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   OVG Sachsen, 04.05.2018 - 4 A 562/15   

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https://dejure.org/2018,17681
OVG Sachsen, 04.05.2018 - 4 A 562/15 (https://dejure.org/2018,17681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.05.2018 - 4 A 562/15 (https://dejure.org/2018,17681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 4 A 562/15 (https://dejure.org/2018,17681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 91, VwGO § 65, VwGO § 44, VwVfG § 41
    Klageänderung; Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Zustellungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 11.03.2013 - 5 A 751/10

    Beteiligungsfähigkeit und Klagebefugnis einer nicht rechtsfähigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2018 - 4 A 562/15
    Nur zwischen den gesamthänderisch gebundenen Klägern einerseits (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. März 2013 - 5 A 751/10 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 19. März 1956 - V C 265.54 -, juris Rn. 13 = BVerwGE 3, 208) und den übrigen Beteiligten andererseits bestand ein Prozessrechtsverhältnis, in dem durch eine Klageerweiterung oder Klageänderung grundsätzlich eine Veränderung des Prozessstoffs hätte herbeigeführt werden können.5 Die am 18. März 2015 ausdrücklich "namens und in Vollmacht der Kläger" erklärte Klageänderung war nicht zulässig.
  • BVerwG, 19.03.1956 - V C 265.54
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2018 - 4 A 562/15
    Nur zwischen den gesamthänderisch gebundenen Klägern einerseits (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. März 2013 - 5 A 751/10 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 19. März 1956 - V C 265.54 -, juris Rn. 13 = BVerwGE 3, 208) und den übrigen Beteiligten andererseits bestand ein Prozessrechtsverhältnis, in dem durch eine Klageerweiterung oder Klageänderung grundsätzlich eine Veränderung des Prozessstoffs hätte herbeigeführt werden können.5 Die am 18. März 2015 ausdrücklich "namens und in Vollmacht der Kläger" erklärte Klageänderung war nicht zulässig.
  • OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19

    Schilfschnitt; Teich; Fischerei; Biotop; Röhricht; Fischzucht

    8 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1164; SächsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2023 - 9 S 2408/22

    Abwahl eines Rektors; Beiladung eine Prozesspartei

    Zwar ist in der Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz die Aufhebung eines fehlerhaften Beiladungsbeschlusses als einer dem Endurteil vorausgehenden unanfechtbaren Entscheidung der Beurteilung des Berufungs- bzw. Beschwerdegerichts - abgesehen von Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit - gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO entzogen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2006 - 10 S 1557/05 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschlüsse vom 18.02.2005 - 4 B 421/04 -, juris Rn. 8 f., und vom 04.05.2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 4 A 428/19

    Organstreit; Feststellungsklage; Leistungsklage; Auskunftsanspruch

    10 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1164; (Senatsbeschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 4 A 747/16

    Fördermittel; Projektförderung; Jugendhilfe; Eigenmittel

    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 19.11.2018 - 4 A 416/16

    Stadtrat; Ladung; Sitzung; Organ

    2 Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der beklagte Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul die Kläger in ihren Rechten als Mitglieder des Stadtrats verletzt hat, indem er ihnen die Ladung und die Tagesordnung zu einer Stadtratssitzung am 8. September 2014 weniger als sechs Tage vor dem Sitzungstermin übersandte und die für die Beratung des Verhandlungsgegenstands "Zwangsversteigerungsverfahren F..........." erforderlichen Unterlagen nicht beifügte.3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (Senatsbeschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 13.03.2019 - 4 A 596/16

    Apothekenversandhandel; Beitrag; Äquivalenzprinzip; Umsatz; Ertrag;

    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
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