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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18.OVG   

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https://dejure.org/2020,1296
OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18.OVG (https://dejure.org/2020,1296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2020 - 7 A 10921/18.OVG (https://dejure.org/2020,1296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG (https://dejure.org/2020,1296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkannt Schutzberechtigte; Anerkennungsrichtlinie; Arbeitsmarkt; Arbeitswille; Drittstaaten-Verfahren; Dublinraum; Grundbedürfnisse; grundsätzliche Bedeutung; Integrationsmaßnahmen; Integrationsprogramme; Maßstabsverschärfung; materielle Not; Qualifikationsrichtlinie; ...

  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 3 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4; GRC Art. 4
    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung in Asylverfahren; Erhalt des Zugangs von Schutzsuchenden zu entsprechenden Rechten der Qualifikationsrichtlinie für Schutzberechtigte i.R.d. Drittstaaten-Verfahrens für Rumänien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18
    Mit Urteilen vom 19. März 2019 in den Rechtssachen Jawo (C-163/17) und Ibrahim u. a. (C-297/17) hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum unter Betonung des EU-Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens präzisiert und partiell verschärft (vgl. zur Maßstabsverschärfung durch diese beiden Entscheidungen: VGH BW, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 juris, Rn. 4).

    Ein Art. 4 GRC Verstoß kann erst angenommen werden, wenn unabhängig hiervon eine Situation extremer materieller Not einträte, die es nicht erlaubte, die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, insbesondere eine Unterkunft zu finden, sich zu ernähren und zu waschen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 juris, Rn. 5, unter Bezugnahme auf die beiden vorgenannten Entscheidungen des EuGH).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18
    Es bedarf vielmehr der Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit einer Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 141; siehe zu alledem auch OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 13 A 1807/17.A -, juris, Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 11 ZB 17.31950 -, juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 11 ZB 17.31950

    Abschiebungsverbote von Tscheschenen nach Russland nicht klärungsbedürftig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18
    Es bedarf vielmehr der Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit einer Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 141; siehe zu alledem auch OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 13 A 1807/17.A -, juris, Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 11 ZB 17.31950 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2017 - 4 A 1630/15

    Staatliche Verfolgung von Mitgliedern und ehemaligen Unterstützern des "Peoples'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 - 7 A 10921/18
    Insoweit ist es die Aufgabe des Rechtsmittelführers durch die Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 A 1630/15.A -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18

    Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte

    Mit Urteilen vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - und - C-163/17, Jawo - (juris) hat der Europäische Gerichtshof die Maßstäbe für Asylbewerber und anerkannt Schutzberechtigte (Anerkannte) für Rückführungen im Dublinraum präzisiert und partiell verschärft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris, Rn. 4; OVG RP, Beschluss vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG -, juris, Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 A 10228/20

    Asylrechtliches Drittstaaten-Verfahren; Italien; Einführung des Bürgergeldes;

    Ausreichend dargelegt ist diese Bedeutung nur, wenn eine konkrete Frage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb sie bislang höchst- oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts geklärt werden müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG -, juris, Rn. 3, m.w.N.).

    Es muss sich eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass die Einschätzungen des Rechtsmittelführers zutreffend sind, so dass es zur endgültigen Klärung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG -, juris, Rn. 3).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2020 - 7 A 10903/18
    Mit Urteilen vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. - und - C-163/17, Jawo - (juris) hat der Europäische Gerichtshof die Maßstäbe für Asylbewerber und anerkannt Schutzberechtigte (Anerkannte) für Rückführungen im Dublinraum präzisiert und partiell verschärft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 - , juris, Rn. 4; OVG RP, Beschluss vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG - j u r i s , Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 7 A 11602/19

    Drittstaaten-Verfahren Italien; Berufungszulassung - grundsätzliche Bedeutung;

    Ausreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung nur, wenn eine konkrete Frage zur Rechtslage oder zur Tatsachenfeststellung formuliert und aufgezeigt wird, weshalb sie bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts in einem Berufungsverfahren geklärt werden müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG - juris, Rn. 3).
  • VG Trier, 24.03.2022 - 7 L 810/22

    Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien

    Ausgehend hiervon hat die junge, prinzipiell gesunde, arbeitsfähige und alleinstehende Antragstellerin als sog. Dublin-Rückkehrerin, die nicht zu einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe i.S.v. Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 - Aufnahmerichtlinie - bzw. Art. 20 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 - Qualifikationsrichtlinie - gehört -, nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel in Rumänien weder während des Asylverfahrens (dazu a.) noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes (dazu b.) eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im vorgenannten Sinne zu erwarten (vgl. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation: Rumänien, Stand 23. August 2021 - Länderinformationsblatt -, MILo; AIDA, Country Report: Romania, Update 2020, Stand April 2021, abrufbar unter http://www.asylumineurope.org/reports/country/romania; ACCORD, Anfragebeantwortung zu Rumänien: Lage von Flüchtlingen und Asylsuchenden: Polizeigewalt, Unterbringungssituation, Zustände in Quartieren, Zugang zu Rechtsberatung, 16. März 2020, abrufbar unter https://www.ecoi.net/de/dokument/2026995.html; ebenso: OVG RP, Beschluss vom 17. Januar 2020 - 7 A 10921/18.OVG - VG Sigmaringen, Urteil vom 19. Februar 2021 - A 13 K 183/19; VG München, Beschluss vom 28. Januar 2021 - M 30 S 21.50058; M 30 K 21.50057 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 12 L 3/21.A -, VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, Rn. 24 m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 11. März 2020 - W 4 S 20.50079 - VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Mai 2020 - 22 K 17460/17.A - a.A. VG Köln, Urteil vom 19. April 2021 - 20 K 653/21.A - und Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A - VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A - alle juris).
  • VG Würzburg, 19.06.2023 - W 4 K 22.30656

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung, unzulässiger Asylantrag bei vorheriger

    Dementsprechend müssen die jeweiligen Schutzberechtigten grundsätzlich in der Lage sein, sich den schwierigen Bedingungen in Rumänien zu stellen und durch eine hohe Eigeninitiative selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit etwa OVG Münster, B.v. 25.8.2022 - 11 A 861/20.A; VG München, U.v. 12.12.2022 - M 25 K 19.33721; OVG Koblenz, B.v. 17.1.2020 - 7 A 10921/18.OVG; VG Ansbach, U.v. 24.11.2021 - AN 17 S 19.50869; VG Kassel, U.v. 31.5.2021 - 1 K 973/19.KS.A; VG Cottbus, U.v. 1.4.2021 - 5 K 1582/17.A - juris; VG Aachen, U.v. 3.7.2020 - 1 K 373/18.A; - alle juris).
  • VG München, 12.12.2022 - M 25 K 19.33712

    Herkunftsland Afghanistan, Sekundärmigration Rumänien, Alleinstehender Mann

    Dementsprechend müssen die jeweiligen Schutzberechtigten grundsätzlich in der Lage sein, sich den schwierigen Bedingungen in Rumänien zu stellen und durch eine hohe Eigeninitiative selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen (OVG Münster, B.v. 25.8.2022 - 11 A 861/20.A; OVG Koblenz, B.v. 17.1.2020 - 7 A 10921/18.OVG; VG Ansbach, U.v. 24.11.2021 - AN 17 S 19.50869; VG Kassel, U.v. 31.5.2021 - 1 K 973/19.KS.A; VG Cottbus, U.v. 1.4.2021 - 5 K 1582/17.A - juris; VG Aachen, U.v. 3.7.2020 - 1 K 373/18.A; VG Düsseldorf, B.v. 5.6.2018 - 22 L 5230/17.A; VG Ansbach, B.v. 13.11.2019 - AN 17 S 19.50869 - alle juris).
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