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   OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16   

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https://dejure.org/2016,58041
OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16 (https://dejure.org/2016,58041)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2016 - 3 A 318/16 (https://dejure.org/2016,58041)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 (https://dejure.org/2016,58041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsPolG § 45 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG § 12 Abs. 1 Nr. 3
    Datenübermittlung; rechtliches Interesse; Vertretung; Antrag ; Anscheinsvollmacht; Glaubhaftmachung; Hausverbot; Stadionrichtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenübermittlung an eine nichtöffentliche Stelle als Verwaltungsakt; Heranziehen der Grundsätze für das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht (hier: Vertretung eines Fußballvereins durch seinen Schatzmeister)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenübermittlung; rechtliches Interesse; Vertretung; Antrag; Anscheinsvollmacht; Glaubhaftmachung; Hausverbot; Stadionrichtlinie

  • rechtsportal.de

    Datenübermittlung an eine nichtöffentliche Stelle als Verwaltungsakt; Heranziehen der Grundsätze für das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht (hier: Vertretung eines Fußballvereins durch seinen Schatzmeister)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Leipzig, 26.10.2015 - 3 K 1271/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 318/16 3 K 1271/14.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - wird zurückgewiesen.

    9 Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klage mit Urteil vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - abgewiesen.

    11 Er beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten des Klägers an den eingetragenen Verein "B" rechtswidrig war.

    14 Ergänzend wird auf die Behördenakten sowie die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Leipzig in dem Verfahren 3 K 1271/14, in dem Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht 3 A 66/16 sowie in dem vorliegenden Verfahren verwiesen.

  • OVG Sachsen, 19.05.2016 - 3 A 66/16

    Verein; Vertretung; Antrag; Datenübermittlung; Anscheins-, Duldungsvollmacht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
    10 Mit der vom Senat mit Beschluss vom 19. Mai 2016 - 3 A 66/16 - zugelassenen Berufung verfolgt der Kläger sein Feststellungsbegehren weiter.

    14 Ergänzend wird auf die Behördenakten sowie die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Leipzig in dem Verfahren 3 K 1271/14, in dem Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht 3 A 66/16 sowie in dem vorliegenden Verfahren verwiesen.

    33 Der Senat hat in seinem die vorliegende Berufung zulassenden Beschluss (v. 19. Mai 2016 - 3 A 66/16 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.) festgestellt, dass es sich bei dem nach § 45 Abs. 2 SächsPolG erforderlichen Antrag um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung handelt, auf die die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anwendbar sind.

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
    Demgemäß kann bei polizeilichen Maßnahmen schon der Verweis auf die Ermächtigungsgrundlage und den damit verfolgten Zweck ausreichen, soweit keine besonderen Umstände des Einzelfalls auftreten (BayVGH, Urt. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
    Eine solche Vollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH, Urt. v. 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12

    Einsichtnahme in einen Verwaltungsvorgang, um Kenntnis von der Identität eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
    Dass dies bei hier nicht ausgesprochener Ablehnung eines entsprechenden Auskunftsersuchens anders zu beurteilen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6. November 2013 - OVG 1 B 11.12 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 90 m. w. N.), ändert hieran nichts, denn in diesem Fall wird dem Antragsteller gegenüber verbindlich entschieden, dass ein Anspruch auf die begehrte Handlung - hier die Datenübermittlung - nicht besteht.
  • VG Gelsenkirchen, 23.03.2020 - 17 K 3482/16

    Antrag, Datenweitergabe, Dritte, Feststellungsinteresse, Fußballfan,

    Für die Einordnung als Realakt: Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 20.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14/17 -, juris zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung personenbezogener Daten unter Verweis darauf, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen, in denen typischerweise ein berechtigtes Feststellungsinteresse vorliege, nicht abschließend seien; nachfolgend OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 11 LC 148/15 -, juris; vgl. zum Feststellungsinteresse bei der Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans an Dritte auch VG Leipzig, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - und nachfolgend Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, jeweils juris.

    So auch VG Leipzig, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - und nachfolgend Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 27 f zu der vergleichbaren Regelung in § 45 Abs. 2 Nr. 1 SächsPolG.

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 3 A 66/16 - und Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 37.

    So im Ergebnis auch Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 39.

    Tegtmeyer-Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 12. Aufl. 2018, § 29, RdNr. 7 u. 8; BeckOK PolR NRW/Ogorek, 11. Edition, Stand 1.11.2018, PolG NRW § 29, RdNr. 20; Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2013 - OVG 1 B 11.12 -, juris, letztere jeweils zu den vergleichbaren landesrechtlichen Normen.

    Ob vor dem aufgezeigten Hintergrund die jedenfalls bei vorangegangenen rechtswidrigen Beeinträchtigungen zu vermutende Gefahr künftiger Störungen anlässlich von Fußballveranstaltungen in der Person des Klägers bestand - und eine solche im vorstehenden Prüfungszusammenhang entscheidungserheblich wäre - darauf abhebend: VG Leipzig, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 3 K 1271/14 - juris, RdNr. 29 und nachfolgend Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 - juris, RdNr. 40; zur Erforderlichkeit einer (konkreten) Gefahr in Zusammenhang mit der polizeilichen Datenübermittlung an Fußballveranstalter vgl. Kirchhoff, Übermittlung von Gefährderdaten durch die Polizei an Fußballveranstalter, NJW 2017, 294 (296).

    Ausdrückliche Ermessenserwägungen sind weder im Verwaltungsvorgang dokumentiert, insbesondere nicht in der Email vom 3. März 2016, zu den Anforderungen an Ermessenserwägungen bei Realakten vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 - juris, RdNr. 42, noch der Klageerwiderung zu entnehmen; darin werden allerdings umfängliche Erwägungen zur aus Sicht des Beklagten gegebenen Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlung angeführt, die mit den anzustellenden Ermessenserwägungen vielfach deckungsgleich sind.

    Nach Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 - juris, RdNr. 43 lässt dies die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten unberührt.

  • VG Aachen, 16.07.2020 - 7 L 460/20

    Jülich: Sperrung des Barmener Badesees rechtswidrig

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 37 unter Betonung des Erfordernisses einer einzelfallbezogenen Prüfung; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2016 - 3 A 318/16 -, juris Rn. 42; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 23; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO § 114 Rn. 48 (Stand: Juli 2019).
  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1344/18

    Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensnichtgebrauch; intendiertes Ermessen;

    Sofern Erwägungen zum Ermessen bei der Begründung eines Verwaltungsakts fehlen, kann dem regelmäßig das Indiz für einen Ermessensausfall entnommen werden (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, Rn. 42, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 ZB 17.1387 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Sachsen, 19.09.2022 - 6 E 41/22

    Streitwertfestsetzung; Löschung von Daten aus dem polizeilichen Auskunftssystem;

    Auch bei einer Feststellungsklage bezogen auf die Rechtswidrigkeit der Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten oder deren Übermittlung folgt die Streitwertfestsetzung aus § 47 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG (BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Urt. v. 10. November - 3 A 318/16 -, juris Rn. 47).
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