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   OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07   

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OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07 (https://dejure.org/2009,79913)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 3 KO 343/07 (https://dejure.org/2009,79913)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 3 KO 343/07 (https://dejure.org/2009,79913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 20 Abs 3; ThürVwVfG § 49a Abs 1; ThürVwVfG § 54 S 2; ThürVwVfG § 61 Abs 1 S 1
    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schuldbeitritt; Bürgschaft; Rückforderung; Subention; Zuwendung; Vorbehalt des Gesetzes; Verwaltungsakt; Vollstreckungstitel; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage bei Geltendmachung einen Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid gegenüber einem Bürger; Inanspruchnahme auf Rückzahlung zu Unrecht gewährter Subventionen durch Verwaltungsakt; Vereinbarung mit einem Dritten einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1042
  • DÖV 2010, 787
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Es habe aber in seinem Urteil vom 30.10.1997 (3 C 8.97) zu erkennen gegeben, an dieser Ansicht möglicherweise in der Zukunft nicht mehr festhalten zu wollen.

    Schließlich weise die Kammer auch zu Recht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1997 (3 C 8.97) hin, in der sich das Gericht von der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht distanziere, die sich dahin geäu- ßert habe, dass die öffentlich-rechtliche Natur des Anspruchs gegen den Bewilligungsempfänger auch dem Anspruch gegen den Bürgen diesen Rechtscharakter gebe.

    Der inzwischen allein für das Lastenausgleichsrecht zuständige 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 30.10.1997 in der Sache 3 C 8.97 (BVerwGE 105, 302 = juris Rdn. 18) zunächst zu erkennen gegeben, dass er die frühere Rechtsprechung nicht für bedenkenfrei hält und deshalb möglicherweise aufgeben möchte.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07

    Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Demgegenüber nimmt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer neueren Entscheidung (Beschluss vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 14 =) juris Rdn. 9) wieder auf die oben zitierte ältere Rechtsprechung Bezug, wenn es dort heißt:.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Ausschlaggebend ist nicht das Interesse des Einzelnen an der Entscheidung, sondern das abstrakte Interesse der Gesamtheit an der Einheit der Entwicklung des Rechts (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, 91).
  • VG Meiningen, 15.05.2007 - 2 K 555/01

    Subvention; Subvention; Fördermittel; Widerruf; Vergangenheit; Zukunft;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Ergänzend ist - insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Beklagten im Berufungsverfahren - Folgendes auszuführen: Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt sich für die Zulässigkeit einer entsprechenden Vereinbarung nicht daraus etwas herleiten, dass sich nach § 61 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG jeder Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Sinne des § 54 Satz 2 ThürVwVfG (also eines sog. subordinationsrechtlichen Vertrages) der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen kann (dafür aber - ohne nähere Begründung - VG Meiningen in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 14.10.1998 - 2 K 1384/97.Me - n. v. und Urteil vom 15.05.2007 - 2 K 555/01.Me -, ThürVBl. 2007, 284 = ThürVGRspr. 2008, 73 = juris Rdn. 25).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Das entspricht der in der angefochtenen Entscheidung (UA S. 9) angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171 = NJW 1976, 1516 und juris).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Demselben Rechtsgedanken folgt die Rechtsprechung, wenn sie einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F. die Wirkung beimisst, dass der Übernehmende auch für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haftet, die dem Ausgleichsfonds gegenüber dem Vermögensübergeber zustanden (Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 18.83 - Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2 ...).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Adressat eines Leistungsbescheides im Sinne dieser Norm kann grundsätzlich allein der seinerzeit durch die zurückzugewährende Leistung Begünstigte sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 12.08.1998 - 4 B 31/98 -, NJW 1998, 3513 und juris; Meyer in Knack/Henneke, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 49a Rdn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Bei der geltend gemachten Rückforderung eines Teils der gewährten Subvention durch Leistungsbescheid handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf (so aus der Rechtsprechung etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120 = juris Rdn. 12 m. w. N.; aus der Lit. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 44 Rdn. 55 ff., insb. Rdn. 56 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht in Anwendung der Grundsätze der sog. "Kehrseitentheorie", die das Bundesverwaltungsgericht (vor Geltung des § 49a VwVfG so- wie der entsprechenden Vorläuferregelung in § 44a BHO bzw. der jeweils inhaltsgleichen landesrechtlichen Regelungen) für das Subventionsrecht entwickelt hat (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 17.03.1977 - VII C 59.75 -, NJW 1977, 1838 = DÖV 1977, 606 = juris m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 6935/95

    Beschädigung von Leih-Schulbüchern durch Schüler: Schadensersatz; Anstaltsrecht

  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Macht die Verwaltung gegenüber dem Bürger einen Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid geltend, handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf (wie Senatsurteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07).

    Das gilt auch dann, wenn der Beitretende sich vertraglich einer Inanspruchnahme durch Verwaltungsakt "unterworfen" hat (wie Senatsurteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07).

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung des Senats auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die (zumeist) in § 61 jeweils eine dem § 57 des damaligen Regierungsentwurfs im Wesentlichen entsprechende Regelung enthalten, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon das VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 - juris; vom Senat bestätigt durch Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 1905/08

    Ersatzanspruch; Leistungsbescheid; Unterhaltsvorschuss; Verwaltungsaktsbefugnis

    Damit wird die Anfechtungslast auf den Betroffenen verlagert (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.06.1996, Az. 13 L 6935/95, NdsVBl. 1996, 292f; Thür. OVG, Urt. v. 09.12.2009, Az. 3 KO 343/07, juris; differenzierend Druschel, Die Verwaltungsaktbefugnis, 1999, S. 48, 54, 70).

    Vor allem aber sind sowohl die "Kehrseitentheorie" als auch ihre Normierungen in § 49a Abs. 1 S. 2 VwVfG und § 50 Abs. 3 SGB X dezidiert für die Situation der Rückforderung und das zweipolige Verhältnis zwischen dem Leistungsempfänger und der Verwaltung entwickelt worden und können nicht ohne weiteres auf Ersatzansprüche in einem "dreipoligen" Verhältnis unter Einbeziehung Dritter (des ersatzpflichtigen Elternteils) übertragen werden (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 09.12.2009, Az. 3 KO 343/07; juris, Rn. 36).

  • OVG Thüringen, 29.06.2010 - 3 KO 524/08

    Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch Verwaltungsakt nach

    Nimmt die Verwaltung eine (vermeintliche) Bewilligungsentscheidung zurück und verbindet dies mit einem durch Leistungsbescheid geltend gemachten Rückzahlungsverlangen, handelt es sich dabei um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf (vgl. schon Senatsurteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 -, DVBl 2010, 1042 und juris).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - (juris Rdn. 34) ausgeführt:.

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    a) Die erforderliche Rechtsgrundlage (vgl. dazu Senatsurteil vom 09.12.2009 [verkündet am 16.12.2009] - 3 KO 343/07 -, DVBl. 2010, 1042 = ThürVBl. 2010, 207 und juris) kann hier allerdings nicht in § 49a Abs. 1 ThürVwVfG erblickt werden.

    Adressat eines Leistungsbescheids im Sinne dieser Norm konnte nach bisher ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich allein der seinerzeit durch die zurück zu gewährende Leistung Begünstigte sein (vgl. neben dem soeben zitierten Urteil des erkennenden Senats vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - auch das Senatsurteil vom 04.03.2010 - 3 KO 591/08 -, LKV 2010, 563 und juris; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 12.08.1998 - 4 B 31/98 -, NJW 1998, 3513 und juris; Meyer in Knack, VwVfG, Kommentar, 9. Aufl. 2010, § 49a Rdn. 10 m. w. N.).

  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 5 KR 442/13

    Auskunftspflicht von Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern

    Denn die potentielle Bestandskraft (und ggf. auch die potentielle Vollstreckbarkeit) des Verwaltungsaktes legt dem Betroffenen die Anfechtungslast auf, so dass schon die Verwendung der Handlungsform als solche in dessen Rechte eingreift (Hierzu ausf. OVG Lüneburg NVwZ 1989, 880, 881; OVG Weimar DVBl 2010, 1042, Druschel, Verwaltungsaktbefugnis, 1999, S. 33 ff.).
  • VG Hamburg, 08.11.2021 - 5 E 4201/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Trägerin der freien Jugendhilfe gegen die

    Zwar genügt es, wenn sich eine Verwaltungsaktbefugnis dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.3.2021, OVG 6 B 4/21, juris Rn. 28; strenger noch OVG Weimar, Urt. v. 16.12.2009, 3 KO 343/07, juris Rn. 34).
  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 74/09

    Ersatzanspruch aus§ 47a Abs. 1 BAföG; gesetzliche Ermächtigung; Kausalität;

    Damit wird die Anfechtungslast auf den Betroffenen verlagert (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.06.1996, Az. 13 L 6935/95, NdsVBl. 1996, 292f; Thür. OVG, Urt. v. 09.12.2009, Az. 3 KO 343/07, juris; differenzierend Druschel, Die Verwaltungsaktsbefugnis, 1999, S. 48, 54, 70).
  • SG Berlin, 13.09.2011 - S 172 AS 19683/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsnatur einer Eingliederungsvereinbarung

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon BVerwG vom 26. Oktober 1979, VII C 106.77, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1982, 5 S 156/82, VBlBW 1983, 272-274; VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007, 8 K 71/05, Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 30. Oktober 2007, 1 R 24/06, Rn. 53; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009, 2 L 78/08, Rn. 32; OVG Thüringen, Urteile vom 9. Dezember 2009, 3 KO 343/07, Rn. 50 und vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 51; VG Cottbus, Urteil vom 12. Mai 2009, 7 K 1117/08, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2018 - 7 A 614/17

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung im Dublin-Verfahren; Nachholung der

    Bei der Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, dem Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG, der Feststellung, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht vorliegen, und der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbot es auf 9 Monate ab dem Tag der Abschiebung gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes aus Art. 20 Abs. 3 GG grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf (zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage bei einem Akt der Eingriffsverwaltung: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2009 - 3 KO 343/07 - zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 - BVerwGE 72, 265-269).
  • VG Koblenz, 20.12.2010 - 4 K 792/10

    Rückforderungen von Subventionen; Insolvenz; Schuldbeitritt; Mietverkauf

    Aus diesem Vertrag durfte der Kläger auch nicht unmittelbar per Leistungsbescheid gegen die Beklagte vorgehen, so dass auch ein Rechtschutzbedürfnis für die vorliegende Leistungsklage besteht (vgl. Thüringisches OVG Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - DVBl. 2010, 1042).
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2011 - 7 K 2664/09

    Rückforderung; Zuwendung; Schuldbeitritt; öffentlich-rechtlich; Sondertilgun;

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