - 2 C 12.10 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    a) In Anlehnung an die in der nunmehr geltenden Regelung in Nr. 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV n.F. getroffenen Wertung des Verordnungsgebers legt der Senat eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 11.02.2015 - 5 LA 112/14 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 211/13 - juris Rn. 22; vgl. auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 - juris Rn. 39).
  • VG Neustadt, 22.08.2018 - 1 K 496/18

    Beihilfeanspruch für Behandlungen über eine festgesetzte Höchstgrenze hinaus

    Für derartige Fallgestaltungen muss der Dienstherr normative Vorkehrungen treffen, damit dem Beamten nicht erhebliche Aufwendungen verbleiben, die im Hinblick auf die Höhe der Alimentation nicht mehr zumutbar sind (vgl. zum vollständigen Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, juris; zur Höchstbetragsregelung für Hilfsmittel OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG - das Erfordernis einer normativen Regelung demgegenüber offen lassend BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40/12 -, juris).

    Bei dieser Betrachtung ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich vom Jahresbruttogehalt der Klägerin in der Besoldungsgruppe A 12 auszugehen, sonstige beihilferechtlich geregelte Eigenbehalte sind außer Acht zu lassen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19

    Begrenzung der Beihilfe auf zugelassene oder registrierte Arzneimittel -

    Das setzt voraus, dass der Beamtin oder dem Beamten im Einzelfall trotz ausreichender Eigenvorsorge und der ggf. zustehenden Beihilfeleistungen unabwendbare und mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation unzumutbare finanzielle Belastungen verbleiben (vgl. zum Ganzen z.B. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG -, juris; Beschlüsse vom 11. und 18. Januar 2017 - 2 A 11072/16.OVG - und 2 A 11195/16.OVG -, jeweils m.w.N.).

    Sie liegt damit nicht mehr in dem von der Rechtsprechung bereits als unproblematisch angesehenen Rahmen von rund 3 % der gesetzlichen Alimentation (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014, a.a.O.).

  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Ansprüche ist zwar grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 2 C 77.08 - juris; Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35.04 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 1 A 11181/14 - juris; Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14 - juris).
  • OVG Saarland, 02.02.2022 - 1 A 215/20

    Anspruch auf eine weitere Beihilfe für zahntechnische Leistungen (Zahnersatz)

    [so etwa OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39, dort zu einem Selbstbehalt für Hörgeräte].
  • VG Neustadt, 22.04.2015 - 1 K 953/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine laserbasierte Sterilisation von

    Eine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten gebietet sie demgegenüber nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13

    Festbetrag; Fürsorgepflicht; Härtefall; Heilfürsorge; Hörgerät

    In Anlehnung an die derzeit geltende Regelung in Ziffer 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV legt der Senat auch im vorliegenden Fall des Heilfürsorgerechts eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (s. hierzu auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 112/14

    Beihilfe; Festbetrag; Fürsorgepflicht; Härtefall; Hörgerät

    In Anlehnung an die derzeit geltende Regelung in Ziffer 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV legt der Senat auch im vorliegenden Fall eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (s. hierzu auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 5 LA 111/14

    Beihilfe; unausweichliche Belastung; Belastungsgrenze; Fürsorgepflicht;

    In Anlehnung an die derzeit geltende Regelung in Ziffer 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV legt der Senat eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 112/14 -, juris Rn. 12 und Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 211/13 -, juris Rn. 22; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39).
  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 1 K 560/17

    Aminosäure, Aminosäuremischung, Arzneimittel, Beamtenrecht, Beamter,

  • VG Köln, 28.01.2015 - 3 K 2249/14

    Gewährung von Beihilfe für das nicht verschreibungspflichtige Mittel "Remifemin

  • VG Köln, 28.01.2015 - 3 K 4619/14

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe für das ärztlich verordnete und nicht

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