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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16 (https://dejure.org/2016,38188)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.08.2016 - 2 M 24/16 (https://dejure.org/2016,38188)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 (https://dejure.org/2016,38188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; Bauschutt; Bestimmtheit; Genehmigungsvorbehalt; Lagerung; Stilllegung; Untersagung; Verwertungsverfahren; Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen

  • rechtsportal.de

    Stilllegung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigten Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stilllegung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigten Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung der Annahme und Lagerung von Abfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 96
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Wie der Senat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 25.08.2011 (2 L 34/10 -, juris, RdNr. 40, m.w.N.) entschieden hat, gelten damit als Abfälle alle beweglichen Sachen, die bei einer Handlung anfallen, ohne dass der Zweck darauf gerichtet ist.

    Unabhängig davon entsprach es auch vor Inkrafttreten des KrWG unter der Geltung des am 06.10.1996 in Kraft getretenen KrW-/AbfG vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2075) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Beschl. v. 05.12.2012 - BVerwG 7 B 17.12 -, juris, RdNr. 9, m.w.N.) und des Senats (vgl. Urt. v. 25.08.2011, a.a.O., RdNr. 42), dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Wegen des hohen Rangs, den das BImSchG der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen bei Errichtung und Betrieb von Anlagen einräumt, und wegen der Bedeutung, die das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei bestimmten Anlagen für die Gewährleistung dieses Ziels spielt, ermächtigt § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG mit dem "Soll"-Befehl die Behörde dazu, im Regelfall die Stillegung einer ungenehmigt betriebenen Anlage anzuordnen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - BVerwG 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220 [233], RdNr. 29 in juris).

    Die Behörde braucht nicht erst umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen über die materielle Genehmigungsfähigkeit anzustellen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, a.a.O., RdNr. 30).

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urt. v. 03.12.2003 - BVerwG 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282 [284], RdNr. 17 in juris, m.w.N.).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Urt. v. 03.12.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 CS 12.1936

    Anforderungen an die schriftliche Begründung einer Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber will durch den umfassenden Genehmigungsvorbehalt des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG den materiellen Rechtsgüterschutz gewährleisten, der nicht durch die Schaffung vollendeter Tatsachen, wie z.B. durch die unabsehbar lange Fortsetzung eines ungenehmigten Betriebs, gemindert werden darf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.10.2012 - 22 CS 12.1936 -, juris, RdNr. 17).(Rn.22).

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber will durch den umfassenden Genehmigungsvorbehalt des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG den materiellen Rechtsgüterschutz gewährleisten, der nicht durch die Schaffung vollendeter Tatsachen, wie z.B. durch die unabsehbar lange Fortsetzung eines ungenehmigten Betriebs, gemindert werden darf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.10.2012 - 22 CS 12.1936 -, juris, RdNr. 17).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Insbesondere kann sich die Antragstellerin insoweit nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.1993 (BVerwG 7 C 11.92 - BVerwGE 92, 353) berufen.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Zugleich muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung (Verwaltungsvollstreckung) sein können (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 [338], RdNr. 29 in juris).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Eine abfallrechtliche Beseitigungsanordnung kann auch dann noch hinreichend bestimmt sein, wenn aus ihr deutlich hervorgeht, dass alle diejenigen Abfälle erfasst sein sollen, die nicht zu den in einem Bescheid zugelassenen Abfallarten gehören und damit aufgrund eines Umkehrschlusses ohne weiteres zu bestimmen ist, welche Abfälle abgeräumt werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - BVerwG 7 C 82.87 -, NJW 1989, 1295, RdNr. 7 in juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallablagerungen wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (OVG MV, Beschl. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 -, NVwZ-RR 2007, 21, RdNr. 9 in juris).
  • VGH Bayern, 02.07.1996 - 26 CS 96.1371
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Da die Baugenehmigung vom 26.05.1999 hiernach die Ablagerung von Bauschutt nicht erfasste, kann offen bleiben, ob die Baugenehmigung gemäß § 57 Abs. 3 BauO LSA bzw. § 74 Abs. 2 BauO LSA 1994 auch für die Antragstellerin als "Rechtsnachfolgerin" ihres technischen Leiters, dem die Genehmigung erteilt wurde, überhaupt gilt (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 02.07.1996 - 26 CS 96.1371 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.3564
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
    Bei der Prüfung, inwieweit die Behörde die Aufzählung der zu entfernenden Gegenstände detailliert zu fassen hat, ist auch zu berücksichtigen, ob sie dazu konkret in der Lage ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 12.04.1999 - 20 B 98.3564 -, juris, RdNr. 17, 19, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)

  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Im Übrigen sind formelle Fehler, insbesondere ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.08.2016 - 2 M 24/16 -, juris Rn. 8 m. w. N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.09.2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 113 ff.) weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Eine mögliche spätere Weiterverwendung des Bauschutts im Wegebau ist für die Abfalleigenschaft unerheblich, weil dies bereits die Verwertung des Bauschutts betrifft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.08.2016, a. a. O., juris Rn. 13; Urteil vom 25.08.2011 - 2 L 34/10 -, juris Rn. 40; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2013, a. a. O., Seite 12, Ziffer 2.1.2.1).

    Die Abfalleigenschaft endete nach der Rechtsprechung erst mit Erfüllung der abfallrechtlichen Verwertungs- und Beseitigungspflichten, d. h. wenn die stofflichen Eigenschaften des Abfalls so verändert wurden, dass das abfallspezifische Gefährdungspotenzial vollständig beseitigt war (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2003 - C-444/00 -, juris Rn. 84; Urteil vom 11.11.2014 - C-457/02 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 7 C 4/06 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.08.2016, a.a.O., Rn. 17; Bundestag-Drucksache, a.a.O., S. 76).

    Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die für den Straßen- oder Wegebau nicht verwendbaren oder schadstoffhaltigen Bestandteile aussortiert wurden und dass die verwendbaren mineralischen Stoffe gebrochen sind und ohne weitere Aufbereitungsschritte verwendet werden können (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.08.2016, a. a. O., Rn. 16; VG Gera, Urteil vom 24.08.2017 - 5 K 84 84/16 Ge -, juris Rn. 69, 54, 80).

  • VGH Hessen, 01.03.2019 - 9 A 1393/16

    BAUSCHUTT; ABFALLBEGRIFF; ANLAGE ZUR LAGERUNG VON ABFÄLLEN;

    Bauschutt, der beim Abriss eines Hauses anfällt, ist nach alledem Abfall, da der (Haupt-)Zweck der Handlung auf Behandlung einer Sache, nämlich den Abriss gerichtet ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.08.2016 - 2 M 24/16 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 22 ZB 18.855 -, juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Insofern ist allein die mangelnde Zwecksetzung bei einer Handlung oder Nutzung maßgeblich; Sachen, die ohne Zweckwidmung anfallen, sind Abfälle.(vgl. dazu etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.8.2016 - 2 M 24/16 -, bei juris) Schon diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Der Anlagenbetreiber kann nicht einwenden, die Stilllegung der Anlage belaste ihn unverhältnismäßig, der illegale Betrieb sei deshalb auf unabsehbare Zeit zu dulden; es ist Sache des Betreibers, für die Legalisierung seiner Anlage zu sorgen (Hansmann/Röckinghausen, a.a.O., RdNr. 49, m.w.N.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 12.08.2016 - 2 M 24/16 -, juris, RdNr. 21).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2023 - 8 L 1438/22

    Bauschutt Betonbruch Ende der Abfalleigenschaft Stilllegungsverfügung

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 1. März 2019 - 9 A 1393/16.Z -, juris, Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris, Rn. 13; VG Aachen, Beschluss vom 2. November 2020 - 6 L 564/20 -, juris, Rn. 56; VG Trier, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 9 L 2823/22.TR -, juris Rn. 19.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 1. März 2019 - 9 A 1393/16.Z -, juris, Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris, Rn. 15 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 22 ZB 18.855 -, juris, Rn. 13; VG Aachen, Beschluss vom 2. November 2020 - 6 L 564/20 -, juris Rn 58; VG Gera, Urteil vom 24. August 2017 - 5 K 84/16 Ge -, juris, Rn. 69. Für vorsortierten Bauschutt ebenfalls auf die Verwendung abstellend BeckOK zum Umweltrecht, Wolf, Stand: 1. April 2019, § 3 KrWG Rn. 16b.

  • VG Gera, 24.08.2017 - 5 K 84/16

    Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt

    Dies bedeutet, dass die stofflichen Eigenschaften des Abfalls so verändert worden sind, dass das abfallspezifische Gefährdungspotenzial vollständig beseitigt ist (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2003 - Rs. C-444/00 -, juris Rn. 84 und vom 11. November 2004 - Rs. C-457/02 -, juris Rn. 52; Landmann/Rohmer § 5 KrWG Rn. 20 ff.; vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 B 1860/12 - juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2017 - OVG 11 S 78.16 -, Rn. 12, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, Rn. 17, juris).
  • VG Aachen, 02.11.2020 - 6 L 564/20

    Stilllegung; Bauschutt; Lagerung; Abfall

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. März 2019 - 9 A 1393/16.Z -, juris, Rn. 17; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG SA), Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris, Rn. 13.

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. März 2019 - 9 A 1393/16.Z -, juris, Rn. 18; OVG SA, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris, Rn. 15 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 3. Juli 2018 - 22 ZB 18.855 -, juris, Rn. 13.

  • VG München, 08.03.2022 - M 28 K 20.6718

    Beseitigung von Bauschutt und Aushubmaterial

    Bauschutt ist danach als Abfall zu qualifizieren, da der (Haupt-)Zweck der Handlungen der Klägerin im Straßenbau lag, nicht in der Gewinnung des Bauschuttes und der übrigen Materialen (i.d.S. auch OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 12.08.2016 - 2 M 24/16 - juris Rn. 13 f.; BayVGH, B.v. 03.07.2018 - 22 ZB 18.855 - juris Rn. 13).

    Bauschutt ist danach als Abfall zu qualifizieren, da der (Haupt-)Zweck der Handlungen der Klägerin im Straßenbau lag, nicht in der Gewinnung des Bauschuttes und der übrigen Materialen (i.d.S. auch OVG Sachsen-Anhalt, B.v.. 12.8.2016 - 2 M 24/16 - juris Rn. 13 f.; BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 22 ZB 18.855 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 8 B 1725/18

    Genehmigungsbedürftige Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, NVwZ-RR 2017, 96 = juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 -, ESVGH 64, 120 = juris Rn. 7.

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, NVwZ-RR 2017, 96 = juris Rn. 13.

  • VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Bei abfallrechtlichen Beseitigungsanordnungen kann es geboten sein, die zu beseitigenden Gegenstände zumindest im groben Umriss zu beschreiben; ein in jede Einzelheit gehender Katalog der zu entsorgenden Stoffe und Gegenstände ist jedoch nicht zu erstellen und im Bescheid aufzuführen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17

    Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung

  • OLG Hamm, 12.06.2018 - 4 RBs 141/18

    Ordnungswidrigkeit des Aufbringens von Mutterboden im Wald

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

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