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   OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17.A   

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https://dejure.org/2023,4369
OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17.A (https://dejure.org/2023,4369)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2023 - 1 A 1088/17.A (https://dejure.org/2023,4369)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2023 - 1 A 1088/17.A (https://dejure.org/2023,4369)
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  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17
    Hierfür bedarf es regelmäßig auch der Angabe der ladungsfähigen Anschrift, d.h. der (Wohnungs-)Anschrift, unter welcher der Kläger tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist es, die hinreichende Individualisierbarkeit sowie Identifizierbarkeit des Klägers sicherzustellen und die Zustellung von Entscheidungen, Ladungen sowie gerichtlichen Verfügungen zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, juris Rn. 32, 33).

    Außerdem soll sie gewährleisten, dass der Kläger nach entscheidungserheblichen Tatsachen befragt und sich im Falle seines Unterliegens der Kostentragungspflicht nicht entziehen kann (BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, juris Rn. 37, 38).

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 A 2.19

    Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17
    Die Pflicht zur Angabe der Anschrift kann im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise entfallen, wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder wenn der Kläger glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (BVerwG, Urt. v. 15. August 2019 - 1 A 2.19 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 79.05

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) mangels Erfolgsaussicht; Zustellung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Kläger von einem Prozessbevollmächtigten vertreten wird (BVerwG, Beschl. v. 1. September 2005 - 1 B 79.05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2023 - 1 A 1088/17
    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO i. V. m. § 708 Nr. 10 Satz 2, § 709 Satz 2, § 711 ZPO (zur entsprechenden Anwendung im Beschlussverfahren vgl. NdsOVG, Beschl. v. 6. April 2020 - 1 LC 168/18 -, juris Rn. 23; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 125 Rn. 49; Happ, in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 125 Rn. 6).
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