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   OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20   

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OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20 (https://dejure.org/2020,10509)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 (https://dejure.org/2020,10509)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 (https://dejure.org/2020,10509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung; Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Lockerungen; Maskenpflicht; Mund-Nasen-Bedeckung; Nichtstörer; Pandemie; Rechtsanwalt; Rechtsverordnung; Verhältnismässigkeit; Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen (Corona-Verordnung)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Saarland - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zudem wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen) Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt) vorzunehmen.

    Dass die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen, also die ohnehin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommende "vorläufige" Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO) die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, kann nicht angenommen werden.(vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83Nr. 190) Würden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 CPV) und die Einschränkungen der Sozialkontakte in den §§ 3 und 4 CPV einstweilig außer Vollzug gesetzt, bliebe der Normenkontrollantrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg, könnte der Antragsteller zwar vorübergehend die mit den Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen verbundenen persönlichen Belastungen vermeiden.

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 134/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung des Corona-Virus nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressat von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 134/20 -, auf der Homepage des Gerichts und bei juris; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris (m.w.N)).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressat von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 134/20 -, auf der Homepage des Gerichts und bei juris; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris (m.w.N)).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Ob mit der "Maskenpflicht" ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verbunden ist, das die engere persönliche Lebenssphäre schützt und jedem einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung sichert, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann,(Vgl. BVerfGE 54, 148, 153; 72, 155, 170; 79, 256, 268) erscheint ebenfalls zweifelhaft, da die Privatsphäre des Antragstellers dadurch nicht betroffen wird.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Die vor der letzten Gesetzesänderung zum 28.3.2020 umstrittenen Frage, ob der in dem unveränderten § 32 IfSG in Bezug genommene § 28 IfSG die getroffenen Anordnungen inhaltlich trägt, lässt sich auf der Grundlage der Neufassung der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG voraussichtlich noch bejahen.(so unter Verweis auf die textliche Anlehnung an § 34 BSeuchG a.F sowie zur Entstehungsgeschichte etwa VGH München, Beschlüssen vom 30.3.2020 - 20 NE 20.632 und 20 NE 20.631 -, beide bei Juris, jedenfalls in der Neufassung vom März 2020 trotz der Formulierung als "Generalklausel" auch keine Bedenken gegen eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) bestehen, was Inhalt, Zweck und Ausmaß der übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse angeht) Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider" festgestellt werden,(vgl. insoweit die täglichen Lageberichte und Feststellungen des nach § 4 Abs. 1 IfSG insoweit zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) zur "Corona-Virus-Krankheit-2019", zuletzt vom 21.4.2020, wonach bezogen auf das Saarland 2381 Fälle bestätigt sind) soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Ob mit der "Maskenpflicht" ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verbunden ist, das die engere persönliche Lebenssphäre schützt und jedem einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung sichert, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann,(Vgl. BVerfGE 54, 148, 153; 72, 155, 170; 79, 256, 268) erscheint ebenfalls zweifelhaft, da die Privatsphäre des Antragstellers dadurch nicht betroffen wird.
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Ob mit der "Maskenpflicht" ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verbunden ist, das die engere persönliche Lebenssphäre schützt und jedem einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung sichert, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann,(Vgl. BVerfGE 54, 148, 153; 72, 155, 170; 79, 256, 268) erscheint ebenfalls zweifelhaft, da die Privatsphäre des Antragstellers dadurch nicht betroffen wird.
  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG(vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären) hätten die Interessen des Antragstellers, von der "Maskenpflicht" verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Schließlich ist die Verpflichtung derzeit für einen kurzen Geltungszeitraum befristet, und auch wenn eine Verlängerung der Geltungsdauer nicht unwahrscheinlich ist, hat die zuständige Behörde die Notwendigkeit der angeordneten Maßnahme weiterhin fortlaufend zu überprüfen.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris) Soweit es um die von dem Antragsteller angeführten Beschränkungen sozialer Kontakte in den §§ 3 und 4 CPV angeht, hat der Verordnungsgeber - wie erwähnt - bereits "Lockerungen" durch die Ausweitung des Kontakts zu Verwandten und die Erstreckung auf Angehörige eines anderen Haushalts vorgenommen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20
    Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG(vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären) hätten die Interessen des Antragstellers, von der "Maskenpflicht" verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
  • VGH Hessen, 05.05.2020 - 8 B 1153/20

    Maskenpflicht in Zeiten des Corona-Virus

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2019 - 3 M 90/19

    Glückspielrechtliche Anordnung; Verbot der Kumulation der Sportwettenvermittlung

  • VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
  • VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20

    Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern

    13.05.2020 - 2 B 175/20 -.

    Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wendet sich mit seiner am 05.06.2020 eingegangenen Verfassungsbeschwerde - und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 -, der seinen Antrag auf Aussetzung des Vollzuges von Bestimmungen früherer Verordnungen der Regierung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona Pandemie zurückgewiesen hat.

  • OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21

    Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen außer Vollzug gesetzt

    Entsprechend habe der Senat in seiner bislang einzigen zur Thematik der Kontaktbeschränkungen ergangenen Entscheidung im Verfahren 2 B 175/20 im Rahmen der Verhältnismäßigkeit maßgeblich darauf abgestellt, dass Lockerungen insbesondere in verwandtschaftlicher Hinsicht erfolgt waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 13 B 557/20

    Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres rechtmäßig

    vgl. Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 19/2020, Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19, auch unter Verweis auf vergleichbare Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie des amerikanischen Public-Health-Institut CDC, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_MNB.pdf?__blob=publicationFile; Stand: 3. Update vom 7. Mai 2020; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2020- 8 B 1153/20.N -, juris, Rn. 35, 39; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 20 NE 20.926 -, juris, Rn. 20; OVG Saarl., Beschluss vom 13. Mai 2020- 2 B 175/20 -, juris, Rn. 20; VG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 10 E 1784/20 -, Abdruck S. 8 f., abrufbar unter: https://justiz.hamburg.de/contentblob/ 13884996/e64d72bae0de6f4d356eb29e0e915d87/data/10e1784-20. pdf; VG Mainz, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 L 276/20.MZ -, juris, Rn. 14 f.; VG Saarlouis, Beschluss vom 30. April 2020 - 6 L 452/20 -, juris, Rn. 24; die Frage offen lassend Nds. OVG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 13 MN 119/20 -, juris, Rn. 46.

    vgl. zur Mund-Nase-Bedeckung auch Bay. VerfGH, Beschluss vom 8. Mai 2020 - Vf. 34-VII-20 -, Pressemitteilung abrufbar bei juris; Nds. OVG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 13 MN 119/20 -, juris, Rn. 47 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 8 B 1153/20.N -, juris, Rn. 46 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2020 - 20 NE 20.926 -, juris, Rn. 26 f., und vom 11. Mai 2020 - 20 NE 20.843 -, juris, Rn. 25; zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung VerfGH Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VerfGH 64 A/20 -, juris, Rn. 13; OVG Saarl., Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20

    Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und

    Vor dem Hintergrund dieser den aktuellen Erkenntnis- und Forschungsstand berücksichtigenden und nachvollziehbar begründeten Einschätzung kann der Verordnungsgeber die Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und Verkaufsstätten derzeit ohne Rechtsfehler als geeignetes Mittel zur Unterbindung von Infektionsketten ansehen (so bereits VGH BW Senat, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 S 1357/20 - juris Rn. 52; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 S 1314/20 - juris Rn. 38 ff.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20.NE - juris Rn. 90 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 20 NE 20.926 - juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 20 NE 20.1080 - juris Rn. 19; HessVGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 8 B 1153/2020.N - juris Rn. 35 ff.; siehe auch SaarlOVG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 - juris Rn. 20; offen gelassen von NdsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2020, a.a.O.).

    Ob zudem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eingegriffen wird (so VGH BW, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 S 1357/20 - juris Rn. 60; OVG MV, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 KM 384/20 OVG - juris Rn. 23; offen gelassen OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2020 - 13 B 539/20.NE - juris Rn. 58; zweifelnd SaarlOVG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 - juris Rn. 22), kann offenbleiben.

    Im Rahmen der hier zu treffenden Abwägung ist jedoch dem Schutz überragend gewichtiger Gemeinwohlbelange wie dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung ein höheres Gewicht gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit und ggf. dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beizumessen (so auch OVG MV, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 KM 384/20 OVG - juris Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20.NE - juris Rn. 112; VGH BW, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 S 1357/20 - juris Rn. 41 ff.; SaarlOVG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 - juris Rn. 23; OVG SH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 MR 14/20 - juris Rn. 24; HessVGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 8 B 1153/20.N - juris Rn. 43; siehe auch die Folgenabwägung des NdsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 13 MN 119/29 - juris Rn. 49).

    Auch nach den seit Mitte März andauernden Beschränkungsmaßnahmen und einer merklichen Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit besteht derzeit weiterhin die Gefahr, dass ohne Kontaktbeschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit wieder sehr schnell zunimmt und es zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 S 1357/20 - juris Rn. 61; siehe auch SaarlOVG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 - juris Rn. 23).

  • OVG Thüringen, 03.07.2020 - 3 EN 391/20

    Corona-Pandemie: Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

    (bb) Auch die Anordnung des Verordnungsgebers, die Verwendung eines Mund- Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen des Alltags vorerst weiterhin (nunmehr bis zum 15. Juli 2020) vorzuschreiben, erweist sich folgerichtig zur Zweckerreichung als geeignetes Mittel (vgl. hierzu wie auch allgemein zur Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme: VG Gera, Beschlüsse vom 3. Juni 2020 - 3 E 669/20 Ge - juris und vom 16.04.2020 - 3 E 545/20 Ge - juris; VG Weimar, Beschluss vom 20.05.2020 - 8 E 665/20 We - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.05.2020 - 2 KM 384/20 OVG - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2020 - 13 B 557/20.NE - juris, Rdn. 88 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.05.2020 - 3 MR 14/20 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom.
  • OLG Hamm, 16.12.2021 - 4 RBs 387/21

    Maskenpflicht nach der Coronaschutzverordnung 2020

    Auch wenn diese Verpflichtung im Einzelfall als lästig erscheinen mag, so ist jedoch die damit verbundene Belastung des Einzelnen eher geringfügig (zu vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.06.2021 - 202 ObOWi 74/21 -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.06.2021 - 2 Rb 35 Ss 94/21 - OVG Bremen, Beschluss vom 12.05.2020 - 1 B 140/20 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 - OVG Greifswald, Beschluss vom 20.05.2020 - 2 KM 384/20 OVG - OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2021 - 13 MN 415/21 - ), zumal nicht das Tragen einer speziellen Maske (etwa einer FFP-2-Maske), sondern nur das Tragen einer einfachen Bedeckung gefordert wird (zu vgl. OVG Bremen, Urteil vom 12.05.2020 - 1 B 140/20 - OVG Münster, Beschluss vom 19.05.2020 - 13 B 557/20 -).

    Hinzu kommt, dass in § 3 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchVO NRW nicht etwa eine generelle Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum angeordnet worden ist, sondern die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Mehrzahl der Betroffenen nur für eine kurze Zeit und lediglich in bestimmten Alltagssituationen (einkaufen etc.) betrifft, so dass die Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht auf bestimmte Situationen beschränkt ist (zu vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30.04.2020 - 13 B 539/20.NE - Beschluss vom 19.05.2020 - 13 B 557/20.NE - OVG Greifswald, Beschluss vom 20.05.2020 - 2 KM 384/20 OVG - ), bei denen es zudem der Normadressat in vielen Fällen selber in der Hand hat, ob er sich in eine solche Situation begibt oder ob er sie vermeidet (zu vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 -).

  • OVG Thüringen, 13.06.2020 - 3 EN 374/20

    Corona-Pandemie:Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

    Davon ausgehend kann sich die Anordnung des Verordnungsgebers, die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen des Alltags vorerst weiterhin (nunmehr bis zum 15. Juli 2020) vorzuschreiben, zur Zweckerreichung als verhältnismäßiges Mittel erweisen (vgl. VG Gera, Beschlüsse vom 3. Juni 2020 - 3 E 669/20 Ge - juris und vom 16.04.2020 - 3 E 545/20 Ge - juris; VG Weimar, Beschluss vom 20.05.2020 - 8 E 665/20 We - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.05.2020 - 2 KM 384/20 OVG -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2020 - 13 B 557/20.NE - Juris Rdn. 88 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 S 1314/20 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.05.2020 - 3 MR 14/20 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.05.2020 - 20 NE 20.1080 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 05.05.2020 - 8 B 1153/20.N -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2020 - 2 KM 384/20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Maskenpflicht abgelehnt

    15 Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweist sich die angegriffene Regelung über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzelhandels als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 30.04.2020 - 13 B 539/20.NE - juris; VGH München Beschluss vom 05.05.2020 - 20 NE 20.926 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 05.05.2020 - 8 B 1153/20.N - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 12.05.2020 - 1 B 140/20 - VGH Mannheim, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.05.2020 - 2 B 175/20 - juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2020 - 3 MR 14/20 - Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit hat OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.05.2020 - 13 MN 119/20 - juris); der Normenkontrollantrag in der Hauptsache wird daher voraussichtlich erfolglos bleiben.
  • AG Schmallenberg, 17.02.2021 - 6 OWi 211 Js 4/21

    Corona, Tragen einer Alltagsmaske, Höhe der Geldbuße

    Im Rahmen der hier zu treffenden Abwägung ist jedoch dem Schutz überragend gewichtiger Gemeinwohlbelange wie dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung ein höheres Gewicht gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit und ggf. dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beizumessen (OVG Magdeburg Beschl. v. 11.6.2020 - 3 R 102/20, BeckRS 2020, 12249; OVG MV, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 KM 384/20 OVG - juris Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20.NE - juris Rn. 112; VGH BW, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 S 1357/20 - juris Rn. 41 ff.; SaarlOVG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 B 175/20 - juris Rn. 23; OVG SH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 MR 14/20 - juris Rn. 24; HessVGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 8 B 1153/20.N - juris Rn. 43; siehe auch die Folgenabwägung des NdsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 13 MN 119/29 - juris Rn. 49).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2020 - 13 MN 300/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrollantrag; Ordnungswidrigkeit

    13 Die in § 9 Abs. 1 und 2 der Verordnung angeordnete Pflicht, als Besucher oder Kunde von Verkaufsstellen, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen im Sinne des § 3 Nrn. 6 und 7 der Verordnung, ausgenommen Banken, Sparkassen und Geldautomaten, und von Einrichtungen des Personenverkehrs sowie als Person, die als Flug- oder Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzt, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dürfte auch als Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 objektiv notwendig im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG, also geeignet, erforderlich und auch angemessen sein (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 -, juris Rn. 20 ff.; Thüringer OVG, Beschl. v. 13.6.2020 - 3 EN 374/20 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.5.2020 - 2 KM 384/20 -, juris Rn. 19 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.5.2020 - 1 S 1314/20 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 13.5.2020 - 2 B 175/20 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13.5.2020 - 3 MR 14/20 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.5.2020 - 1 B 140/20 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 13 MN 238/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 M 208/20

    Befreiung von der Maskenpflicht in allgemeinbildenden Schulen

  • VG Hamburg, 22.05.2020 - 2 E 2045/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Frage, ob es sich bei einem Studio, in dem

  • VG Berlin, 27.01.2021 - 1 L 118.21

    Mund-Nasen-Bedeckung auch bei Versammlungen unter freiem Himmel - Corona-Virus

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