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   OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14   

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OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14 (https://dejure.org/2015,27897)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.09.2015 - 1 A 219/14 (https://dejure.org/2015,27897)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 (https://dejure.org/2015,27897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Kürzung von in Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubsansprüchen i.R.d. Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung; Verletzung der Hinweispflicht hinsichtlich Verlängerung der Beurlaubung ohne Dienstbezüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Kürzung von in Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubsansprüchen i.R.d. Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung; Verletzung der Hinweispflicht hinsichtlich Verlängerung der Beurlaubung ohne Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Kürzung eines in Vollzeitbeschäftigung erworbenen beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs nach Wiederaufnahme der Tätigkeit in Teilzeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Dies ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit für inhaltlich vergleichbare Regelungen seit Februar 2015 - zu Recht auch in Bezug auf Kürzungen, die durch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage während des laufenden Urlaubsjahres veranlasst sind - höchstrichterlich geklärt(BAG, Urteil vom 10.2.2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, juris) und war in der dortigen Instanzrechtsprechung in Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schon zuvor anerkannt.(ArbG Nienburg, Urteil vom 18.12.2013 - 2 Ca 257/12 Ö -, und LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 - 2 Sa 125/14 -, jew. juris).

    Es verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften, wenn die Anzahl der von diesen noch während ihrer Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubstage im Nachhinein infolge der Umstellung auf eine Teilzeitbeschäftigung vermindert werde.(BAG, Urteil vom 10.2.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zur Problematik angemerkt, es habe angesichts der möglichen - als widersinnig bezeichneten - Folgen des Quotierungsverbots bei einer erheblichen Verringerung der Anzahl der Wochenarbeitstage - etwa bei einem Wechsel von einer Fünftagewoche in eine Zweitagewoche und dem dadurch bedingten, nicht unbedingt dem Erholungsgedanken geschuldeten, urlaubsbedingten Ausfall - eine erneute Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV erwogen, hiervon aber Abstand genommen, weil der Europäische Gerichtshof das Argument, der erworbene Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub werde bei einer entsprechenden verhältnismäßigen Kürzung nicht vermindert, weil er in - Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert bleibe, unter Hinweis auf das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen habe.(BAG, Urteil vom 10.2.2015, a.a.O., Rdnr. 23).

    Maßgeblich sei, dass es nach den einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen - wie im Einzelnen dargelegt wird - keine Obliegenheit des Beschäftigten gebe, vor einem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich weniger Arbeitstagen seinen in Vollzeit erworbenen Erholungsurlaub in Anspruch zu nehmen.(BAG, Urteil vom 10.2.2015, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.) Ein Recht zur Kürzung von Urlaubsansprüchen infolge einer Verringerung der Wochenarbeitstage lasse sich daher nicht daraus herleiten, dass der Beschäftigte seinen während der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubsanspruch nicht vor dem Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung aufgebraucht habe bzw. habe aufbrauchen wollen.(BAG, Urteil vom 10.2.2015, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.87

    Der im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch wird beim Wechsel in

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschluss vom 24.3.2015 - 3 ZB 14.87 -, juris Rdnrn. 7 f.) hat erst kürzlich unter Bezugnahme auf die zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs festgestellt, dass durch eine Veränderung, insbesondere Verringerung, der Arbeitszeit beim Übergang von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung der Anspruch auf Jahresurlaub, den der Arbeitnehmer in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben hat, nicht gemindert werden dürfe.

    Ansonsten käme es zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung gegenüber Teilzeitbeschäftigten ohne Resturlaubsanspruch.(BayVGH, Urteil vom 24.3.2015 - 3 ZB 14.87 -, juris Rdnrn. 9 ff.).

    Anders liege - so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - der von ihm zu entscheidende Fall, in dem ein ohne Unterbrechung beschäftigter Arbeitnehmer einseitig davon abgesehen habe, noch während der Vollzeitbeschäftigung Urlaub zu beantragen.(BayVGH, Urteil vom 24.3.2015, a.a.O., Rdnr. 15).

    Zudem ist vorliegend - anders als offenbar in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall(BayVGH, Beschluss vom 24.3.2015, a.a.O., Rdnr. 11) - weder aktenkundig noch vorgetragen, dass der Beklagte der Klägerin angesichts der erheblichen Reduzierung der Arbeitszeit auf nur einen Wochenarbeitstag und der ausweislich des Vermerks vom 22.8.2011 bekannten Problematik vorgeschlagen oder gar nahe gelegt hätte, vor dem kalendermäßigen Beginn der Teilzeitbeschäftigung noch als Vollzeitbeschäftigte ihren in Vollzeit erworbenen Urlaub unter Bezug der vollen Dienstbezüge zu nehmen.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(vgl. neben den bereits zitierten Entscheidungen vom 22.4.2010 (Rdnrn. 32 f.) und vom 13.6.2013 (Rdnrn 30 f.): EuGH, Urteil vom 8.11.2012 - C-229/11 und C-230/11 -, juris Rdnr. 35) erlaubt keine andere Sichtweise.

    In der Diskussion ist in der Rechtsprechung allein noch die Frage, welche konkrete Bedeutung der - selbst nicht näher erläuterten - Formulierung des Europäischen Gerichtshofs beizumessen ist, der Grundsatz, dass eine nationale Regelung den teilweisen Verlust eines in einem Bezugszeitraum erworbenen Urlaubsanspruchs nicht vorsehen dürfe, gelte nur, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben.(EuGH, Urteil vom 22.4.2010, a.a.O., Rdnr. 34, und Beschluss vom 13.6.2013, a.a.O., Rdnr. 32).

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14

    Anspruch auf vollständig erworbenen Urlaubsanspruch bei Wechsel in

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Dies ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit für inhaltlich vergleichbare Regelungen seit Februar 2015 - zu Recht auch in Bezug auf Kürzungen, die durch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage während des laufenden Urlaubsjahres veranlasst sind - höchstrichterlich geklärt(BAG, Urteil vom 10.2.2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, juris) und war in der dortigen Instanzrechtsprechung in Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schon zuvor anerkannt.(ArbG Nienburg, Urteil vom 18.12.2013 - 2 Ca 257/12 Ö -, und LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 - 2 Sa 125/14 -, jew. juris).

    Dieses Verständnis der vom Europäischen Gerichtshof gewählten Formulierung, der Arbeitnehmer dürfe tatsächlich nicht die Möglichkeit gehabt haben, seinen Urlaubsanspruch auszuüben, liegt auch der neueren arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde(LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014, a.a.O., Rdnrn. 57 f.) und überzeugt.

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Der Europäische Gerichtshof hat das Fehlen einer entsprechenden Regelung - bezogen auf das deutsche Arbeitsrecht - ausdrücklich angesprochen(EuGH, Beschluss vom 13.6.2013 - C-415/12 -, juris Rdnr. 8) und festgestellt, dass seine Rechtsprechung auch für bloße "Gepflogenheiten" einer nachträglichen Anpassung entstandener Urlaubsansprüche an einen geänderten Beschäftigungsumfang gilt.

    Der Europäische Gerichtshof stellt maßgeblich darauf ab, dass die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als dem Bezugszeitraum in keiner Beziehung zu der in dieser späteren Zeit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitszeit steht.(EuGH, Urteil vom 22.4.2010 - C-486/08 -, und Beschluss vom 13.6.2013 - C-415/12 -, jew. juris) Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen und festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die vorsieht, dass sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche entsprechend erhöht oder vermindert, unionsrechtswidrig und damit unwirksam ist, soweit sie sich mangels einer Beschränkung ihres Geltungsanspruchs auf Urlaubsansprüche, die erst nach der veränderten Verteilung der Arbeitszeit neu entstehen, auch auf Urlaubsansprüche bezieht, die zur Zeit der Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage im Verlauf eines Kalenderjahres bereits entstanden waren.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Der Europäische Gerichtshof stellt maßgeblich darauf ab, dass die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als dem Bezugszeitraum in keiner Beziehung zu der in dieser späteren Zeit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitszeit steht.(EuGH, Urteil vom 22.4.2010 - C-486/08 -, und Beschluss vom 13.6.2013 - C-415/12 -, jew. juris) Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen und festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die vorsieht, dass sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche entsprechend erhöht oder vermindert, unionsrechtswidrig und damit unwirksam ist, soweit sie sich mangels einer Beschränkung ihres Geltungsanspruchs auf Urlaubsansprüche, die erst nach der veränderten Verteilung der Arbeitszeit neu entstehen, auch auf Urlaubsansprüche bezieht, die zur Zeit der Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage im Verlauf eines Kalenderjahres bereits entstanden waren.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Beamte den unionsrechtlichen Tatbestand des Arbeitnehmers erfüllen und die die Rechte und die Rechtsstellung von Arbeitnehmern betreffenden Richtlinien sowie die zu diesen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs daher auf Beamte Anwendung finden.(vgl. neben den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen: BVerwG, Urteile vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - und vom 27.2.2014 - 2 C 1/13 -, jew. juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Beamte den unionsrechtlichen Tatbestand des Arbeitnehmers erfüllen und die die Rechte und die Rechtsstellung von Arbeitnehmern betreffenden Richtlinien sowie die zu diesen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs daher auf Beamte Anwendung finden.(vgl. neben den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen: BVerwG, Urteile vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - und vom 27.2.2014 - 2 C 1/13 -, jew. juris).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 10.2.2015 seine frühere - vom Beklagten im Berufungsverfahren in Bezug genommene - Rechtsprechung(grundlegend: BAG, Urteil vom 28.4.1998 - 9 AZR 314/97 -, juris), nach der auch bereits erworbene Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen seien, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere, und dies keine Diskriminierung von Teilzeitkräften bewirke, aufgegeben.
  • ArbG Nienburg, 04.09.2012 - 2 Ca 257/12

    Quotierung erworbener Urlaubsansprüche im Rahmen des Übergangs von

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
    Dies ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit für inhaltlich vergleichbare Regelungen seit Februar 2015 - zu Recht auch in Bezug auf Kürzungen, die durch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage während des laufenden Urlaubsjahres veranlasst sind - höchstrichterlich geklärt(BAG, Urteil vom 10.2.2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, juris) und war in der dortigen Instanzrechtsprechung in Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schon zuvor anerkannt.(ArbG Nienburg, Urteil vom 18.12.2013 - 2 Ca 257/12 Ö -, und LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 - 2 Sa 125/14 -, jew. juris).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 A 2.01

    Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des

  • VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12

    Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2003 - 6 A 2915/02

    Hinweispflicht des Dienstherrn bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und auf

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der

  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.581

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs: Hier: Wechsel von Vollzeit

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 3 ZB 08.134

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung (verneint)

  • VG München, 04.04.2006 - M 5 K 05.3156
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 6 A 2122/17

    Verpflichtung des Dienstherrn zum Gutschreiben von Erholungsurlaub auf einem

    vgl. so im Ergebnis auch OVG Saarl., Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, juris Rn. 52, 87.

    OVG, Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, a. a. O. Rn. 87 ff. (für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Hinweispflicht); BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 -, a. a. O., Rn. 12 (für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 6 A 981/14

    Reduzierung des Resturlaubsanspruch aus vergangenen Urlaubsjahren einer

    vgl. hierzu auch Saarländisches OVG, Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, juris.

    Ebenso zu § 5 Abs. 8 der Urlaubsverordnung für die saarländischen Beamten und Richter in der bis zum 29. Januar 2015 geltenden Fassung (UrlaubsVO SL a.F.), der dem § 23 FrUrlV NRW Abs. 1 und 2 a.F. im Wesentlichen entsprechende Regelungen enthält: Saarländisches OVG, Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, juris.

  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 A 59/16

    Zur laufbahnrechtlichen Zugehörigkeit der in der Laufbahn des Werkdienstes bei

    BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118/15 -, juris, Rdnr. 11; OVG des Saarlandes, Urteile vom 26.6.2006 - 1 R 18/05 -, und vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, jeweils juris, m. w. Nachw.
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Dies vorausgeschickt hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. u.a. Urteile vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 16 ff., und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, juris Rz. 59, sowie Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 5, und vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., je m.w.N.; darüber hinaus können sich Hinweispflichten des Dienstherrn aus gesetzlicher Anordnung ergeben, wie z.B. aus § 83 Abs. 7 SBG, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118.15 -, beide juris] dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, und es die Fürsorgepflicht demgemäß grundsätzlich nicht gebietet, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht.
  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 20.696

    Kein Anspruch auf Rücknahme der Bewilligung familienpolitischer Beurlaubung ohne,

    Als Ausnahme zu den allgemein geltenden Grundsätzen für Aufklärungspflichten des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ist die Vorschrift eng auszulegen (OVG Saarlouis U.v. 23.9.2015 - Az.: 1 A 219/14 - BeckRS 2015, 52945, Rn. 27).

    Das OVG des Saarlandes, dessen Entscheidung das Bundesverwaltungsgericht bestätigte (OVG Saarlouis, U.v. 23.9.2015 - Az.: 1 A 219/14 - BeckRS 2015, 52945, beck-online), hatte das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil aufgehoben mit der Begründung, der Beklagte hätte gegen die qualifizierte Belehrungspflicht aus § 83 Abs. 7 des Saarländischen Beamtengesetzes (SaarlBG) verstoßen, der mit dem hier anwendbaren Art. 92 Abs. 3 BayBG insoweit inhaltsgleich ist.

  • VG Minden, 26.03.2021 - 12 K 10288/17
    vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, juris Rn. 31 und 36 jeweils m.w.N.
  • VG Wiesbaden, 16.12.2022 - 3 K 888/18

    Unionsrechtswidrigkeit des § 5 Abs. 2 S. 2 Hess. Urlaubsverordnung in der vom

    Nichts anderes kann für Beamte gelten und ist im Ergebnis auch in der Rechtsprechung anerkannt (s. nur SaarlOVG, Urteil vom 23.09.2015 - 1 A 219/14 -, juris Rn. 87f).
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