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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11   

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https://dejure.org/2011,14356
OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11 (https://dejure.org/2011,14356)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 L 6/11 (https://dejure.org/2011,14356)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 L 6/11 (https://dejure.org/2011,14356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 108 Abs 2 VwGO, § 116 Abs 2 VwGO, § 117 Abs 4 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des Auswahlverfahrens; folgenloser Verstoß des Verwaltungsgerichtes gegen §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung eines Auswahlverfahrens; Vorliegen eines kausalen Verfahrensmangels im Hinblick auf die Wahrung der Zweiwochenfrist bzgl. der Übergabe eines Urteils an die Geschäftsstelle; Verfahrensrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Besetzung eines Dienstpostens und zu einem folgenlosen Verstoß des Verwaltungsgerichtes gegen §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung eines Auswahlverfahrens; Vorliegen eines kausalen Verfahrensmangels im Hinblick auf die Wahrung der Zweiwochenfrist bzgl. der Übergabe eines Urteils an die Geschäftsstelle; Verfahrensrechtliche ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Dabei ist ein Verstoß gegen die Regelung des §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO aber nicht per se verfahrensrechtlich relevant; insbesondere kann hieraus weder ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO noch gegen § 138 Nr. 3 VwGO zwangsläufig geschlussfolgert werden ( siehe: BVerwG, a. a. O.; zudem: Beschluss vom 9. August 2004 - Az.: 7 B 20.04 - und Beschluss vom 3. Mai 2004 - Az.: 7 B 60.04 -, jeweils zitiert nach juris ).

    Diese Fünf-Monats-Frist stellt zur Vermeidung von Fehlerinnerungen und zur Sicherung der Beurkundungsfunktion des Urteils die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle dar ( siehe etwa: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Gleichwohl kann auch bei Einhaltung der vorbezeichneten Fünf-Monats-Frist im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a. a. O., zudem: Beschluss vom 9. August 2004, a. a. O. ).

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Das Urteil muss im Falle des § 116 Abs. 2 VwGO zwar innerhalb von zwei Wochen der Geschäftsstelle übergeben werden, wobei zur Wahrung der Zweiwochenfrist in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO die Übergabe der vom Richter unterschriebenen Urteilsformel genügt ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - Az.: 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40 [m. w. N.] ).

    Wenn der Richter trotz Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 VwGO das gesamte schriftsätzliche und mündliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, liegt nicht zugleich auch ein Gehörsverstoß vor ( so zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 10. November 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - Az.: 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - Az.: 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - Az.: 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - Az.: 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - Az.: 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Dabei ist ein Verstoß gegen die Regelung des §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO aber nicht per se verfahrensrechtlich relevant; insbesondere kann hieraus weder ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO noch gegen § 138 Nr. 3 VwGO zwangsläufig geschlussfolgert werden ( siehe: BVerwG, a. a. O.; zudem: Beschluss vom 9. August 2004 - Az.: 7 B 20.04 - und Beschluss vom 3. Mai 2004 - Az.: 7 B 60.04 -, jeweils zitiert nach juris ).

    Gleichwohl kann auch bei Einhaltung der vorbezeichneten Fünf-Monats-Frist im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a. a. O., zudem: Beschluss vom 9. August 2004, a. a. O. ).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - Az.: 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - Az.: 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - Az.: 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - Az.: 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - Az.: 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - Az.: 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - Az.: 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - Az.: 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen ( ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - Az.: 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - Az.: 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35] ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - Az.: 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - Az.: 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - Az.: 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - Az.: 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 24.04.2007 - 5 B 109.07

    Schriftsätzliche Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

  • VG Magdeburg, 15.04.2008 - 5 B 39/08
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Vielmehr ist die Frage, inwieweit die verspätete Übergabe (auch) des Tenors an die Geschäftsstelle den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, Juris Rn. 3; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25, und vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, Juris Rn. 22; ebenso OVG LSA, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 L 6/11 -, Juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 07.11.2001 - 5 A 1352/10 -, Juris Rn. 48; OVG RP, Beschluss vom 09.05.2003 - 8 A 10564/03 -, Juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 09.04.2001 - 19 ZB 00.32356 -, Juris Rn. 4; enger wohl BVerwG, Beschlüsse vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4, und vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 -, Juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 86/10

    Dienstliche Regelbeurteilung eines Bundesbeamten; eigenständige

    Diese wurde vielmehr rechtmäßig verwendet, wie sich aus dem aufgrund des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 26. Juli 2010 (Az.: 5 A 255/09 MD) und dem nachfolgenden Beschluss des erkennenden Senates vom 1. März 2011 (Az.: 1 L 6/11) ergibt.
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 1 A 630/09

    Bebauungszusammenhang, trennende Wirkung, Flächennutzungsplan, nachprägende

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind (OVG LSA, Beschl. v. 1. März 2011 - 1 L 6/11 - , juris, m. w. N.).
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