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   OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22   

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OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22 (https://dejure.org/2022,11584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2022 - 1 B 41/22 (https://dejure.org/2022,11584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 1 B 41/22 (https://dejure.org/2022,11584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 5 ff BMEL-7-20201103-SF, § 13a Abs 1 S 1 Nr 1 DüV, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20a GG
    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Landesdüngeverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenwirkung; Binnendifferenzierung; Folgenabwägung; Gebietsausweisung; Gemeinwohl; Gewässerschutz; Grundwasserkörper; Messstelle; Modellierung; nitratbelastet; Nitrat-Richtlinie; Plausibilitätsprüfung; Schutzgut; Stickstoffsaldo; Verhältnismäßigkeit; Verursacherprinzip; ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    in der zu der vorbezeichneten Nitrat-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes [EuGH, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 50 ff.] in Bezug auf das Verursacherprinzip geklärt [und in späteren Entscheidungen des Gerichtshofs nicht in Frage gestellt wird, vgl. EuGH, Urteile vom 22.9.2005 - C-221/03 -, Rn. 86 f., und vom 3.10.2019 - C-197/18 -, juris Rn. 36, 51, 73] ist,.

    daher im Rahmen einer Gesamtabwägung der Folgen einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Verordnung einerseits und deren vorläufiger Außervollzugsetzung andererseits angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes des Gewässerschutzes (Art. 20a GG) [vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.] und der sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Verpflichtung des Antragsgegners zur ordnungsgemäßen Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben [vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73] die privaten (wirtschaftlichen) Interessen der Antragsteller zunächst zurückstehen müssen,.

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474

    Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5/14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 26; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2021 - 2 B 280/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.] zu Fallgestaltungen, in denen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei prognostischer Betrachtung offen sind, im Rahmen der Prüfung des § 47 Abs. 6 VwGO die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, den Nachteilen gegenüberzustellen sind, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO aber erfolglos bliebe, wobei dem Antrag auf dieser Grundlage stattzugeben ist, wenn die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen,.

    daher im Rahmen einer Gesamtabwägung der Folgen einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Verordnung einerseits und deren vorläufiger Außervollzugsetzung andererseits angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes des Gewässerschutzes (Art. 20a GG) [vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.] und der sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Verpflichtung des Antragsgegners zur ordnungsgemäßen Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben [vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73] die privaten (wirtschaftlichen) Interessen der Antragsteller zunächst zurückstehen müssen,.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    daher im Rahmen einer Gesamtabwägung der Folgen einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Verordnung einerseits und deren vorläufiger Außervollzugsetzung andererseits angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes des Gewässerschutzes (Art. 20a GG) [vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.] und der sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Verpflichtung des Antragsgegners zur ordnungsgemäßen Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben [vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73] die privaten (wirtschaftlichen) Interessen der Antragsteller zunächst zurückstehen müssen,.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5/14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 26; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2021 - 2 B 280/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.] zu Fallgestaltungen, in denen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei prognostischer Betrachtung offen sind, im Rahmen der Prüfung des § 47 Abs. 6 VwGO die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, den Nachteilen gegenüberzustellen sind, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO aber erfolglos bliebe, wobei dem Antrag auf dieser Grundlage stattzugeben ist, wenn die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen,.
  • EuGH, 29.04.1999 - C-293/97

    Standley u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    in der zu der vorbezeichneten Nitrat-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes [EuGH, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 50 ff.] in Bezug auf das Verursacherprinzip geklärt [und in späteren Entscheidungen des Gerichtshofs nicht in Frage gestellt wird, vgl. EuGH, Urteile vom 22.9.2005 - C-221/03 -, Rn. 86 f., und vom 3.10.2019 - C-197/18 -, juris Rn. 36, 51, 73] ist,.
  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    in der zu der vorbezeichneten Nitrat-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes [EuGH, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 50 ff.] in Bezug auf das Verursacherprinzip geklärt [und in späteren Entscheidungen des Gerichtshofs nicht in Frage gestellt wird, vgl. EuGH, Urteile vom 22.9.2005 - C-221/03 -, Rn. 86 f., und vom 3.10.2019 - C-197/18 -, juris Rn. 36, 51, 73] ist,.
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5/14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 26; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2021 - 2 B 280/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.] zu Fallgestaltungen, in denen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei prognostischer Betrachtung offen sind, im Rahmen der Prüfung des § 47 Abs. 6 VwGO die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, den Nachteilen gegenüberzustellen sind, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO aber erfolglos bliebe, wobei dem Antrag auf dieser Grundlage stattzugeben ist, wenn die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20

    Überdüngung mit Nitraten; Feststellung des schlechten Zustands des

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    daher im Rahmen einer Gesamtabwägung der Folgen einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Verordnung einerseits und deren vorläufiger Außervollzugsetzung andererseits angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes des Gewässerschutzes (Art. 20a GG) [vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.] und der sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Verpflichtung des Antragsgegners zur ordnungsgemäßen Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben [vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73] die privaten (wirtschaftlichen) Interessen der Antragsteller zunächst zurückstehen müssen,.
  • AG Singen, 29.04.2022 - 1 C 235/21

    Unterlassungsanspruch des Mieters gegen den Wohnungsnachbarn: Lärmstörung im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    ein im Hauptsacheverfahren 1 C 235/21 im Einzelnen bezeichneter Teil der seitens der Antragsteller - als Eigentümer bzw. auf vertraglicher Grundlage - landwirtschaftlich genutzten Grundstücke unstreitig im über dem Grundwasserkörper DESL14 ausgewiesenen Geltungsbereich der SaarlAVDüV liegt,.
  • OVG Saarland, 06.04.2021 - 1 C 256/20

    Normenkontrolle gegen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
    Der Streitwert wird - in Anwendung der im Beschluss des Senats vom 6.4.2021 - 1 C 256/20 - dargelegten Grundsätze auf das vorliegende einstweilige Rechtsschutzverfahren - auf 7.500.- ? festgesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Unabhängig von alledem hätte ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - auch deshalb mit einer der Rechtsprechung des Senats entsprechenden Streitwertfestsetzung rechnen müssen, weil diese in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Spruchpraxis anderer Obergerichte erfolgt ist (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 31.01.2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 62; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2022 - 2 K 133/19 - juris Rn. 120 und Beschluss vom 15.07.2021 - 2 R 32/21 - juris Rn. 53; OVG Saarland, Beschlüsse vom 13.05.2022 - 1 B 41/22 - juris und vom 06.04.2021 - 1 C 256/20 - juris Rn. 7).
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