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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,42042)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.12.2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,42042)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,42042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 47 Abs 1 VwGO
    Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle von Entgeltsatzungen nach § 40 Abs. 1 RettDG LSA

  • rechtsportal.de

    Normenkontrolle von Entgeltsatzungen nach § 40 Abs. 1 RettDG LSA; Antragsbefugnis der Krankenkassen aufgrund des Behördenprivilegs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Eine Pflicht zur Regionalisierung der Leitstellenstruktur bzw. Bildung gemeinsamer Rettungsdienstbereiche besteht nicht (so bereits Urteil des Senats vom 14. Juli 2015 - 3 K 236/13 - juris Rn. 169).

    Diese seien nach dem RettDG LSA, insbesondere nach §§ 38, 39 i.V.m. § 3 Abs. 2 RettDG LSA i.V.m. § 5 KAG LSA, in Entsprechung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Juli 2015 - 3 K 236/13 - juris bzw. vom 23. Juni 2010 - 3 K 495/08 - juris Rn. 18) kalkuliert worden.

    Allein damit könne der Rechtsprechung des Senats folgend (Urteil vom 14. Juli 2015, a.a.O.) kein Verstoß begründet werden.

    Die Nutzungsentgelte des Antragsgegners seien in Entsprechung der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 14. Juli 2015, a.a.O.) an den §§ 38, 39 i.V.m. § 3 Abs. 2 RettDG LSA bemessen worden.

    Im Übrigen habe der Senat bereits im Verfahren 3 K 236/13 (a.a.O.) in einer vergleichbaren Situation die Antragsbefugnis der Antragsteller bejaht.

    Der Senat hält die Änderungen für sachdienlich, weil trotz der geänderten Anträge der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Antragsänderungen die endgültige Beilegung des Streits fördern (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, 3 K 236/13, juris Rn. 108).

    Diese Betrachtungsweise steht auch nicht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des Senats im Urteil vom 19. September 2012 (Az. 3 K 502/11, juris), die ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zum Gegenstand und den Normenkontrollantrag als unzulässig abgelehnt hatte (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015 - 3 K 236/13 - juris Rn. 104).

    Der Gesetzgeber hat mit § 10 AG-VwGO LSA die weitestgehend mögliche Regelungsvariante gewählt und damit für alle durch Landesbehörden erlassenen Satzungen den Weg zum Normenkontrollverfahren eröffnet (so bereits: Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O., Rn. 91).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die mögliche Verletzung subjektiver Rechte der angegriffenen Norm tatsächlich und rechtlich zuordnen lässt (so bereits: Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O., Rn. 97 m.w.N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die angegriffene Satzung weiterhin Grundlage für die Erhebung von Entgelten/Gebühren ist, weil das streitige Schuldverhältnis jeweils vor dem Inkrafttreten der neuen - die Vorgängersatzung ablösenden - Satzung entstanden ist und die Frage des Bestehens einer Leistungsverpflichtung auf der Grundlage der außer Kraft getretenen Satzung noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O. Rn. 102 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners sind die Zahlungen der Antragsteller nicht im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses erbracht worden (vgl. Ausführungen des Senats unter I.1.; im Einzelnen: Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O. Rn. 104 ff.).

    Das Zitiergebot findet im originären Bereich der kommunalen Selbstverwaltung keine Anwendung (im Einzelnen: vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O. Rn. 112 ff.).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 14. Juli 2015 (a.a.O. Rn. 152) im Zusammenhang mit der Frage der Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage des § 40 Abs. 1 RettDG LSA entschieden, dass nicht allein auf die Vorschrift des § 40 Abs. 1 RettDG LSA abzustellen ist.

    Der Maßstab der Entgelt-/Gebührenfestsetzung folgt zuvorderst aus der entsprechenden Anwendung des § 39 Abs. 1 Satz 2 RettDG LSA (so bereits: Urteil des Senats vom 14. Juli 2015, a.a.O. Rn. 153).

    Die Regelungen des KAG LSA können (nur insoweit) Anwendung finden, als sich aus dem RettDG LSA nichts Anderes ergibt (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015 a.a.O. Rn. 152, 123).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97

    Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Dem Landesgesetzgeber sei es nicht verwehrt, die Leistungen, die mit der Vorhaltung und Durchführung des Rettungsdiensts bei MANV-Ereignissen verbunden seien, nicht der staatlichen Daseinsvorsorge, sondern unter Beachtung der Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit dem Verursacher aufzuerlegen (vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -).

    Der Senat hat jedenfalls Zweifel, ob an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 14. Juli 2015 (vgl. a.a.O. Rn. 97) in dem er die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 VwGO bejaht hat, festzuhalten ist (zum Ganzen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 19; Besprechung Urteils des OVG Brandenburg vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE - LKV 2004, 180 ff.: Steffen Johann Iwers, Normenkontrolle einer Rettungsdienstgebührensatzung, LKV 2004, 165 ff.).

    Allerdings können sich die Antragsteller als Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. §§ 4 Abs. 1, 29 Abs. 4 SGB IV, § 207 Abs. 1 Satz 2 SGB V) auf das Behördenprivileg aus § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO berufen (im Einzelnen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Auch der Verweis des Antragsgegners auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 26 ff.) verfängt nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Dies war für das Gericht Anlass, die Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage anzupassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 162).

    Solche sind auch bei Honorarvereinbarungen (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020, a.a.O. Rn. 163) zu berücksichtigen, soweit die Einschaltung Dritter - hier: externer Rechtsberatung - rechtlich zulässig und erforderlich ist.

    Der Gestaltungsspielraum ist auch dann überschritten, wenn das für die Maßnahme bezahlte Entgelt erkennbar grob unangemessen und damit sachlich schlechthin unvertretbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 164).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Denn die Grundrechte sind ihrem Wesen nach nicht auf juristische Personen des öffentlichen Rechts anwendbar, soweit letztere öffentliche Aufgaben wahrnehmen (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht im Vollzug einer zwecks Erfüllung dieser staatlichen Grundaufgabe geschaffenen detaillierten Sozialgesetzgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2004, a.a.O. Rn. 26).

    Da sich dem Grundgesetz zudem eine Verfassungsgarantie des bestehenden Systems der Sozialversicherung nicht entnehmen lässt, können Sozialversicherungsträger aus dem Selbstverwaltungsgrundsatz eine Grundrechtsträgerschaft nicht ableiten (zum Ganzen: vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2004, a.a.O. Rn. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 502/11

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen der Festsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung vom 19. September 2012 (3 K 502/11) betreffe nicht den vorliegenden Fall, da gegenüber allen Nutzern eine privatrechtliche Rechnungslegung erfolgt sei.

    Die Beschränkung der Befugnis zur Normenkontrolle auf die Gegenstände, die im Rahmen der Gerichtsbarkeit liegen, soll zwar sicherstellen, dass die Oberverwaltungsgerichte nur über die Gültigkeit von Normen allgemein verbindlich (§ 47 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO) entscheiden, wenn Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vollzug der Satzung herrühren können, in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallen (so bereits Urteil des Senats vom 19. September 2012 - 3 K 502/11 - Rn. 12, juris m.w.N.).

    Diese Betrachtungsweise steht auch nicht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des Senats im Urteil vom 19. September 2012 (Az. 3 K 502/11, juris), die ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zum Gegenstand und den Normenkontrollantrag als unzulässig abgelehnt hatte (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 2015 - 3 K 236/13 - juris Rn. 104).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 501/11

    Organisationsentscheidung des Landkreises für Erbringung der Leistungen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Das im Urteil des Senats vom 19. September 2012 (3 K 501/11) herausgearbeitete Ermessen der Aufgabenträger hinsichtlich des "Ob" und des "Wie" des Betriebs von einräumigen Leitstellen dürfte sich mit Blick auf die verstrichenen zehn Jahre mittlerweile auf Null reduziert haben.

    Im Übrigen griffen die Antragsteller die Eigenerbringung von Rettungsdienstleistungen ebenfalls an (bspw. Urteil des Senats vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 -).

    Wie der Träger diese Interessen ausgleicht und welchen Elementen er bestimmendes Gewicht beimisst, obliegt unter Berücksichtigung des in § 2 RettDG LSA (vergleichbar mit § 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 RettDG LSA) zum Ausdruck gebrachten Leitgedankens einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung mit Rettungsdienstleistungen der Beurteilung des für den Rettungsdienst verantwortlichen Trägers (im Einzelnen: vgl. Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 - juris Rn. 31; Urteil vom 14. Juli 2015, a.a.O. Rn. 169).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94

    Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Dieser Entscheidung lag jedoch eine andere Rechtslage zugrunde, da § 47 Abs. 2 VwGO in der bis 31. Dezember 1996 geltenden Fassung noch deutlich weiter regelte, dass den (Normenkontroll-)Antrag jede natürliche oder juristische Person, die durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zeit zu erwarten hat, sowie jede Behörde stellen kann (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1996 - 3 N 1/94 - juris).

    Ein Vertrag über die Vergütung der Leistungen hat den Grundsatz der Beitragssatzstabilität gemäß § 71 Abs. 1 bis 3 SGB V nur zu beachten, soweit die Entgelte frei ausgehandelt werden können, nicht jedoch, soweit vorrangige landes- oder kommunalrechtliche Bestimmungen die Entgelte festlegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 3 N 1.94 -, juris Rn. 28; BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 5/07 R -, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 K 495/08

    Zur Frage der Gültigkeit einer Verordnung über die Schiedsstelle für den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Diese seien nach dem RettDG LSA, insbesondere nach §§ 38, 39 i.V.m. § 3 Abs. 2 RettDG LSA i.V.m. § 5 KAG LSA, in Entsprechung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Juli 2015 - 3 K 236/13 - juris bzw. vom 23. Juni 2010 - 3 K 495/08 - juris Rn. 18) kalkuliert worden.

    Schließlich ziehen auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 23. Juni 2010 (Az. 3 K 495/08, juris Rn. 18), wonach durch den Landesgesetzgeber an keiner Stelle erwogen worden sei, ungedeckten Aufwand abweichend von § 91 Abs. 2 Nr. 1 GO LSA (nunmehr § 99 Abs. 2 KVG LSA) nicht aus Entgelten, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren, keine andere Bewertung nach sich.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Die genannten Antragsänderungen sind analog § 91 VwGO zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
    Die jeweilige Satzung ist gleichwohl auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, wobei es hinsichtlich des Prüfungsmaßstabs bei der gerichtlichen Kontrolle von Abgabesatzungen in aller Regel sachgerecht ist, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

  • BVerwG, 07.05.2020 - 3 B 2.20

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Festsetzung von Entgelten für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 3 K 196/19

    Normenkontrolle in Bezug auf eine außer Kraft getretene Taxentarifordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 4 LA 135/17

    Kostentragungspflicht im Rettungsdienst; Festlegung der Entgelte;

  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21

    Krankentransport; Entgelt; Festsetzung; Schiedsstelle; Schiedsspruch;

  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 D 32/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 B 1160/17

    Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens in der Bundesanstalt

  • BVerfG, 30.03.2020 - 1 BvR 843/18

    Wegen Subsidiarität unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 des

  • SG Magdeburg, 29.09.2021 - S 43 R 90/16

    Keine abhängige Beschäftigung eines Notarztes oder einer Notärztin im kommunalen

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