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   OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19 (https://dejure.org/2020,58293)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2020 - 3 LB 6/19 (https://dejure.org/2020,58293)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2020 - 3 LB 6/19 (https://dejure.org/2020,58293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 111 S 1 SGB 10, § 89c Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 Abs 2 S 1 SGB 8, § 86 Abs 2 S 2 SGB 8
    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene gewöhnliche Aufenthalte der Eltern; Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII ist im Fall des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Eltern nach Beginn der Leistung erstmals verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 13.11.2013 - 5 C 34.12 - juris, LS. 1).

    Eine solch einschränkende Auslegung ist jedoch nach Systematik ( ), Gesetzeshistorie ( ) sowie Sinn und Zweck ( ) geboten (so auch BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, juris Leitsatz 1, Rn. 18 und 26 zu § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII a.F., in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die streitige Rechtsfrage vielmehr durch seine Entscheidung vom 14. November 2013 (Az. - 5 C 34.12 -) geklärt.

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Bei Bestimmung des Leistungsbeginns ist auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem der Leistungsempfänger die Leistung tatsächlich erhält (BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, juris Rn. 18 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 22).

    Leistungsempfänger ist derjenige, der die Leistung erhält, mithin das Kind oder der Jugendliche (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.2011, a.a.O., juris Rn. 20f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 12 S 3395/19

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe - Beginn der Leistung - Selbstbeschaffung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Bei Bestimmung des Leistungsbeginns ist auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem der Leistungsempfänger die Leistung tatsächlich erhält (BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, juris Rn. 18 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 22).

    Ausreichend ist, dass die betreffende Person sich an dem Ort oder dem Gebiet bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.05.2020 - 12 S 3395/19 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Dabei beginnt eine "neue" Leistung bei einer geänderten Hilfegewährung im Rahmen eines einheitlichen ununterbrochenen Hilfeprozesses nicht allein deswegen, weil die geänderte oder neu hinzutretende Hilfemaßnahme oder ein Teil davon einer anderen Nummer des in § 2 Abs. 2 SGB VIII enthaltenen Katalogs von Formen der Jugendhilfeleistungen zugeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 9.03 - juris Rn. 20; Urt. v. 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Dabei beginnt eine "neue" Leistung bei einer geänderten Hilfegewährung im Rahmen eines einheitlichen ununterbrochenen Hilfeprozesses nicht allein deswegen, weil die geänderte oder neu hinzutretende Hilfemaßnahme oder ein Teil davon einer anderen Nummer des in § 2 Abs. 2 SGB VIII enthaltenen Katalogs von Formen der Jugendhilfeleistungen zugeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 9.03 - juris Rn. 20; Urt. v. 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Der Zinsanspruch in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.01.2006 - 2 B 36.05 -, juris).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) sind unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen und zwar auch dann, wenn der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (BSG, Urt. v. 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R -, juris Rn. 20; die Rechtsprechung des BSG ist auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgebend, siehe BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Dieses Gebot der Gesetzeskonformität der aufgewendeten Kosten verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.06.2006 - 5 C 24.05 -, juris Rn. 16; Urt. v. 13.06.2013 - 5 C 30.12 -, juris Rn. 14; Urt. v. 22.06.2017 - 5 C 3.16 -, juris Rn. 20), dass der erstattungsberechtigte Jugendhilfeträger in Erwartung einer Erstattungsleistung bei der Leistungsgewährung nicht die durch das Gesetz gezogenen Grenzen überschreitet und - damit korrespondierend -, soll es den erstattungspflichtigen Jugendhilfeträger davor bewahren, die Aufwendungen für solche Leistungen zu erstatten, die bei ordnungsgemäßer Leistungsgewährung nach Art oder Umfang so nicht hätten erbracht werden müssen.
  • BVerwG, 22.06.2017 - 5 C 3.16

    Anerkennung; Aufgabenerfüllung; Ausgleichmechanismus, sondergesetzlicher;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Dieses Gebot der Gesetzeskonformität der aufgewendeten Kosten verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.06.2006 - 5 C 24.05 -, juris Rn. 16; Urt. v. 13.06.2013 - 5 C 30.12 -, juris Rn. 14; Urt. v. 22.06.2017 - 5 C 3.16 -, juris Rn. 20), dass der erstattungsberechtigte Jugendhilfeträger in Erwartung einer Erstattungsleistung bei der Leistungsgewährung nicht die durch das Gesetz gezogenen Grenzen überschreitet und - damit korrespondierend -, soll es den erstattungspflichtigen Jugendhilfeträger davor bewahren, die Aufwendungen für solche Leistungen zu erstatten, die bei ordnungsgemäßer Leistungsgewährung nach Art oder Umfang so nicht hätten erbracht werden müssen.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19
    Das geschieht anhand einer dreistufigen Prüfung: Ausgangspunkt ist der - tatsächliche - Aufenthalt; es sind dann die mit dem Aufenthalt verbundenen "Umstände" festzustellen; sie sind schließlich daraufhin zu würdigen, ob sie erkennen lassen, dass der Betreffende am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet nicht nur vorübergehend verweilt, wobei spätere Entwicklungen, die zu Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums nicht erkennbar waren, außer Betracht bleiben (BSG, Urt. v. 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R -, juris Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 12 A 2643/16
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei

  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Die Klägerin mag zwar auf Grund des rechtswidrigen Eingriffs in ihre Berufsausübungsfreiheit möglicherweise einen Anspruch auf Feststellung der rechtswidrigen Förderpraxis (vgl. OVG SH, U.v. 17.9.2020 - 3 LB 6/19 - juris Rn. 28; BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 21/90 - juris Rn. 20) oder auch der Unterlassung dieser haben (vgl. VG Münster, U.v. 2.4.2019 - 11 K 5015/16 - juris Rn. 80 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 11.7.2012 - 4 LA 54/11 - juris), hingegen kann sie aus dem Grundrechtsverstoß keinen Leistungsanspruch ableiten.
  • OVG Saarland, 31.08.2022 - 2 A 210/21

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; Begründung verschiedener

    [Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.9.2020 - 3 LB 6/19 -, sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - (jeweils bei juris und m.w.N.),].

    [Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.9.2020 - 3 LB 6/19 -, juris].

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 12 BV 20.217

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei verschiedenen gewöhnlichen

    Dies ist nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eher der Fall, wenn man Fälle einer statischen Zuständigkeit möglichst begrenzt."; vgl. ferner OVG Schleswig, U.v. 17.9.2020 - 3 LB 6/19 - BeckRS 2020, 49409 Rn. 54, das es dem Gesetzeszweck zuwiderlaufend ansieht, die Zuständigkeit eines Trägers anzunehmen, "der keine Verbindung zu dem Hilfefall hat.").
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 2262/20

    Kein Anspruch auf Corona-Soforthilfe ohne Angabe einer eigenen Bankverbindung

    Unabhängig davon würde ein rechtswidriger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit allenfalls einen Anspruch auf Feststellung der rechtswidrigen Förderpraxis (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. September 2020 - 3 LB 6/19 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 21.90 -, juris Rn. 20) oder auch Unterlassung derselben zur Folge haben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 4 LA 54/11 -, juris).
  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.6316

    Kostenerstattung, Örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Dynamische

    Auszugehen ist dabei vom tatsächlichen Aufenthalt sowie den mit dem Aufenthalt verbundenen Umständen (vgl. BSG, Urt. v. 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R -, juris Rn. 24 ff; OVG S-H, Urteil vom 17. September 2020 - 3 LB 6/19 -, Rn. 38, juris).
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