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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37897
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17.OVG (https://dejure.org/2019,37897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2019 - 1 A 11941/17.OVG (https://dejure.org/2019,37897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 1 A 11941/17.OVG (https://dejure.org/2019,37897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 BImSchG, § 24 BImSchG, § 6 BImSchG, § 42 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dritter; Effizienz; Eigentum; Eintrittswahrscheinlichkeit; Gefährdung; Gewicht der Rechtsgutverletzung; Grundrecht; Grundrechtseingriff; Immissionen; Immissionsrichtwerte; Immissionsschutz; Klagebefugni; Lärmschutz; mittelbarer Eingriff; Möglichkeitstheorie; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Betrieb von Windkraftanlagen; Klagebefugnis unmittelbar aus den Grundrechten; Auswirkung einer bloß abstrakten Gefährdung eines Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundrechtsbeeinträchtigung bei Gefahr einer Überschreitung der zulässigen Lärmwerte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unzulässige Klage eines Gewerbebetriebs gegen Nachtbetrieb von Windenergieanlagen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - 21 B 1119/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17
    Dies sei indessen durch vorliegende Entscheidungen des OVG Lüneburg - Beschluss vom 16. Juli 2012, 12 LA 105/11 - und des OVG Münster - Beschluss vom 19. Oktober 2000, 21 B 1119/00 - dahingehend geklärt, dass selbst ein im Einzelfall greifbarer Anlass für entsprechende Befürchtungen nicht zur Zulässigkeit einer "Emittentenkonkurrenzklage" führe.

    Diese bloße Gefährdung greift vorliegend offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise schwer und unzumutbar in das Eigentum der Klägerin ein; für den Fall, dass tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen sie ergehen sollte, ist es der Klägerin vielmehr zuzumuten, sodann gegen diese Anordnung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 21 B 1119/00 -, beide in juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17
    Dies sei indessen durch vorliegende Entscheidungen des OVG Lüneburg - Beschluss vom 16. Juli 2012, 12 LA 105/11 - und des OVG Münster - Beschluss vom 19. Oktober 2000, 21 B 1119/00 - dahingehend geklärt, dass selbst ein im Einzelfall greifbarer Anlass für entsprechende Befürchtungen nicht zur Zulässigkeit einer "Emittentenkonkurrenzklage" führe.

    Diese bloße Gefährdung greift vorliegend offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise schwer und unzumutbar in das Eigentum der Klägerin ein; für den Fall, dass tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen sie ergehen sollte, ist es der Klägerin vielmehr zuzumuten, sodann gegen diese Anordnung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 21 B 1119/00 -, beide in juris).

  • VG Saarlouis, 08.01.2020 - 3 K 1888/18

    Klagebefugnis eines Dritten gegen die Ausgestaltung der Förderung nach dem

    Die nur mittelbare, reflexhafte Betroffenheit reicht für die Annahme einer möglichen Verletzung in eigenen Rechten nicht aus(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, 6 C 8/01, NVwZ 2003, 605, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2019, 1 A 11941/17.OVG, BeckRS 2019, 28352).
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