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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17   

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https://dejure.org/2017,43682
OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17 (https://dejure.org/2017,43682)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2017 - 2 M 100/17 (https://dejure.org/2017,43682)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2017 - 2 M 100/17 (https://dejure.org/2017,43682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1297, 1309; GG Art. 6
    Abschiebung; Ehefähigkeitszeugnis; Eheschließung; Verlöbnis

  • rechtsportal.de

    Beanspruchung aufenthaltsrechtlichen Schutzes wegen des Verlöbnisses mit einem deutschen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    Beanspruchung aufenthaltsrechtlichen Schutzes wegen des Verlöbnisses mit einem deutschen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschiebung eines Ausländers trotz geplanter Eheschließung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines Ausländers trotz geplanter Eheschließung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 454
  • FamRZ 2018, 1039
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 -, Juris RdNr. 3 m.w.N.) löst ein Verlöbnis (§ 1297 BGB) mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz aus, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet.

    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 - a.a.O. RdNr. 4 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
    Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann zwar ein einer Ausreiseverpflichtung entgegenstehendes zeitweiliges Bleiberecht begründen, weil Art. 6 Abs. 1 GG auch das Recht schützt, eine Ehe zu schließen, und das Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsentscheidungen mit zu würdigen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 ).
  • OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
    Solange die Überprüfung der von dem Ausländer vorgelegten Dokumente durch die deutschen Botschaft - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, liegt eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.06.2004 - 2 M 359/04 - st. Rspr.; HambOVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, Juris RdNr. 13).
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Bundesgebiet geführt werden soll, Anspruch darauf, dass ihm der Aufenthalt erlaubt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit: Beschl. v. 02.10.1984 - BVerwG 1 B 114.84 -, InfAuslR 1985, 130 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.09.2011 - 2 B 370/11

    Abschiebungsschutz wegen Heiratsabsicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichbar ist, den das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 23.09.2011 - 2 B 370/11 - entschieden hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2018 - 12 S 6.18

    Duldung zum Zweck der Eheschließung zwischen zwei Ausländern in Deutschland, hier

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass ein Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Eheschließungsfreiheit nur bei einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung erwächst und von einem unmittelbaren Bevorstehen nicht ausgegangen werden kann, wenn - wie hier auch mit dem Beschwerdevorbringen nicht in Abrede gestellt wird - ein zeitnaher Termin für die Eheschließung nicht feststeht und noch keine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vorliegt (st. Rspr. des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt den den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bekannten Beschluss des Senats vom 11. September 2017 - OVG 12 S 48.17 - m.w.N.; Beschluss des 3. Senats vom 26. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 - BeckRS 2017, 101620 - und des 2. Senats vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14; ebenso etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. November 2017 - OVG 2 M 100.17 - BeckRS 2017, 140775; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. August 2017 - OVG 13 ME 189.17 - BeckRS 2017, 120119; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl., § 60a Rn. 21 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu Literatur und Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2020 - 1 Ws 183/20

    Länderübergreifende Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen in den

    Den grundrechtlichen Ansprüchen aus Art. 6 Abs. 1 GG, der in gewissem Ausmaß auch auf das der Ehe vorgelagerte Verlöbnis ausstrahlt, aber verfassungsrechtlich nicht zu gleichermaßen weitgehenden Schutzmaßnahen verpflichtet (vgl. OVG Magdeburg, NZFam 2018, 620), ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen und u.a. für diese Zwecke ausgestalteten Besuchsrechte zur Wirkung zu verhelfen.
  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 3 B 276/19

    Abschiebung; Rückholung; unmittelbar bevorstehende Eheschließung; fehlendes

    Denn eine derartige Eheschließung steht nicht im Sinne der vom Senat in ständiger Rechtsprechung geforderten Weise "unmittelbar bevor" (vgl. SächsOVG, Beschl. v. v. 9. Oktober 2018 - 3 B 361/18 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. August 2017 - 3 B 190/17 -, juris Rn. 5; siehe auch OVG LSA, Beschl., Beschl. v. 9. November 2017 - 2 M 100/17 -, juris Rn. 3 ff.; NdsOVG Beschl. v. 1. August 2017 - 13 ME 189/17 -, juris Rn. 7 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Januar 2017 - 3 S 109/16 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 11. März 2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3 ff; VGH BW, Beschl. v. 13. Dezember 2001 - 11 S 1848/01 -, juris Rn. 8 f.; Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: September 2019, § 60a Rn. 163).
  • OVG Sachsen, 09.10.2018 - 3 B 361/18

    Beabsichtigte Eheschließung

    Denn eine derartige Eheschließung steht nicht im Sinne der vom Senat in ständiger Rechtsprechung geforderten Weise "unmittelbar bevor" (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2017 - 3 B 190/17 -, juris Rn. 5 m. w. N.; siehe auch OVG LSA, Beschl., Beschl. v. 9. November 2017 - 2 M 100/17 -, juris Rn. 3 ff.; NdsOVG Beschl. v. 1. August 2017 - 13 ME 189/17 -, juris Rn. 7 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Januar 2017 - 3 S 109/16 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 11. März 2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3 ff; VGH BW, Beschl. v. 13. Dezember 2001 - 11 S 1848/01 -, juris Rn. 8 f.; Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: März 2015, § 60a Rn. 163).
  • VG Hamburg, 27.04.2021 - 13 E 1982/21
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aufgrund des sich aus Art. 6 GG ergebenden Schutzes der Eheschließungsfreiheit setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris, Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschl. v. 9.11.2017, 2 M 100/17, juris Rn. 4).
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