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   OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11   

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OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11 (https://dejure.org/2011,2200)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 (https://dejure.org/2011,2200)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 (https://dejure.org/2011,2200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 87 AufenthG 2004, § 91 Abs 2 AufenthG 2004, § 32 BZRG, § 41 BZRG, § 43 BZRG
    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen; Jugendstrafe als Einbürgerungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines Sozialhilfeanspruchs durch Verringerung des monatlichen Bruttoeinkommens infolge des Wechsels von Leih- zur regulären Arbeit auf die Einbürgerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Auswirkungen eines Sozialhilfeanspruchs durch Verringerung des monatlichen Bruttoeinkommens infolge des Wechsels von Leih- zur regulären Arbeit auf die Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    So umfasst das in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht neben dem Schutzgut der Privat- und Intimsphäre unter anderem auch das Recht an der Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit(Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 61. Erg.lfg. Januar 2011, Art. 2 Rdnr. 148) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als dessen besondere Ausprägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung(Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 2 Rdnr. 173), nämlich die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden.(BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209 u.a./83 -, BVerfGE 65, 1, 41 f.) Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist indes nicht schrankenlos gewährleistet.

    Zudem hat der Gesetzgeber bei seinen Regelungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, da der allgemeine Freiheitsanspruch des Bürgers im Verhältnis zum Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden darf, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist.(BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O., S. 43 f.) In einer späteren Entscheidung zur Problematik hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befugnis jedes Einzelnen umfasst, über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen und klargestellt, dass es wegen seiner persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen generell vor staatlicher Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten schützt und nicht auf den jeweiligen Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder oder datenschutzrelevanter gesetzlicher Sonderregelungen beschränkt ist.(BVerfG, Beschluss vom 9.3.1988 - 1 BvL 49/86 -, BVerfGE 78, 77, 84) Es schützt mithin auch vor einer unbefugten Verwertung von Akteninhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 11 S 2319/93

    Auswirkungen der Strafmakelbeseitigung nach JGG § 100 auf die ausländerrechtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Ziel der gesetzlichen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes über die Beseitigung des Strafmakels ist es, die stigmatisierenden Wirkungen der Jugendstrafe, die gerade auch durch die Eintragung im Bundeszentralregister bewirkt werden, zu mindern.(Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, Kommentar, 14. Aufl. 2010, § 97 Rdnrn. 4 und 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.1993 - 11 S 2319/93 -, juris) Der Strafmakel ist als beseitigt zu erklären, wenn die Strafe oder ein Strafrest nach Maßgabe des § 100 JGG erlassen wird oder wenn der Jugendrichter gemäß § 97 Abs. 1 JGG die Überzeugung erlangt, dass sich der zu Jugendstrafe verurteilte Jugendliche durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat.

    Dass die Verurteilung in einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 Abs. 3 Satz 1 BZRG nicht mehr mitgeteilt werden dürfe, begründe - wie bereits 1993 entschieden(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.1993, a.a.O.)- kein Verwertungsverbot, denn die Tilgungsfrist, deren Ablauf der Verwertung der Jugendstrafe entgegenstehe, sei noch nicht verstrichen.

  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Unter Abänderung des Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2010 - 2 K 495/09 - wird der Bescheid des Beklagten vom 29. April 2009 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen.

    den Beklagten unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14.12.2010 - 2 K 495/09 - unter Aufhebung seines Bescheids vom 29.4.2009 zu verpflichten, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen.

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung entmakelter Jugendstrafen durch Ausländer- und Einbürgerungsbehörden in eine andere Richtung weisen.(BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 5.97 -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8, und Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, NVwZ 2004, 997 f.; ebenso GK-StAG, a.a.O, § 12 a Rdnr. 18).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung entmakelter Jugendstrafen durch Ausländer- und Einbürgerungsbehörden in eine andere Richtung weisen.(BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 5.97 -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8, und Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, NVwZ 2004, 997 f.; ebenso GK-StAG, a.a.O, § 12 a Rdnr. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09

    Bundeszentralregister; Rechtskraft; Zeitpunkt der strafgerichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.5.2009 - 13 S 116/09 -, juris) hat zu § 61 Abs. 1 BZRG ausgeführt, Sinn und Zweck der Vorschrift sei es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen(OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, InfAuslR 2009, 64 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    In seiner grundlegenden Entscheidung zu § 57 Abs. 1 BZRG a.F., der Vorgängervorschrift des § 61 BZRG, hat das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984 - 1 B 10.84 -, NJW 1984, 1315 ff.) festgestellt, dass die Vorschrift kein grundsätzliches Verwertungsverbot begründe, da das Gesetz ein solches nur für getilgte oder tilgungsreife Eintragungen vorsehe, nicht aber für Vorgänge, über die aus dem Register nur beschränkte Auskunft erteilt werde.
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Hinsichtlich der vorliegend nicht relevanten Situation, dass eine Verurteilung gemäß § 33 BZRG nach Ablauf der in § 34 BZRG vorgegebenen Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, andererseits aber Gegenstand einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 BZRG wäre, wobei die um Registerauskunft ersuchende Behörde nicht zu den Behörden gehört, die nach § 41 Abs. 1 BZRG eine unbeschränkte Auskunft erhalten - konkret ging es um eine Approbationsbehörde -, ist dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 8 LA 185/09 -, NJW 2010, 1768 f.; ebenso hinsichtlich der Zuverlässigkeit für die Erlaubnis zur Berufsausübung als Rechtsbeistand: BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93.86 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 41, und BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.5.1988 - 1 BvR 959/87 -, juris, sowie hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten: VG Regensburg, Urteil vom 18.11.2010 - 5 K 10.789 -, juris) darin zuzustimmen, dass eine nicht mehr im Führungszeugnis ausgewiesene, aber noch nicht getilgte Verurteilung - konkret ging es um eine Verurteilung wegen Totschlags - bei der Prüfung der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs berücksichtigt werden darf.
  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 1 A 88/10

    Einbürgerung; Vorstrafen; Härtefall

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.6.2010 - 1 A 88/10 - ebenso Hessischer VGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 5 A 1820/08.Z -, jeweils juris) nichts für die Annahme spricht, im Falle des Klägers seien die Voraussetzungen einer besonderen Härte im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG n.F. erfüllt.
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11
    Schließlich vermag die vom Verwaltungsgericht des Weiteren zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.4.2009(BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 21.4.2009 - 1 StR 144/09 -, juris) die Auffassung, eine entmakelte Jugendstrafe sei bis zur Tilgungsreife im Einbürgerungsverfahren beachtlich, nicht zu stützen.
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 5 A 1820/08

    Besondere Härte bei der Einbürgerung von Ausländern

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

  • BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des

  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 8 LA 185/09

    Berücksichtigung strafgerichtlicher Verurteilungen bei der Entscheidung über die

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

  • BVerfG, 09.05.1988 - 1 BvR 959/87
  • VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten,

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13

    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen

    Die Verurteilung des Klägers ist wegen ihrer Entmakelung nicht etwa "nicht zu berücksichtigen", "unbeachtlich", "nicht mehr einbürgerungshinderlich " , "ohne Relevanz" oder "unerheblich" (so aber OVG Saarland, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris und teilweise AS 40, 238 ff.); die Beseitigung des Strafmakels nach § 97 oder § 100 JGG bei Jugendstrafen steht ihrer Tilgung im Bundeszentralregister nicht gleich (so aber Berlit in G K - StAR, Loseblatt, Stand Juli 2012, § 10 StAG Rn. 302).

    Dies berücksichtigt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. nicht.

    Von Letzterem ging in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Ausländerbehörde des Beklagten gemäß § 76 Abs. 1 und 4 AuslG 1990 i.V.m. Nr. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 5 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) von dem Urteil des Amtsgerichtes Bingen am Rhein vom 28. November 2002 erfahren hatte und gemäß § 32 Abs. 1 StAG der Einbürgerungsbehörde des Beklagten durch die von dieser erbetenen Überlassung der den Kläger betreffenden Ausländerakte die diesbezüglichen personenbezogenen Daten übermittelt hatte, zu Recht jedoch auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 58 aus.

    Eine andere Sichtweise ist schließlich auch nicht etwa in den Fällen geboten, in denen der Strafmakel einer Jugendstrafe - anders als im vorliegenden Fall und im dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. zugrundeliegenden Fall - nach § 97 JGG als beseitigt erklärt worden ist, weil der Jugendrichter die Überzeugung erlangt hat, dass sich ein zu Jugendstrafe verurteilter Jugendlicher durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat.

    Die Einwendungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 69 bis 74 gegen diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigen kein anderes Ergebnis.

    Zudem wird im Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. der eindeutige Wortlaut von § 41 Abs. 3 Satz 1 und § 51 Abs. 1 BZRG letztlich nicht beachtet.

    Die Revision ist zuzulassen, da diesem Urteil das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. und die Kommentierung von Berlit entgegenstehen, da sich - soweit ersichtlich - der für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage, ob § 41 Abs. 3 Satz 1 BZRG über ein Auskunftserteilungsverbot hinaus auch ein zumindest eingeschränktes Berücksichtigungsverbot darstellt, noch nicht befasst hat und da der Rechtssache daher im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Denn eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (so zutreffend etwa OVG Saarlouis, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 79; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 5 M 30.08 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 08.03.2013 - 4 K 563/12

    Verwertung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren

    Gleichzeitig vermag sie der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarland (Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 -, juris, rechtskräftig) nicht zu folgen.

    Zu den personenbezogenen Daten in diesem Sinne gehören auch Angaben über strafbare Handlungen und Verurteilungen (so auch OVG Saarland, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 -, Rn. 58 f.).

    Weshalb es im Hinblick auf die Rechtsstellung des Ausländers, der seine Einbürgerung begehrt, einen Unterschied begründen soll, dass ein derartiger Löschungsanspruch nur gegenüber der Ausländerbehörde, nicht jedoch gegenüber der Einbürgerungsbehörde besteht (so OVG Saarland, Urt. v. 12. Oktober 2011, a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

    Nach Auffassung der Kammer kann in § 41 Abs. 3 BZRG eine solche besondere gesetzliche Verwendungsregelung nicht erblickt werden (so wohl auch OVG Saarland, Urt. v. 12. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    2.3 Zutreffend ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, dass die Strafmakelbeseitigung und das daran anknüpfende formelle Übermittlungsverbot der Registerbehörde gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht zur Folge haben, dass die Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden darf (a.A. OVG Saarland, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    In Anbetracht dieser im Zeitraum zwischen Juli 2005 und Februar 2010 erfolgten Verurteilungen kann hier offen bleiben, ob - und gegebenenfalls inwieweit - frühere strafgerichtliche Entscheidungen, die nicht im Bundeszentral-, sondern lediglich im Erziehungsregister eingetragen sind, bei der Ausweisung zu berücksichtigen wären (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2009 - 13 S 116/09 - VBlBW 2010, 77; Saarl. OVG, Urteil vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 -juris).
  • VG Saarlouis, 22.11.2011 - 2 K 560/10

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht;

    hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.10.2011 -1 A 246/11- sowie Beschluss vom 10.06.2010 -1 A 88/10-, unter Hinweis auf u.a. HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 -5 A 1820/08.Z-, dokumentiert in juris; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2009 -5 M 30.08-, dokumentiert in juris.
  • VG Köln, 16.07.2014 - 10 K 6575/13

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Leistungsbezug nach dem SGB XII

    Eine "besondere Härte" im Sinne von § 8 Abs. 2 StAG muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können, BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 5/11 - , juris Rn. 39; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 - , juris Rn. 79;.
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